389/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl, Spindelberger,
Sima, Scharer
und GenossInnen
betreffend Gewährleistung des Interpellationsrechts für
Bundesrat und Nationalrat sowie
Vorlage eines jährlichen Berichts durch die AGES
Lebensmittelsicherheit gehört zu den größten Anliegen der
österreichischen Bevölkerung. Nach
einer Umfrage des Linzer Markt-Institutes vom Jänner 2002 sind für mehr als 80
% der
österreichischen
Bevölkerung „Keine Lebensmittelskandale" ein großes Anliegen. Daran hat
sich
nichts geändert. Dies erfordert
gesundheitspolitisch eine flächendeckende staatliche Kontrolle,
ausreichende Probenziehungen und unabhängige Untersuchungen.
Eine entsprechend glaubwürdige Vollziehung
aller lebensmittel- und veterinärrechtlicher
Vorschriften sowie des agrarischen Betriebsmittelrechts (z.B.
Futtermittelgesetz) setzt eine
umfassende, durchgehende „Kontrolle vom Feld bis zum Teller" und besonders
konkrete
Untersuchungen voraus.
Mit dem Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
wurde die Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit
GmbH sowie das Bundesamt für Ernährung eingerichtet und damit die bislang
zuständigen Bundesanstalten ausgegliedert.
Es war ausschließlich eine Organisationsänderung -
allerdings mit weitreichenden Auswirkungen.
Damit sind beispielweise auch die Voraussetzungen für die
parlamentarische Kontrolle (z.B.
Interpellationsrecht)
weggefallen. „Nationalrat sowie der Bundesrat wurden ausgeschaltet und in
ihren Informations- und Kontrollrechten beschnitten. Darüber hinaus enthält
dieses Gesetz keine
besonderen Informationsverpflichtungen
gegenüber der Öffentlichkeit, so auch nicht die
Verpflichtung der Agentur jährlich einen Tätigkeitsbericht (z.B.
Untersuchungstätigkeit)
vorzulegen."
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der Nationalrat hat
beschlossen:
Die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat
umgehend
eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit dem das Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz
abgeändert wird.
Mit dieser Regierungsvorlage soll hinsichtlich der
Agenden der Österreichischen Agentur für
Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH und des Bundesamtes für Ernährungssicherheit das
Interpellationsrecht der Abgeordneten zum Nationalrat und der Bundesräte
verfassungsgesetzlich
verankert und die verpflichtende Vorlage
eines jährlichen Berichts an den Nationalrat über die
Tätigkeit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH und des
Bundesamtes für Ernährungssicherheit
vorgesehen werden.
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss