390/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.05.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ulrike Königsberger-Ludwig

und GenossInnen

 

betreffend Errichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft

 

 

In Österreich herrscht Rekord-Massenarbeitslosigkeit: Im April 2004 gab es 240.556 arbeitslos vorgemerkte Personen. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vergleichsmonat 2003 um 4,1 Prozent. Hinzu zu rechnen sind dabei auch noch jene 43.753 Personen, die in Schulungen des Arbeitsmarktservice untergebracht sind.

Waren im Jahr 2000 noch 689.000 Personen jährlich von Arbeitslosigkeit betroffen, so galt dies 2003 für bereits 774.000 Personen. Prognosen zeigen, dass wir heuer die 800.000-Grenze überschreiten werden. Statistisch muss also jede dritte Arbeitskraft im privaten Sektor in Österreich damit rechnen, einmal im Jahr von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein. Etwa 40% der unselbständig Erwerbstätigen im privaten Sektor haben Erwerbskarrieren mit laufend auftretender Arbeitslosigkeit.

 

Das öffentliche Lobbying für Arbeitslose ist wenig entwickelt, die Gruppe der Betroffenen wenig selbstbewusst und meilenweit davon entfernt, mit einer Stimme lautstark für ihre Anliegen einzutreten.

Die Situation am Arbeitsmarkt und die häufige Unzufriedenheit mit dieser Situation, vor allem im Schulungsbereich, verlangt nach neuen Lösungsansätzen. Die Arbeitsmarktpolitik braucht Innovationen. Es ist eine strukturelle Schwachstelle des AMS, dass Vermittlung, Leistungsbemessung, (eventuell sogar Sanktionsmaßnahmen), sowie Beratung und Beschwerden von einer Instanz abgewickelt werden.

Auch muss das Prinzip der Partizipation (NAP inklusive) endlich umgesetzt werden.

 

Eine neue Form der Vertretung von arbeitslosen Menschen – die Arbeitslosenanwaltschaft -  kann in diesem Bereich wertvolle Arbeit leisten.

Die Arbeitslosenanwaltschaft ist als eine Initiative „von Betroffenen für Betroffene“ eine niederschwellige Anlaufstelle, die breiten Zuspruch finden wird. In der Öffentlichkeitsarbeit ist sie „Sprachrohr“ für Arbeitslose und Kontaktstelle zu den Medien, um Situation, Anliegen und Standpunkte der Betroffenen öffentlichkeitswirksam zu vertreten. Als Beschwerdestelle (Ombudsmannfunktion)  hat sie zwischen AMS und Arbeitsuchenden die Aufgabe der Information, Moderation und Mediation. Das Anliegen einer solchen Anwaltschaft ist insgesamt ein berechtigter Vorstoß der „Zivilgesellschaft“ und ist ein Signal an sehr viele Menschen, die in diesem Bereich engagiert arbeiten.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 30. Juni dieses Jahres eine Regierungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung zu übermitteln, welche die Schaffung einer Arbeitslosenanwaltschaft nach folgenden Grundsätzen beinhaltet:

 

·        Die Arbeitslosenanwaltschaft ist eine vom AMS unabhängige und weisungsfreie Einrichtung, die im Endausbau in jedem Bundesland errichtet wird.

·        Die Inanspruchnahme ist für arbeitslose Menschen kostenlos und freiwillig.

·        Die Finanzierung erfolgt durch Bundesmittel, eine Finanzierung aus dem Beitragsaufkommen der Arbeitslosenversicherung scheidet dabei allerdings aus.

·        Ihre hauptsächlichen Aufgaben liegen in der Öffentlichkeitsarbeit und in ihrer Funktion als Beschwerdestelle.

·        Die Arbeitslosenanwaltschaft führt keine Vermittlungstätigkeit und auch keine vertiefte Einzelfallberatung durch.

·        Die Arbeitslosenanwaltschaft soll informell in die Planung von regionalen und überregionalen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen eingebunden sein. Dasselbe gilt für die Begutachtung von einschlägigen Gesetzesvorhaben.

·        Die Arbeitslosenanwaltschaft hat jährlich an den Nationalrat Bericht über ihre Tätigkeit und die Entwicklung der Lebenslage Arbeit suchender Menschen in Österreich zu erstatten.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales