394/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Beate Schasching, Barbara Prammer
und GenossInnen
betreffend
der Verwirklichung von Gender Mainstreaming im Sport
Gender Mainstreaming
verfolgt das Ziel, eine geschlechtsbezogene Sichtweise in
alle
politische Konzepte einzubringen, wobei es frauenspezifische
Gleichstellungspolitik
nicht ersetzt, sondern nur ergänzt.
Gender Mainstreaming
integriert in alle Aktivitäten und Maßnahmen eine
geschlechtssensible
Perspektive. Dies bedeutet, dass unterschiedliche Situationen
und
Bedürfnisse von Frauen und Männern berücksichtigt, und alle Vorhaben auf ihre
geschlechtsspezifischen
Wirkungen hin überprüft werden. Alle Maßnahmen werden
so
gestaltet, dass sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern fördern.
In den meisten
Sportbereichen sind die Anliegen, die mit dem Überbegriff "Gender
Mainstreaming"
umschrieben werden, nicht verwirklicht. Dies ist umso bedenklicher,
da
sowohl Forschung, als auch Praxis die spezifischen Bedürfnisse der Förderung
von
Frauen im Spitzen -, aber auch im Breitensport dokumentiert. Eine Veränderung
dieser
mehr als unbefriedigenden Situation ist nicht nur aus der Sicht der
Gleichbehandlung
sondern auch der Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der
österreichischen
Sportlerinnen im internationalen Vergleich, aber auch aus
gesundheitlichen
Aspekten dringend notwendig.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir die
Vorsitzführung der EWS (European Women
and
Sport), die Österreich Anfang des Jahres 2004 bis 2006 übernommen hat. Zur
Unterstützung
dieser Aufgabe schlagen wir vor, folgende Punkte zu berücksichtigen:
•
Dass die Führungsgremien des Sports auf höchster Ebene
nach dem Prinzip
des
Gender Mainstreaming arbeiten und dies Modellcharakter für die Führung
auf
mittlerer und unterer Ebene hat.
•
Dass die für Sportpolitik zuständigen Organe sicherstellen, dass
geschlechterbezogene
Statistiken, z. B. zur Nutzung von Sportstätten, erstellt
werden
und als Handlungsgrundlage zur Anwendung kommen.
•
Dass
Indikatoren zur Chancengleichheit entwickelt werden, um
so die
Umsetzung der Gender
Mainstreaming Ziele der Sportorganisationen zu
beurteilen.
•
Dass
eine
Politikfolgenabschätzung
durchgeführt wird, um im
Vorfeld die
Konsequenzen von politischen Entscheidungen auf
die Geschlechter zu
bemessen
und wenn nötig, Justierungen vorzunehmen.
•
Dass versteckte
Ungleichbehandlungen zwischen den Geschlechtern
identifiziert und auch benannt werden, und hierbei ein visionärer
Analyseansatz gewählt wird.
•
Dass
in alle Monitoring- und Evaluierungsprozesse eine Geschlechter=
Perspektive
eingebaut wird.
•
Dass eine aus
Geschlechterperspektive ausgewogene Besetzung aller
entscheidungstragenden
Gremien und Ausschüsse - insbesondere in
Bezug
auf Finanzen - sichergestellt wird.
•
Dass im Falle
einer ungleichen Verteilung von Finanzmitteln für
Mädchen/
Frauen und Jungen/Männer, dieses nur im Sinne des Gender Mainstreaming
begründbar ist.
•
Dass ein spezifischer Frauenförderungsplan auf Bunds- und
auf Länderebene
initiiert
und zur Umsetzung gebracht wird.
•
Dass
in allen Aussendungen, Druckwerken und Publikationen eine
geschlechtssensible
Sprache angewandt wird.
Dieses Anliegen
bildete schon den Inhalt der Entschließungsanträge 482/A XXI.GP,
711/A
XXI.GP und 712/A XXI.GP der Abgeordneten Beate Schasching und GenossInnen.
In
einem Brief der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen vom 31. März 2004
wurde
nun die sprachliche Gleichbehandlung in Sportorganisationen angeregt.
Aus diesem aktuellen
Anlass und da Gender Mainstreaming im Sport in Österreich immer
noch
nicht ausreichend verwirklicht ist, stellen die unterzeichneten Abgeordneten
folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit
und Frauen wird aufgefordert, dass
sie
im Rahmen ihrer Kompetenz darauf hinwirkt, dass das
Maßnahmenpaket
betreffend der Verwirklichung der Zielsetzungen von Gender
Mainstreaming
im Sportbereich vom Bundeskanzler dem Nationalrat umgehend zugeleitet
wird.
In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss
beantragt.