394/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Beate Schasching, Barbara Prammer

und GenossInnen

betreffend der Verwirklichung von Gender Mainstreaming im Sport

Gender Mainstreaming verfolgt das Ziel, eine geschlechtsbezogene Sichtweise in
alle politische Konzepte einzubringen, wobei es frauenspezifische
Gleichstellungspolitik nicht ersetzt, sondern nur ergänzt.

Gender Mainstreaming integriert in alle Aktivitäten und Maßnahmen eine
geschlechtssensible Perspektive. Dies bedeutet, dass unterschiedliche Situationen
und Bedürfnisse von Frauen und Männern berücksichtigt, und alle Vorhaben auf ihre
geschlechtsspezifischen Wirkungen hin überprüft werden. Alle Maßnahmen werden
so gestaltet, dass sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern fördern.

In den meisten Sportbereichen sind die Anliegen, die mit dem Überbegriff "Gender
Mainstreaming" umschrieben werden, nicht verwirklicht. Dies ist umso bedenklicher,
da sowohl Forschung, als auch Praxis die spezifischen Bedürfnisse der Förderung
von Frauen im Spitzen -, aber auch im Breitensport dokumentiert. Eine Veränderung
dieser mehr als unbefriedigenden Situation ist nicht nur aus der Sicht der
Gleichbehandlung sondern auch der Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der
österreichischen Sportlerinnen im internationalen Vergleich, aber auch aus
gesundheitlichen Aspekten dringend notwendig.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Vorsitzführung der EWS (European Women
and Sport), die Österreich Anfang des Jahres 2004 bis 2006 übernommen hat. Zur
Unterstützung dieser Aufgabe schlagen wir vor, folgende Punkte zu berücksichtigen:

          Dass die Führungsgremien des Sports auf höchster Ebene nach dem Prinzip
des Gender Mainstreaming arbeiten und dies Modellcharakter für die Führung
auf mittlerer und unterer Ebene hat.

          Dass     die     für     Sportpolitik     zuständigen     Organe     sicherstellen,     dass
geschlechterbezogene Statistiken, z. B. zur Nutzung von Sportstätten, erstellt
werden und als Handlungsgrundlage zur Anwendung kommen.

          Dass   Indikatoren   zur   Chancengleichheit   entwickelt   werden,   um   so   die
Umsetzung   der   Gender   Mainstreaming   Ziele   der   Sportorganisationen   zu
beurteilen.

          Dass   eine   Politikfolgenabschätzung   durchgeführt   wird,   um   im   Vorfeld   die
Konsequenzen   von   politischen   Entscheidungen   auf   die   Geschlechter   zu
bemessen und wenn nötig, Justierungen vorzunehmen.


          Dass      versteckte      Ungleichbehandlungen      zwischen      den      Geschlechtern
identifiziert     und     auch     benannt     werden,     und     hierbei     ein     visionärer
Analyseansatz gewählt wird.

          Dass    in    alle    Monitoring-    und    Evaluierungsprozesse    eine    Geschlechter=
Perspektive eingebaut wird.

          Dass     eine     aus     Geschlechterperspektive     ausgewogene     Besetzung     aller
entscheidungstragenden   Gremien   und   Ausschüsse   -   insbesondere   in   Bezug
auf Finanzen - sichergestellt wird.

          Dass   im   Falle   einer   ungleichen   Verteilung   von   Finanzmitteln   für   Mädchen/
Frauen   und   Jungen/Männer,   dieses  nur  im   Sinne  des  Gender  Mainstreaming
begründbar ist.

          Dass ein spezifischer Frauenförderungsplan auf Bunds- und auf Länderebene
initiiert und zur Umsetzung gebracht wird.

          Dass    in    allen    Aussendungen,    Druckwerken    und    Publikationen    eine
geschlechtssensible Sprache angewandt wird.

Dieses Anliegen bildete schon den Inhalt der Entschließungsanträge 482/A XXI.GP,
711/A XXI.GP und 712/A XXI.GP der Abgeordneten Beate Schasching und GenossInnen.
In einem Brief der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen vom 31. März 2004
wurde nun die sprachliche Gleichbehandlung in Sportorganisationen angeregt.

Aus diesem aktuellen Anlass und da Gender Mainstreaming im Sport in Österreich immer
noch nicht ausreichend verwirklicht ist, stellen die unterzeichneten Abgeordneten
folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dass
sie im Rahmen ihrer Kompetenz darauf hinwirkt, dass das
Maßnahmenpaket betreffend der Verwirklichung der Zielsetzungen von Gender
Mainstreaming im Sportbereich vom Bundeskanzler dem Nationalrat umgehend zugeleitet
wird.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss
beantragt.