395/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

betreffend Vorlage eines jährlichen Berichtes über die Vollziehung des

Produktpirateriegesetzes

Mit dem Produktpirateriegesetz werden einerseits die sich aus der EG-Produktpiraterie-
Verordnung 2004 (EG Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003) ergebenden ergänzenden
Durchführungsbestimmungen (vereinfachtes Verfahren) erlassen und andererseits die
Befugnisse der Zollorgane beim Vollzug der Bekämpfung der Produktpiraterie näher
definiert. Die EG-Produktpiraterie-Verordnung 2004 selbst gilt in Österreich unmittelbar.
Damit wird ein Instrumentarium geschaffen, das es den Zollbehörden erlaubt,
schutzrechtsverletzende Waren möglichst frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Es besteht
allerdings damit auch die Gefahr, dass Rechteinhaber (z.B. multinationale Konzerne) aus
wirtschaftlichen Gründen versuchen, nationale Zollbehörden zu instrumentalisieren und zu
missbrauchen (z.B. Fall Mosanto).

Anspruchsgrundlagen und Sanktionen für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten
bzw. Immaterialgüterrechten sind in den einschlägigen diesbezüglichen nationalen
Materiengesetzen (z.B. Patentgesetz, Markenschutzgesetz, Sortenschutzgesetz) geregelt. Da
diese nicht miteinander abgestimmt sind, kann es hier jedoch zu unsachlichen und nicht
nachvollziehbaren Ergebnissen kommen.

Dies kommt insbesondere bei Internet-Käufen zu tragen, wenn KonsumentInnen nachgeahmte
oder unerlaubt hergestellte Waren bzw. Waren, die bestimmte Rechte geistigen Eigentums
verletzen, erwerben. Allerdings handelt es sich dabei auch oft um Waren, die nicht den
europäischen Sicherheitsnormen entsprechen und damit eine Gefahr für Leib und Leben
darstellen.

„Produktpiraterie" in den verschiedensten Formen stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr
für die europäischen Volkswirtschaften dar. So wurden im Vorjahr an den EU-Außengrenzen
85 Mio. Stück gefälschter Produkte beschlagnahmt. Im ersten Halbjahr 2004 waren es bereits
50 Mio. Produkte. Während sich in den letzten Jahren Produktpiraterie vornehmlich auf
Luxusgüter beschränkte, werden nun immer mehr Güter des täglichen Bedarfs wie
Lebensmittel, Mobiltelefone, Akkus, Kinderspielzeug, Autoteile und sogar (lebenswichtige)
Arzneimittel gefälscht.


Diese gefälschten Produkte werden unkontrolliert hergestellt und entsprechen oft nicht den
europäischen Sicherheitsnormen. Ausdrücklich warnte von kurzem die EU-Kommission vor
gefälschten Handys, deren Akkus explodierten. Besonders problematisch - und eine enorme
Gefahr für die Verkehrssicherheit - stellt die Fälschung von Autoersatzteilen (z.B.
Bremseinrichtungen) dar. Dazu wurden in einer deutschen Untersuchung größte
Sicherheitsdefizite nachgewiesen. Neu ist, dass nunmehr gefälschte Arzneimittel (in
gefälschter Originalverpackung), deren Zusammensetzung höchst fragwürdig ist, in Europa -
z.B. über das Internet - verkauft werden. Für die Zollbehörden ergibt sich dabei das Problem,
dass diese per Post versendet werden und sich der Absender kaum identifizieren lässt.

Mit dem nun erfolgten Beitritt von 10 Ländern zur Europäischen Union kann es zu einem
weiteren Anstieg der Produktpiraterie kommen. Unabhängig von den bereits dargelegten
Problemen hat Produktpiraterie insgesamt negative Auswirkungen auf viele unterschiedliche
Wirtschaftsbereiche, z.B. den Arbeitsmarkt, den freien und fairen Wettbewerb oder den
wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen.

Artikel 23 der EG-Produktpiraterie-Verordnung verpflichtet die Kommission dem Rat anhand
der in Artikel 22 genannten Angaben jährlich Bericht über die Anwendung dieser Verordnung
zu erstatten, wobei die Mitgliedstaaten der Kommission alle zweckdienlichen Angaben zur
Anwendung dieser Verordnung übermitteln. Eine Vorlage an den Österreichischen
Nationalrat ist im österreichischen Produktpirateriegesetz nicht vorgesehen.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht,

1.      gemeinsam mit dem Bundesminister für Justiz dem Nationalrat einen jährlichen Bericht
über die Anwendung des Produktpirateriegesetzes zu erstatten, wobei dieser Bericht
nicht nur eine Darstellung der einzelnen Fälle zu umfassen hat, sondern auch eine
ausführliche Darstellung der Vollziehungsprobleme sowie Zahl und Ergebnisse
gerichtlicher Verfahren;


2.                            auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass für Internet-Bestellungen eine
Ausnahmebestimmung im Sinne des Artikel 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr.
1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 geschaffen wird;

3.                            auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte
Waren bzw. Waren, die bestimmte Rechte geistigen Eigentums verletzen, die als
unsicher (bzw. gefährlich) im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes oder anderer
Rechtsmaterien einzustufen sind, unabhängig vom Vertriebsweg sofort vom Markt
genommen werden und sich die Mitgliedstaaten gegenseitig informieren;

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss