396/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gaßner, Dr. Matznetter, Pendl, Heidrun Walther, Steier, Rosemarie

Schönpass, Reheis, Ing. Kaipel, Gradwohl, Beate Schasching, Faul, Gabriele Binder,

Gabriele Heinisch-Hosek, Dobnigg, Krist, Katharina Pfeffer, Erika Scharer, Schopf, Ulrike

Königsberger-Ludwig, Dr. Wittmann

und GenossInnen

betreffend Finanzausgleich mit Rücksicht auf die finanzielle Situation der Gemeinden

Die ÖVP-FPÖ-Regierung entzieht seit dem Jahr 2000 den Gemeinden kontinuierlich
Finanzmittel. Gleichzeitig werden den Kommunen neue Aufgaben aufgebürdet. Dies führt zu
einer prekären Finanzlage vieler Gemeinden und zu drohenden Nachteilen für die
Bevölkerung vor Ort. Viele Gemeinden sind derzeit bereits nicht mehr in der Lage,
finanziell auszugleichen.
Das jeweilige Bundesland muss mit Direktzahlungen einspringen.

Kommunen werden insbesondere durch die Steuerreform (wirksam ab 2005)
wesentlich geringere Einnahmen verzeichnen.
Die Senkung der Körperschaftssteuer und
der Lohnsteuer für bestimmte Einkommensgruppen wird sich mit ca. 300 Mio. jährlich
negativ auswirken. Wie das WIFO festgestellt hat, weist die Steuerreform bloß einen
Selbstfinanzierungsanteil von 15% auf. Der Rest erfolgt auf Pump: als Budgetdefizit im
Bundeshaushalt und durch Überwälzung auf Länder und Gemeinden.

Im Zuge der kürzlich angelaufenen Verhandlungen zum Finanzausgleich zeichnet sich ab,
dass die Bundesregierung nicht bereit ist, den Gemeinden einen bedarfsgerechten Anteil am
Finanzkuchen zu geben. Dabei bietet gerade der Finanzausgleich eine Möglichkeit, die
durch den Bund verursachten Finanznöte der Gemeinden zu lindern und sie wieder zu
entlasten.

Gemeinden sind der größte öffentliche Investor. Ihre Investitionsbereitschaft ist wesentlich
für die wirtschaftliche Entwicklung der Region (gebündelt für die wirtschaftliche Entwicklung
Österreichs), womit insbesondere Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden.
Die Projekte, in die sie investieren bzw. die sie finanzieren, sind für das Leben der
Bürgerinnen und Bürger essenziell wichtig: Kindergärten, Schulen, Straßen, Kultur- und


Informationsveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Sportmöglichkeiten,
Wasserverbauungen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Feuerwehr usw.
Ein Verzicht auf derartige Einrichtungen der Daseinsvorsorge ist für die BürgerInnen
unzumutbar.  
Die  Gemeinden  als  unmittelbarer  Lebensraum  der  Menschen  müssen
weiterhin in der Lage sein, die genannten Leistungen erbringen zu können.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen
darauf zu achten, dass Ländern und insbesondere Kommunen entsprechende Mittel zur
Bewältigung ihrer Aufgaben bekommen. Die Belastung der BürgerInnen durch
Gebührenerhöhungen oder die Reduzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge, die sonst
notwendig wären, darf nicht die Alternative zu einem fairen Finanzausgleich sein.

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss