396/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gaßner, Dr. Matznetter, Pendl,
Heidrun Walther, Steier, Rosemarie
Schönpass, Reheis, Ing. Kaipel, Gradwohl, Beate
Schasching, Faul, Gabriele Binder,
Gabriele
Heinisch-Hosek, Dobnigg, Krist, Katharina Pfeffer, Erika Scharer, Schopf, Ulrike
Königsberger-Ludwig, Dr. Wittmann
und
GenossInnen
betreffend Finanzausgleich mit Rücksicht auf die
finanzielle Situation der Gemeinden
Die ÖVP-FPÖ-Regierung entzieht seit dem Jahr 2000 den
Gemeinden kontinuierlich
Finanzmittel.
Gleichzeitig werden den Kommunen neue Aufgaben aufgebürdet. Dies führt zu
einer prekären
Finanzlage vieler Gemeinden und zu drohenden Nachteilen für die
Bevölkerung vor Ort. Viele Gemeinden
sind derzeit bereits nicht mehr in der Lage,
finanziell auszugleichen. Das jeweilige Bundesland muss mit Direktzahlungen
einspringen.
Kommunen werden insbesondere durch die Steuerreform
(wirksam ab 2005)
wesentlich geringere Einnahmen verzeichnen. Die Senkung der
Körperschaftssteuer und
der Lohnsteuer für
bestimmte Einkommensgruppen wird sich mit ca. 300 Mio. jährlich
negativ auswirken. Wie das WIFO
festgestellt hat, weist die Steuerreform bloß einen
Selbstfinanzierungsanteil von 15% auf. Der Rest erfolgt auf Pump: als
Budgetdefizit im
Bundeshaushalt und durch Überwälzung auf Länder und Gemeinden.
Im Zuge der kürzlich
angelaufenen Verhandlungen zum Finanzausgleich zeichnet sich ab,
dass
die Bundesregierung nicht bereit ist, den Gemeinden einen bedarfsgerechten
Anteil am
Finanzkuchen
zu geben. Dabei bietet gerade der Finanzausgleich eine Möglichkeit, die
durch
den Bund verursachten Finanznöte der Gemeinden zu lindern und sie wieder zu
entlasten.
Gemeinden sind der größte öffentliche Investor. Ihre
Investitionsbereitschaft ist wesentlich
für die wirtschaftliche Entwicklung der Region (gebündelt für die
wirtschaftliche Entwicklung
Österreichs), womit insbesondere Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden.
Die Projekte, in die
sie investieren bzw. die sie finanzieren, sind für das Leben der
Bürgerinnen und Bürger essenziell wichtig:
Kindergärten, Schulen, Straßen, Kultur- und
Informationsveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Sportmöglichkeiten,
Wasserverbauungen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Feuerwehr usw.
Ein Verzicht auf
derartige Einrichtungen der Daseinsvorsorge ist für die BürgerInnen
unzumutbar. Die
Gemeinden als unmittelbarer Lebensraum
der Menschen müssen
weiterhin
in der Lage sein, die genannten Leistungen erbringen zu können.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung
wird aufgefordert, bei den aktuellen Finanzausgleichsverhandlungen
darauf zu achten, dass Ländern und insbesondere Kommunen entsprechende Mittel
zur
Bewältigung
ihrer Aufgaben bekommen. Die Belastung der BürgerInnen durch
Gebührenerhöhungen
oder die Reduzierung von Leistungen der Daseinsvorsorge, die sonst
notwendig wären, darf nicht die Alternative zu einem fairen Finanzausgleich
sein.
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss