399/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Spindelberger, Gradwohl
und GenossInnen
betreffend
Schaffung der Mitfahrmöglichkeit in Schulbussen für Nichtschüler
Durch die verfehlte
Verkehrspolitik der Bundesregierung und der systematischen Ausdünn-
ung der öffentlichen
Infrastruktur in den ländlichen Gebieten verkehren zwischen vielen Ort-
schaften keine Linienbusse oder andere
öffentliche Verkehrsmittel mehr. Besonders für ältere,
gebrechliche und kranke Menschen oder
Personen ohne Führerschein oder eigenes Kraft-
fahrzeug gibt es in entlegenen Gegenden keine Möglichkeiten, selbständig
wichtige und
lebensnotwendige Termine z.B. in den Bezirkshauptstädten bei Behörden, Ärzten
etc. wahr-
zunehmen. Diese Menschen sind ständig auf den guten Willen der Nachbarn,
von Bekannten,
Verwandten und Freunden angewiesen, da eine
Taxifahrt in eine entfernte Stadt aus
Kostengründen für die meisten nicht
zumutbar oder schlicht nicht leistbar ist. Gleichzeitig
fahren jedoch Schulbusse, die häufig
bei weitem nicht ausgelastet sind, mit denen jedoch
sonst niemand mitfahren darf.
Mit den einzelnen Schulbusunternehmen
schließen die Landesfinanzdirektionen jährlich Be-
förderungsvertäge ab. Die Kosten werden durch den Familienlastenausgleichsfonds
getragen.
Die einzelnen Gemeinden schlagen diese
Unternehmen vor und melden dies der Landesfin-
anzdirektion. Diese Schulbusse
müssen eine genau festgelegte Route einhalten und dürfen nur
Schüler befördern.
Angesichts knapper
staatlicher Kassen könnte man das öffentliche Verkehrsangebot im
ländlichen
Bereich ohne Kostenaufwand erheblich verbessern, in dem man den Schulbus-
unternehmen
ermöglichte, auch Nichtschüler, wenn ein Sitzplatz vorhanden ist, zu chauffier-
en. Diese Nichtschüler sollen natürlich einen angemessen Fahrpreis entrichten,
mit dem Ver-
sicherungs- und sonstige Kosten abgedeckt werden.
Es ist unbestritten, dass die Mitfahrmöglichkeit für
Nichtschüler in Schulbussen im Interesse
der Bevölkerung ist. Es ist daher völlig
unverständlich, dass die Mitfahrmöglichkeit in
Bussen, die sowieso und oft halbleer
fahren, für Personen, die nicht Schüler sind, nicht
gegeben ist. Ein Beispiel aus der Praxis:
Der Schulbus kommt. In der Haltestelle stehen zehn
Schüler, ein Kindergartenkind, eine ältere
Dame und ein älterer Herr. Der Schulbus fasst 30
Personen, aber mitfahren dürfen nur die zehn Kinder, die nächsten 20
Plätze bleiben frei, und
die anderen, die keine Mitfahrmöglichkeit haben, weil sie keinen Pkw haben,
weil sie keinen
Führerschein haben, weil sie noch keinen
haben, oder nicht mehr haben, oder nicht mehr
fahren dürfen, oder krank sind, die dürfen nicht mitfahren - auch wenn
sonst keine öffentliche
Verkehrsverbindung besteht.
Es ist für die betroffenen Menschen
nicht einsehbar, wenn behauptet wird, dass man hier die
gesetzlichen
Grundlagen nicht so ändern könnte, dass Menschen, die die Fahrt ohnedies zum
vollen Preis zu bezahlen bereit sind,
mitfahren dürfen. Es ist nicht verständlich, dass ein Bus
so gut wie leer durch die Gegend fährt, obwohl die Nachfrage zum Mitfahren
besteht. Denn
wir wissen aus zahllosen Berichten und
Wünschen von Betroffenen in den abgelegenen
Regionen, dass es eine große
Erleichterung für viele Menschen wäre, wenn der Schulbus-
Gelegenheitsverkehr für die übrige Bevölkerung zugänglich gemacht werden
könnte. Es ist
daher notwendig, jene gesetzlichen
Grundlagen zu schaffen, die das Familienministerium,
aber auch das Finanzministerium dazu anhalten, dass endlich durch die
Mitfahrmöglichkeit in
Schulbussen für Nichtschüler bedarfsorientierte
Verkehrserschließung im ländlichen Raum
ermöglicht wird. Der ländliche Raum ist gegenüber den Ballungszentren bei der
Verkehrs-
erschließung ohnehin derart
benachteiligt, dass das Nicht-Ausschöpfen der vorhandenen
Kapazität der Schulbusse nicht mehr länger leistbar ist.
Die Umwandlung von Schüler- in
Linienbusverkehr würde den Gemeinden unzumutbar teuer
kommen. Die billigste und effizienteste
Lösung ist daher, dass die Schulbusse auch
Nichtschüler zum vollen Fahrpreis
zumindest bis zur nächsten Anbindung an das öffentliche
Verkehrsnetz mitnehmen können. Die gesetzlichen Grundlagen (vor allem
das Gelegenheits-
verkehrsgesetz) müssen daher in diese
Richtung geändert werden und anfallende Versicher-
ungsfragen geregelt werden.
Das
FLAG hat bereits vor geraumer Zeit die Mitfahrmöglichkeiten für andere Personen
als
Schüler geöffnet. Seit den 70ern können auch Kindergartenkinder mitfahren und
seit Mitte
der 90er Jahre Lehrlinge, Behinderte und
Einzelpersonen, die den gleichen Weg zurücklegen.
Einzige Voraussetzung dafür ist allerdings die Regelmäßigkeit der
Beförderung.
Unregelmäßige Beförderungen können bis
jetzt nicht durchgeführt werden, selbst wenn Plätze
frei sind.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit
es Schulbusunternehmen ermöglicht wird,
neben Schülern auch andere Personen - sofern
Plätze frei sind - mit Schulbussen entlang festgelegter Wegstrecken
gegen ein entsprechendes
Entgelt befördern zu können. Dazu nötige Verordnungen sollen spätestens am 1.
August 2004
in Kraft treten und nötige
Regierungsvorlagen bis spätestens Ende 2004 dem Nationalrat
zugeleitet werden."
Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss