400/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.05.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Eder
und GenossInnen
betreffend die Einführung rechtsverbindlicher
Grenzwerte für die Griffigkeit von Fahrbahnen sowie ein Schwerpunktprogramm für
die Beseitigung von Unfallhäufigkeitsschwerpunkten
Bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode
wurde ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Eder, Parnigoni, zur
Verbesserungen der Verkehrssicherheit und Erhöhung der Griffigkeit auf
Österreichs Straßen im Verkehrsausschuss verhandelt. Im Rahmen eines
umfangreichen Hearings mit Experten wurde die unbefriedigende Situation in
Österreich hinsichtlich der Griffigkeit der Fahrbahnen analysiert und
Vorschläge zur Verbesserung eingeleitet. Von der damaligen Verkehrsministerin
Forstinger wurde die Durchführung konkreter Maßnahmen, insbesondere auch von
Vorarbeiten für die Einführung rechtsverbindlicher Grenzwerte für die
Griffigkeit, angekündigt. Das Parlament verabschiedete damals eine
Entschließung, wonach der Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie innerhalb von zwei Jahren über die geplanten und durchgeführten
Maßnahmen zur Entschärfung besonders gefährdeter Straßenstücke
(Unfallschwerpunkte) unter besonderer Berücksichtung der Beschaffenheit des
Straßenbelages dem Nationalrat erneut berichten wird.
Der genannte Bericht des Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie über die geplanten durchgeführten Maßnahmen
zur Entschärfung besonders gefährlicher Straßenstücke wurde vom
Verkehrsausschuss am 3. Juli 2003 enderledigt. Der Bericht hatte dabei nichts
mit einer generellen Sanierung von Unfallhäufigkeitsschwerpunkten und
Griffigkeitsproblemen zu tun, wie es eigentlich notwendig gewesen wäre. Zwar
wurden seit dem Beschluss des Nationalrates eine Reihe zielorientierter
Maßnahmen ergriffen, das eigentliche Problem, dass bis jetzt keine rechtsverbindlichen
Griffigkeitsgrenzwerte festgelegt wurden und auch keine Sanierung von
Unfallhäufigkeitsschwerppunkten erfolgte, wurde aber nach wie vor nicht gelöst.
Damit kann nach wie vor der Kraftfahrer in
Österreich seiner Verpflichtungen gemäß
§ 20 StVO nicht nachkommen, die
Fahrgeschwindigkeit an den Straßenzustand anzupassen. Dem Lenker ist nicht
zuzumuten, eine gewisse Fahrbahngriffigkeit, insbesondere bei Nässe, erkennen
zu können.
Nach wie vor bedenklich sind auch die daraus
entstehende unklare Rechtslage hinsichtlich Haftung des Straßenerhalters.
Demgegenüber ist z.B. in der Schweiz klar geregelt, dass der jeweilige
Straßenerhalter bei Unfällen auf Straßen mit nachweislich zu geringer
Griffigkeit zur Haftung herangezogen werden kann.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, im
Rahmen des Bundesstraßengesetzes Mindestkriterien für die Griffigkeit unter
besonderer Berücksichtung der Straßenverkehrssicherheit festzulegen. Darüber
hinaus ist in einer Vereinbarung mit den Ländern die Einhaltung dieser
Mindestkriterien auch auf Landes- und Gemeindestraßen festzulegen.
2. Der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, die
Straßenverkehrsunfallstatistik hinsichtlich Rutschunfällen zu analysieren und
ein Sofortprogramm zur Sanierung von Unfallhäufigkeitsschwerpunkten auf Grund
mangelnder Griffigkeit der Fahrbahnen einzuleiten.
Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss