401/A XXII. GP
Eingebracht am 26.05.2004
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Antrag
der Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr, Maga. Christine
Muttonen, Mag. Eduard Mainoni, Dr. Eva Glawischnig,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
über die Preisbindung bei Büchern geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz
zur Änderung des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die
Preisbindung bei Büchern, BGBl. I Nr. 45/2000, wird wie folgt geändert:
1.
In § 8 Abs. 1 entfällt die Absatzbezeichnung „(1)“.
2. § 8 Abs. 2
entfällt.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen
Antrag dem Kulturausschuss zuzuweisen.
Begründung
Bei seiner Erlassung wurde das Bundesgesetz
über die Preisbindung bei Büchern auf fünf Jahre bis zum 30. Juni 2005
befristet. Die bisherigen Erfahrungen im Vollzug mit dem
Buchpreisbindungsgesetz waren durchwegs positiv. Das Buchpreisbindungsgesetz
konnte den Zielen der Aufrechterhaltung der Büchervielfalt sowie einer Vielfalt
von Verlagen und Buchhandlungen gerecht werden.
Das österreichische Buchpreisbindungsgesetz
ist zwischenzeitlich auch Vorbild für andere Staaten geworden. In Deutschland
ist am 1.10.2002 ein der österreichischen Regelung sehr ähnliches
Buchpreisbindungsgesetz in Kraft getreten.
Auf EU-Ebene hat das Europäischen Parlament
im Mai 2002 den Gedanken einer gesetzlichen Regelung der Preisbindung bei
Büchern positiv beurteilt und in einer Entschließung der Kommission empfohlen,
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Buchpreisbindung auszuarbeiten. Die Kommission wird aber in absehbarer Zeit
einen solchen Vorschlag vermutlich nicht vorlegen.
Aus diesen Gründen und um Rechtssicherheit
für die Buchbranche zu schaffen, wird vorgeschlagen, die in § 8 Abs. 2
enthaltene Befristung des Buchpreisbindungsgesetzes ersatzlos aufzuheben.