402/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 27.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Kräuter, Heinz Gradwohl, Mag. Ulrike Sima, Katharina Pfeffer,

Dietmar Keck

und Genossinnen

betreffend Vorlage eines Bundesrahmengesetzes für die Fischerei durch den Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Mehr als 410 000 Österreicher zählen sich zu regelmäßigen Anglern. Besonders für
Jugendliche kann die erzieherische Bedeutung des Angelns gar nicht hoch genug eingeschätzt
werden. Neben Verständnis für Natur- und Tierschutz ist das Fischen bestens geeignet für die
Charakterbildung und die Förderung sozialer Beziehungen (Institut für
Schulungsentwicklungsforschung der Universität Dortmund und Institut für Allgemeine
Erziehungswissenschaft und Empirische Bildungsforschung an der Pädagogischen
Hochschule Erfurt).

Mit einem Jahresumsatz von 200 000 000,- Euro (2,7 Mrd. ATS) stellt die Angelfischerei
einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar.

Die derzeitige zersplitterte Regelung der Materie in 9 Ländergesetze bringt einen völlig
unnötigen und letztlich kostspieligen Verwaltungsaufwand mit sich. Einheitliche behördliche
Fischereiberechtigungen, gleiche Fischereiprüfungen österreichweit, eine effiziente
Umsetzung von EU-Bestimmungen und dieselben Fischereistandards bei den vielen
Landesgrenzen überschreitenden Fließ- und stehenden Gewässern sind nur einige wenige
Beispiele der verwaltungstechnischen Sinnhaftigkeit eines Bundesrahmengesetzes.
Aus ökologischer Sicht ist die nachhaltige Pflege, Schaffung und Wiederherstellung eines
natürlichen, artenreichen und gesunden Bestandes an Fischen, Krustentieren und Muscheln
durch Planung und Gestaltung über Landesgrenzen hinweg ungleich besser möglich.
Auch im Zusammenhang mit dem Tierschutz tragen einheitliche Regelungen zur
bestmöglichen Schonung der Lebewesen bei. Der generelle Verzicht auf den "lebenden
Köderfisch" ist dringend österreichweit durchzusetzen, ebenso weitestgehend das Fischen mit
Schonhaken und das Verbot von Wettfischveranstaltungen.

Durch den unnatürlichen und explosionsartigen Anstieg der Kormoranpopulation in Europa
sind aufgrund des Fraßdruckes in Österreich bereits einzelne Fischarten ernsthaft vom
Aussterben bedroht, darüber hinaus hat die Aquakultur mit größten
wirtschaftlichen Schäden zu kämpfen. Die Äsche, von den beiden größten heimischen
Fischereiorganisationen zum Fisch des Jahres 2002 in Österreich erkoren, wurde durch
massiven Kormoraneinfall in der Enns bereits ausgerottet (Ennsstudie, BOKU 1999). Eine


wirksame Minderung des Kormoranproblems durch effiziente Vergrämungsmaßnahmen ist
nur bundeseinheitlich möglich.

Weiters gilt es dem drohenden Ausverkauf von Fischereirechten an heimischen Gewässern an
das Ausland zulasten der Bevölkerung generell und wirksam zu begegnen. Nach großen
Anstrengungen heimischer Steuerzahler in den letzten Jahrzehnten zur Reinhaltung und
Wiederherstellung der österreichischen Gewässer und Einsatz von Besatzausgaben in
Milliardenhöhe durch Fischereipächter sind die Fischereirechte an Gewässern der
einheimischen Bevölkerung und kommenden Generationen vorzubehalten. In diesem
grundsätzlichen Sinne entspricht der einstimmige Beschluss des Salzburger Landtages vom
12. Dezember 2001 den Intentionen der Antragsteller, allerdings ist dieser Beschluss eben auf
das Bundesland Salzburg beschränkt und auf Fischereirechte der österreichischen
Bundesforste.

Grundsätzlich sollte auch der Erwerb und weitere Besitz von Fischereirechten durch sonstige
Berechtigte wie die Elektrizitätswirtschaft kritisch hinterfragt und soweit möglich aus
ökologischen Gründen vermieden werden.

Weitere einheitliche Rechtsregeln zugunsten der wenigen verbliebenen Berufsfischer in
Österreich wären ebenso erforderlich wie bessere Rahmenbedingungen für die Teich- und
Zuchtwirtschaft, dies auch und vor allem im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung und
damit verbundenen Problemen.

Im Zuge der Arbeit des österreichische Fischereibeirates, der zur Beratung des
Bundesministers eingerichtet ist, stellt sich klar heraus, dass nahezu alle gravierenden
Probleme und Chancen der heimischen Fischerei und Teichwirtschaft bundeseinheitlich zu
behandeln sind. Die gesetzliche Institutionalisierung dieses Beratungsgremiums ist überdies
noch ausständig.

In der Überzeugung, mit diesen grundsätzlichen Katalog den Rahmen für ein dringend
notwendiges einheitliches Gesetz für die Fischerei in Österreich entwickelt zu haben stellen
die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:


Entschließung:

Der Nationalrat hat beschlossen:

"Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird
aufgefordert, dem Nationalrat bis 31. Dezember 2004 ein "Bundesgesetz Fischerei"
vorzulegen, welches die in der Begründung angeführten Grundsätze beinhalten soll."

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss