402/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 27.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Kräuter, Heinz Gradwohl, Mag.
Ulrike Sima, Katharina Pfeffer,
Dietmar
Keck
und
Genossinnen
betreffend
Vorlage eines Bundesrahmengesetzes für die Fischerei durch den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Mehr
als 410 000 Österreicher zählen sich zu regelmäßigen Anglern. Besonders für
Jugendliche kann die erzieherische
Bedeutung des Angelns gar nicht hoch genug eingeschätzt
werden. Neben Verständnis für Natur- und Tierschutz ist das Fischen bestens
geeignet für die
Charakterbildung und die Förderung sozialer Beziehungen (Institut für
Schulungsentwicklungsforschung der
Universität Dortmund und Institut für Allgemeine
Erziehungswissenschaft und Empirische Bildungsforschung an der Pädagogischen
Hochschule Erfurt).
Mit einem Jahresumsatz von 200 000 000,- Euro (2,7 Mrd.
ATS) stellt die Angelfischerei
einen
bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar.
Die
derzeitige zersplitterte Regelung der Materie in 9 Ländergesetze bringt einen
völlig
unnötigen und letztlich kostspieligen
Verwaltungsaufwand mit sich. Einheitliche behördliche
Fischereiberechtigungen, gleiche Fischereiprüfungen österreichweit, eine
effiziente
Umsetzung von EU-Bestimmungen und dieselben Fischereistandards bei den vielen
Landesgrenzen überschreitenden Fließ- und
stehenden Gewässern sind nur einige wenige
Beispiele der verwaltungstechnischen Sinnhaftigkeit eines Bundesrahmengesetzes.
Aus ökologischer Sicht ist die nachhaltige Pflege, Schaffung und
Wiederherstellung eines
natürlichen, artenreichen und gesunden Bestandes an Fischen,
Krustentieren und Muscheln
durch Planung und Gestaltung über
Landesgrenzen hinweg ungleich besser möglich.
Auch im Zusammenhang mit dem Tierschutz tragen einheitliche Regelungen
zur
bestmöglichen Schonung der Lebewesen bei. Der generelle Verzicht auf den
"lebenden
Köderfisch" ist dringend
österreichweit durchzusetzen, ebenso weitestgehend das Fischen mit
Schonhaken und das Verbot von Wettfischveranstaltungen.
Durch den unnatürlichen und explosionsartigen Anstieg der
Kormoranpopulation in Europa
sind aufgrund des Fraßdruckes in Österreich bereits einzelne Fischarten
ernsthaft vom
Aussterben bedroht, darüber hinaus hat die Aquakultur mit größten
wirtschaftlichen
Schäden zu kämpfen. Die Äsche, von den beiden größten heimischen
Fischereiorganisationen zum Fisch des Jahres 2002 in Österreich erkoren, wurde
durch
massiven Kormoraneinfall in der Enns bereits ausgerottet (Ennsstudie, BOKU
1999). Eine
wirksame Minderung des Kormoranproblems durch effiziente
Vergrämungsmaßnahmen ist
nur bundeseinheitlich möglich.
Weiters gilt es dem drohenden Ausverkauf von
Fischereirechten an heimischen Gewässern an
das Ausland zulasten
der Bevölkerung generell und wirksam zu begegnen. Nach großen
Anstrengungen heimischer Steuerzahler in den letzten Jahrzehnten zur
Reinhaltung und
Wiederherstellung der österreichischen Gewässer und Einsatz von Besatzausgaben
in
Milliardenhöhe durch Fischereipächter sind die Fischereirechte an Gewässern der
einheimischen Bevölkerung und kommenden
Generationen vorzubehalten. In diesem
grundsätzlichen Sinne entspricht der einstimmige Beschluss des Salzburger
Landtages vom
12. Dezember 2001 den Intentionen der Antragsteller, allerdings ist dieser
Beschluss eben auf
das Bundesland Salzburg beschränkt und auf Fischereirechte der österreichischen
Bundesforste.
Grundsätzlich sollte auch der Erwerb und weitere Besitz
von Fischereirechten durch sonstige
Berechtigte wie die
Elektrizitätswirtschaft kritisch hinterfragt und soweit möglich aus
ökologischen Gründen vermieden werden.
Weitere
einheitliche Rechtsregeln zugunsten der wenigen verbliebenen Berufsfischer in
Österreich wären ebenso erforderlich wie
bessere Rahmenbedingungen für die Teich- und
Zuchtwirtschaft, dies auch und vor
allem im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung und
damit verbundenen Problemen.
Im Zuge der Arbeit des österreichische
Fischereibeirates, der zur Beratung des
Bundesministers
eingerichtet ist, stellt sich klar heraus, dass nahezu alle gravierenden
Probleme und Chancen der heimischen
Fischerei und Teichwirtschaft bundeseinheitlich zu
behandeln sind. Die gesetzliche Institutionalisierung dieses Beratungsgremiums
ist überdies
noch ausständig.
In der Überzeugung, mit diesen grundsätzlichen Katalog
den Rahmen für ein dringend
notwendiges einheitliches Gesetz für die Fischerei in Österreich entwickelt zu
haben stellen
die unterzeichneten
Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Entschließung:
Der Nationalrat hat
beschlossen:
"Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft wird
aufgefordert,
dem Nationalrat bis 31. Dezember 2004 ein "Bundesgesetz Fischerei"
vorzulegen, welches die in der Begründung angeführten Grundsätze beinhalten
soll."
Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss