405/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 27.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Glawischnig, Lichtenberger, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Importverbot für die gentechnisch veränderte Maissorte Bt11

Am 19.05.2004 ist innerhalb der Europäischen Union nach einer Unterbrechung von
sechs Jahren die erste Zulassung eines gentechnisch veränderten Lebensmittels
erteilt worden. Nun dürfen Konserven mit Körnern aus gentechnisch verändertem
Bt11 -Süßmais auf den Markt gebracht werden. Durch den Fall des EU-weiten
Gentech-Moratoriums drohen über 30 weitere gentechnisch veränderte Pflanzen und
Lebensmittel den europäischen Markt zu überschwemmen. Derzeit liegen 24
Anträge vor, davon 11 nur für die Einfuhr und Verarbeitung, die übrigen auch zum
Anbau der gentechnisch veränderten Pflanzen.

Für die meisten dieser Pflanzen ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht
gewährleistet. Beim Bt11-Süßmais, der als Lebensmittel verkauft werden wird, sind
zum Beispiel keine ausreichenden Studien über Toxizität und Allergenität
durchgeführt worden. Tests, die chronische Effekte wie Krebs oder die Schwächung
des Immunsystems ausschließen, fehlen gänzlich. Darüber hinaus beruhen die
Tests, welche die Unbedenklichkeit des Gen-Mais bezüglich Allergien nachweisen
sollen, auf völlig veralteten Modellen. Die Gutachten auf die sich die EU-Kommission
beruft, sind wissenschaftlich nicht haltbar und die Risikobewertung fahrlässig.

Die Österreichische Bundesregierung darf die Gesundheit der Bevölkerung nicht
aufs Spiel setzen und ist aufgefordert, rasch auf diese Fehlentscheidung der EU-
Kommission zu reagieren. Solange die gesundheitlichen Risiken ungeklärt sind,
muss der Import des Bt11-Genmais nach Österreich verboten werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständige Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, auf Basis
des Gentechnikgesetzes (§ 60 Abs. 1) und des Lebensmittelgesetzes (§ 10 Abs. 1)
umgehend ein Importverbot für den gentechnisch veränderten Bt11 -Süßmais per
Verordnung zu erlassen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss
vorgeschlagen.