406/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 27.05.2004
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möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und
Freunde
betreffend rasches Handeln gegen massive
Menschenrechtsverletzungen sowie Verbrechen
gegen
die Menschlichkeit in den Darfur-Provinzen (Sudan)
Im Februar 2003 begann eine Rebellion in den
Darfur-Provinzen Nord-, Süd- und Westdarfur.
Diese Rebellion stellt die Eskalation und Brutalisierung eines lang andauernden
Konfliktes dar, der
zwischen den in der Zentralregion des Darfur-Gebietes rund um das Marra-Gebirge
angesiedelten
sesshaften Bäuerinnen
und Bauern sowie den NomadInnen aus den nördlichen Wüstengebieten
schwelte. Bald schon wurde der Konflikt um
Ressourcen ethnisiert und zu einem Kampf zwischen
den „arabischen" NomadInnen und den „afrikanischen" Bauern und
Bäuerinnen stilisiert. Als die
SPLA (die Rebellenbewegung im Südsudan) in
den 90er Jahren bis Darfur vordrang, versorgte die
sudanesische Regierung die sog. Janjaweed-Rebellen mit Waffen. Daraufhin
begann 2003 die
Rebellion der Darfur-Rebellengruppen SLM
(Sudan Liberation Movement) und JEM (Justice and
Equality Movement).
Die
Angriffe der Janjaweed-Milizen auf ZivilistInnen haben eine ungeheure
Flüchtlingswelle in
Gang gesetzt. Nach einer APA-Meldung vom
26. Mai ist die Zahl der vom Konflikt Betroffenen
nach UNO-Angaben innerhalb kürzester Zeit von 1,2 Mio. auf 2 Mio. Menschen
gestiegen, mehr
als 100.000 Menschen sind in den benachbarten Tschad geflohen. 10.000 Menschen
sind bisher
getötet worden.
Die Neue Zürcher Zeitung vom 27. April 2004 berichtet,
dass es laut Human Rights Watch
zunehmend schwieriger wird, zwischen regulären Soldaten und Milizionären zu
unterscheiden, so
würden Milizionäre
auch reguläre Armee-Uniformen tragen. Hilfsorganisationen berichten von
gravierenden Menschenrechtsverletzungen,
wie Entführungen, Vergewaltigungen, Tötungen,
Plünderungen und Zwangsrekrutierungen von Kindern. Die Attacken der Janjaweed
sollen
unmittelbar auf Bombardements der sudanesischen Luftwaffe erfolgt sein.
Ein
hochrangiges ExpertInnenteam des UN-Hochkommissärs für Menschenrechte unternahm
Ende April im Auftrag des amtierenden
Hochkommissars für Menschenrechte, Bertrand
Ramcharan, Reisen in die Krisenregion, nämlich in Tschad und Sudan. Darüber
hinaus, hat eine
hochrangige UN Delegation im Auftrag des UN-General-Sekretärs, Kofi Annan, von
27. April bis 2.
Mai dieses Jahres die humanitäre Situation in Darfur und den Flüchtlingslagern
im Tschad
untersucht. Die Berichte beider UNO-Missionen wurden am 7. Mai 2004 dem
UNO-Sicherheitsrat
vorgelegt. Diese Berichte sprechen u.a. davon, dass viele der von der
sudanesischen Regierung
und der von ihr unterstützen Milizen
begangenen Menschenrechtsverletzungen in Darfur als
"Kriegsverbrechen und/oder
Verbrechen gegen die Menschlichkeit" eingestuft werden können. Die
humanitäre Situation der intern
Vertriebenen wird in Darfur als „extremely serious" eingestuft.
Der UN-Sicherheitsrat forderte am 25. Mai, dass die für
die Menschenrechtsverletzungen
Verantwortlichen zur
Rechenschaft gezogen werden müssen und einen unverzüglichen Zugang
für Hilfsorganisationen. Auch wurde eine
Entwaffnung und De-Mobilisierung der Janjaweed-Milizen
gefordert. Schließlich wurde nochmals die Notwendigkeit der Einsetzung eines
ständigen Resident
Coordinators/Humanitarian Coordinators gefordert - bisher fehlt die
Bereitschaft der
sudanesischen Regierung, diesen zu
akzeptieren.
Das EU-Parlament forderte schon in einer Resolution vom
31. März 2004 von den Konfliktparteien
einen sofortigen
Waffenstillstand und die Aufnahme von Verhandlungen. Die Resolution fordert
auch ein Ende „der von der Regierung angeführten ethnischen Säuberungskampagne
in der
Region Darfur" und die
„Wiederherstellung des uneingeschränkten Zugangs humanitärer
Hilfsorganisationen" und kritisiert die
sudanesische Regierung wegen „systematische(r)
Verzögerungen und Obstruktionen". Es wird auch nachdrücklich auf Beweise
hingewiesen, dass
die sudanesische Regierung Mitschuld an den Grausamkeiten trägt. Gefordert wird
der Schutz der
Vertriebenen und der
EinwohnerInnen von Darfur sowie die Einrichtung einer Flugverbotszone
über Darfur. Die UNO soll stärker in die
Konfliktbewältigung eingebunden werden. Das
Europäische Parlament befürwortet die von der niederländischen Regierung
in ihrer Eigenschaft
als Vertreterin des Ratsvorsitzes ergriffene Initiative im Sudan „zur Erleichterung
der Gespräche
zwischen den verschiedenen
Konfliktparteien" und ruft schließlich alle Geberländer dazu auf,
humanitäre Unterstützung im Sudan und
den Nachbarländern, insbesondere im Tschad, zu leisten
sowie die Flüchtlinge zu schützen
und zu unterstützen. Aus dem ECHO-Programm (European
Commission's Humanitarian Aid Office) wird die EU 10 Millionen Euro für
die Opfer dieses
Konflikts bereitstellen.
Der deutsche Bundestag forderte am 26. Mai 2004 mit den
Stimmen aller Parlamentsfraktionen die
deutsche
Bundesregierung auf, mehr Druck auf die Führung in Khartum auszuüben. Diese
soll
humanitären
Organisationen ungehinderten Zugang in die Darfur-Region geben und die von ihr
unterstützten Milizen abziehen. Ferner soll die EU den Einsatz von Friedenstruppen
der
Afrikanischen Union finanziell
unterstützen. Die deutsche Bundesregierung wird aufgefordert, sich
im UNO-Sicherheitsrat für ein Waffenembargo gegen den Sudan einzusetzen, wie es
die EU
bereits verhängt hat.
Die Unterzeichnung mehrerer Abkommen im kenianischen
Naivasha am Abend des 26. Mai 2004
haben den Weg zu einer Friedensregelung im seit Jahrzehnten umkämpften Südsudan
geebnet.
Dieser erste Erfolg darf jedoch die humanitäre Katastrophe in Darfur nicht in
den Hintergrund
treten lassen. Die Erklärung des sudanesischen UNO-Botschafters in New York
Mitte Mai 2004,
dass die Regierung in Khartoum bereit ist, den Zugang der Hilfsorganisationen
zu gewährleisten,
muss tatsächlich in die Tat umgesetzt werden.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Die österreichische Regierung und insbesondere die
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
wird
aufgefordert, sich bei der sudanesischen Regierung nachdrücklich dafür
einzusetzen, dass
- Kampfhandlungen sowie Übergriffe auf die
Zivilbevölkerung sofort gestoppt werden,
- Hilfsorganisationen und
internationalen Organisationen nicht nur ohne Verzögerungen
der Zutritt zum
Konfliktgebiet gewährt wird sondern diese seitens der Regierung mit
allen Kräften unterstützt werden,
- internationale
Menschenrechts-Beobachterlnnen für einen längeren Zeitraum
entsendet werden, um die
Menschenrechtsverletzungen in Darfur zu untersuchen und
die Situation der Menschenrechte zu
verbessern sowie um effektive
Menschenrechtsschutz-Mechanismen aufzubauen,
- jene Personen, die sich des
Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht
haben, vor Gericht gestellt werden,
- alle Milizen, insbesondere
die Janjaweed, entwaffnet werden, um sicherzustellen,
dass
Menschenrechtsverletzungen gegen Zivilisten in Hinkunft Einhalt geboten wird.
Die österreichische Regierung und insbesondere die Ministerin für
auswärtige Angelegenheiten
wird weiters aufgefordert,
- sich gegenüber der Regierung in Khartoum
für die Akzeptanz des von der UNO
vorgeschlagenen
Kandidaten für die Funktion des Resident
Coordinators/Humanitarian Coordinators
einzusetzen und
- die Initiative der niederländischen
Regierung im Sudan zur Erleichterung der
Gespräche zwischen den verschiedenen Konfliktparteien zu unterstützen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den
außenpolitischen Ausschuss
vorgeschlagen.