408/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 27.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Gabi Heinisch-Hosek, Mag. Elisabeth

Grossmann, Maga. Gisela Wurm

und GenossInnen

betreffend „gesetzliche Maßnahmen gegen Alkopops und ähnliche

Mixgetränke: Steuerliche Sonderabgabe etc."

„Alkopops" sind süß, trendy und fatal. Sie sehen aus wie Limonade schmecken auch
aufs erste nach Limonade und haben meist trendige Namen. Diese Alkopops werden
verharmlosend als eine besondere Art von Erfrischungsgetränken insbesondere für
die Disco- und Partyszene präsentiert. Alkopops sind Mixgetränke aus Limonade,
Spirituosen und Chemie. Daneben werden noch Mixgetränke auf Basis von Bier und
Wein ebenfalls phantasievoll angeboten. Mit Alkopops wurde durch die
Getränkeindustrie ein neuer Markt mit ständig steigenden Umsatzzahlen
erschlossen. Die Drinks verführen geradezu junge Menschen zum Alkohol. In
Deutschland hat sich der Verkauf seit 1998 vervierfacht.

Für viele Jugendliche (gerade auch Minderjährige) sind Alkopops bereits weltweit zu
einer Einstiegsdroge geworden. Nach einer internationalen Studie der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) fangen bereits 3,6 % der 11-jährigen an
regelmäßig „Alkopops" zu trinken. Im Alter von 15 Jahren greifen fast 15 % zu diesen
Mixgetränken.

Alkopops stellen so wie in Deutschland auch in Österreich zunehmend eine
Einstiegsdroge dar und bringen vor allem junge Menschen auf den
Alkoholgeschmack. Neueste Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung in Deutschland besagen: Alkopops sind bei Jugendlichen die beliebtesten
alkoholischen Getränke. 48 % der 14-17jährigen trinken Alkopops regelmäßig
mindestens einmal im Monat. 12 % trinken sie mindestens einmal pro Woche. Nicht
selten kommt es gerade in Discos zu einem Kampftrinken bis zum Umfallen. In
Deutschland gibt es rund 250.000 Alkoholabhängige bzw. stark gefährdete Kinder
und Jugendliche.

Während die Zahl der Drogentoten in Deutschland zurückging, stieg der
Alkoholmissbrauch von Jugendlichen weiter an. Von 2000 bis 2002 hatte sich die
Zahl der stationär behandelten Kinder und Jugendlichen mit Alkoholvergiftungen um
26 % erhöht. Der Anteil der Mädchen hatte unter ihnen zuletzt 50 % erreicht. Im Jahr
2000 sind in Deutschland 10.661 Fälle mit Alkoholvergiftung bei Jugendlichen unter
19 Jahren registriert worden. In Flachländern ist der Anteil stationär behandelter


Kinder und Jugendlicher mit Alkoholvergiftungen überdurchschnittlich hoch, stellte
die Beratungsgesellschaft Prognos fest. Jeder dritte stationär behandelte Patient ist
jünger als fünfzehn Jahre.

Je früher ein Mensch beginnt Alkohol zu trinken, desto größer ist das Risiko
des ständigen Missbrauchs.

Gesundheitspolitisch fatal und gefährlich sind die Alkopops wegen ihres
unterschätzten Alkoholgehaltes: mind. 3,5 und bis zu 10,2 vol. Alkoholgehalt
enthalten diese Mixturen aus Wodka, Rum, Tequila oder Whiskey, wie die jüngste
Studie der Stiftung Warentest ergab (im Durchschnitt 5,5 % vol. Alkoholgehalt).

Der Alkohol in Alkopops ist gut getarnt, das Etikett verrät nicht viel, die
Fantasienamen zielen auf Emotion, nicht auf Information. Dargestellt wird es als
harmloses Erfrischungsgetränk - so zumindest nach der Produktbeschreibung. Ärzte
warnen schon lange davor. Eltern sollten daher mit ihren Kindern unbedingt über
Alkopops reden. Dies gilt auch für die Schule. Über physische und psychische
Risken des Alkoholkonsums muss aufgeklärt werden.

Die Stiftung Warentest hat 57 verschiedene „Tremixes" getestet und kommt zu
nachstehenden Schlussfolgerungen:

Die Stiftung Warentest hat insgesamt 57 alkoholhaltige Mixgetränke auf ihre
Zusammensetzung und die Einhaltung der bestehenden Kennzeichnungspflichten
untersucht. Das erschreckende Ergebnis: Bei keinem einzigen Produkt gab es eine
gesetzeskonforme Kennzeichnung. So fehlten Warnhinweise auf den Alkoholgehalt
oder es gab Diskrepanzen zwischen der Deklaration und der tatsächlichen
Kennzeichnung.

Außerdem darf es nicht länger angehen, dass es anders als bei Limonade oder Cola
derzeit keine gesetzlich verpflichtende Etikettierung mit einem Zutatenverzeichnis
gibt. Gerade der Alkoholgehalt wird vielfach nur versteckt angegeben.

„Ein Alkopop enthält etwa so viel Alkohol wie zwei Schnäpse, doch durch das süße
und intensive Aroma schmeckt man ihn nicht. Aber er wirkt: Durch die Kohlensäure
und durch viel Zucker wird die alkoholisierende Wirkung beschleunigt. Im Vergleich
zu Fruchtsaft, Limonaden oder Cola-Getränken haben Alkopops hohe
Kaloriengehalte."

„Die Mixturen mit Wodka, Rum, Whiskey, Tequilla und anderen harten Spirituosen
schmecken süß, meist intensiv fruchtig wie Limonade oder Brause, und nach vielen
künstlichen Aromastoffen. Jugendliche stört das selten. Im Gegenteil, es erinnert an
Bubble-Gum und Gummibärchen. Es übertönt den Alkoholgeschmack, den
Heranwachsende meist als unangenehm, scharf und streng empfinden. Doch Rigo,
Breezer, Strobe & Co. lassen sich wegkippen wie Limo.


 

Das aber kann gefährlich werden. Denn die peppig aufgemachten, handlichen 275
ml enthalten im Schnitt 5,5 vol. % Alkohol, 12-13 g- soviel wie in einem doppelten
Schnaps. Wobei auf die deklarierten vol. % nicht immer Verlass ist: In vier Fällen
wichen die deklarierten Werte von den tatsächlichen Gehalten um mehr als 0,3 vol.
% ab."(Test 3/2004)

 

Darüber hinaus enthalten diese bunten Alkopops auch Farbstoffe (meist synthetische
Farbstoffe) sowie Konservierungsstoffe. Damit wird auch ein Unverträglichkeitsrisiko
- insbesondere ein .Allergierisiko" - in Kauf genommen. Eines wird deutlich: Bei
diesen Getränken handelt es sich um synthetische Mixturen - die konkrete
Zusammensetzung wird in der Kennzeichnung meist wohlweislich verschwiegen.

Darüber hinaus wurden in einigen Mixturen relativ viel Koffein nachgewiesen. Im
Schnitt stecken in einem Alkopop um 200 kcal, deutlich mehr als in der gleichen
Menge Limonade oder Coca-Cola.

Alkopops, die wie Softdrinks schmecken und die Stärke von Bockbier haben, sind
auch in Dänemark im Kommen. Die staatliche Lebensmittelkontrolle hat gegen 16
Produkte mit illegalen Konservierungsstoffen eingegriffen, sowie gegen Produkte, die
zwar die Zusatzstoffe auf der Verpackung deklariert, diese aber nicht in das dänische
übersetzt haben.

Das Verbrauchermagazin „Tank" hat aufgedeckt, dass nur zwei von 23 Alkopops
gesetzeskonform deklariert und verkauft werden. Mit Hilfe der
Lebensmitteluntersuchungsanstalt in Kopenhagen deckte das Verbrauchermagazin
dies auf. Die dänischen Konsumentenschützer forderten daher eine verstärkte
Kontrolle über den Markt mit diesen Alkopops, die verbotene Konservierungsstoffe
beinhalten.

Die Risken von Alkopops sind Medizinern und Drogenbeauftragten in Europa
seit Jahren bekannt. Einige Staaten in Europa haben daher auch bereits zu
gesetzlichen Maßnahmen gegriffen.

*         Frankreich hat bereits 1997 eine Zusatzsteuer eingeführt und damit den
Endverbrauchspreis im Schnitt verdoppelt.

*         Seit dem 1. Februar 2004 erhebt die Schweiz auf Alkopops eine Sondersteuer
von SFr 1,80. Das soll die Getränke so verteuern, dass den Jugendlichen die
Kauflust vergeht. Alkoholhaltige Limonaden wurden dem Alkoholgesetz
unterstellt (Eidgenössische Alkoholverwaltung - EAV)

*         Auch die Deutsche Bundesregierung arbeitet an einer steuerrechtlichen
Regelung. Damit sollen alkoholhaltige Limonaden mit einer Steuer belegt
werden, die den Flaschenpreis verdoppeln würde.


 

*         Gefordert werden in diesem Zusammenhang auch besondere Warnhinweise
(z.B. „erst ab 18"), auch ein generelles Werbeverbot wird in Deutschland
bereits diskutiert.

*         Zudem müsste auch sichergestellt werden, dass der Alkoholgehalt und alle
übrigen Inhaltsstoffe deutlich angegeben werden.

In der Bundesrepublik sieht nun der Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung des
Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums" eine
Sonderabgabe von 89 Cent für 275-Milliliter-Flaschen vor. Zudem soll ein
Warnhinweis .Abgabe an Personen unter 18 verboten" auf der Vorderseite der
Flasche angebracht werden. Durch diese Sonderabgabe soll der Konsum der
Getränke um 75 % gesenkt werden.

Die Spirituosenindustrie hat sich natürlich dagegen ausgesprochen und im
Gegenzug die Finanzierung einer großangelegten Werbekampagne gegen
Alkoholmissbrauch unter Kindern und Jugendlichen angeboten, wenn die Deutsche
Bundesregierung auf die Einführung einer Sondersteuer auf Alkopops verzichtet.

Die Situation in Österreich ist ähnlich, allerdings fehlen einheitliche
Jugendschutzbestimmungen und die entsprechenden Kontrollen. Rund 9 Mio.
Alkopops werden in Österreich jährlich verkauft.

2003 hat die Brau Union etwa „Desperados" (eine Mischung aus Bier und Tequila)
und „CUT" (Bier, Cola, Wodka) ins Handelswarensortiment aufgenommen. „Hooch"
hingegen, eine vor Jahren eingeführte Zitronenlimonade mit einem Schuss
Hochprozentigem, wurde letztes Jahr aus dem Sortiment genommen. (APA Nr. 547
vom 05.02.2004).

Konkrete Zahlen über den Missbrauch mit Alkopops liegen für Österreich nicht vor.
Aus der Salzburger Jugendstudie 03 ergab sich, dass 15 % der unter 14-Jährigen
regelmäßig trinken. Bei den 11-Jährigen sind es bereits 4 %. Überdies ist in dieser
Studie festgehalten, dass diese Getränke in der Altersgruppe der 14- bis 19-Jähri-
gen, die am häufigsten konsumierten alkoholhaltigen Getränke sind.

Auch die Rechtslage ist in Jugendschutzangelegenheiten in Österreich von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

So verbietet beispielsweise das Salzburger Jugendgesetz aus dem Jahr 1999 den
Verkauf und die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken an unter
18-Jährige und jede Form von alkoholischen Getränken an unter 16-Jährige. Ein
Problem liegt nun darin, dass diese Mixgetränke durch das Mischen von harten
Getränken und Limonade nicht mehr unter die Verbotsbestimmungen fallen und
damit die Verbotsbestimmungen unterlaufen werden.

 


Die Rechtsprobleme im einzelnen:

Der zulässige Ausschank an Jugendliche im Gastgewerbe richtet sich nach den
Jugendschutzbestimmungen der einzelnen Bundesländer. Die Gewerbeordnung gibt
den Rahmen vor.

Gewerbetreibende, die alkoholische Getränke ausschenken, dürfen weder selbst
noch durch die im Betrieb beschäftigten Personen alkoholische Getränke an
Jugendliche ausschenken oder ausschenken lassen, wenn diesen Jugendlichen
nach den landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen der Genuss von Alkohol
verboten ist. In diesen Fällen haben die Gewerbetreibenden an einer geeigneten
Stelle der Betriebsräume einen Anschlag anzubringen, auf dem deutlich auf dieses
Verbot hingewiesen wird.

Es wird somit durch die nunmehrige Fassung des § 114 Abs. 1 GewO festgelegt,
dass der Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche durch
Gastgewerbetreibende dann verboten ist, wenn diesen Jugendlichen nach den
landesrechtlichen Jugendschutzvorschriften der Genuss von Alkohol verboten ist.

 

Laut LMKV 1993 sind Getränke mit Alkohol zu kennzeichnen (den Alkoholgehalt in
Volumenprozenten (% Vol.)). Bei alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt
in von mehr als 1,2 Volumenprozenten ist dieser bis auf höchstens eine
Dezimalstelle anzugeben (§ 4 Abs. 9 LMKV). Dieser Wert sollte auf 0,5 vol. %
abgesenkt werden.

Bedauerlicherweise sind nach § 7 Ziff. 4 LMKV bei Getränken mit einem
Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Zutaten nicht anzugeben.
§ 7 Ziffer 4 LMKV 1993 schließt in Österreich somit eine Angabe der Zutaten für
diese Getränke aus (z.B. Koffein, Taurin).

Auch besondere Abgaberegelungen bzw. Steuerregelungen existieren für Alkopops
in Österreich noch nicht. Produzenten haben zwar eine Alkoholsteuer bzw. Bier- und
Weinsteuer zu zahlen, für den Handel gilt 20 % Mehrwertssteuer - mehr nicht. Zu
unterscheiden ist zwischen Alkopops und Mixgetränken auf Basis von Wein und Bier.
Alkopops sind Mixgetränke aus Limonade, Chemie und hochprozentigen Spirituosen.

Die bisherige Diskussion in Österreich (z.B. in den Landtagen) beschränkte sich auf
eine Verschärfung der Jugendschutzbestimmungen und auf die Forderung nach
mehr Kontrollen. Tirol hat bereits den Verkauf von Alkopops an Jugendliche unter 18
Jahre verboten. In anderen Bundesländern wird eine derartige Regelung vorbereitet.
Dies ist allerdings zu wenig, da beispielsweise eine behördliche Lokalschließung
nach den gewerberechtlichen Vorschriften jederzeit damit umgangen werden kann,
dass ein neuer gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt wird. Notwendig ist daher
aus Sicht der Antragsteller ein Gesamtmaßnahmenpaket, das neben einer
Sonderabgabe für Alkopops, die Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen
der Länder sowie Änderungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und der
Gewerbeordnung enthält.


 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:
Der Nationalrat hat beschlossen.

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert:

1.             Für eine steuerliche Sonderabgabe für Alkopops und ähnliche Mixgetränke
gegenüber dem Bundesminister für Finanzen einzutreten, die für eine
österreichweite Aufklärungskampagne zweckgewidmet wird. Damit soll die
Verfügbarkeit von Alkohol für Kinder und Jugendliche erschwert werden.

2.             Für eine Vereinheitlichung der österreichischen Jugendschutzvorschriften
hinsichtlich der Abgabe bzw. des Genuss von Alkohol (Kauf- und
Verkaufsverbot von Alkopops bis 18 Jahre) in der Bundesregierung
einzureten.

3.             Eine Novellierung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vorzunehmen,
die folgende Neuregelung enthält:

 

*   Verpflichtende Kennzeichnung dieser Waren (Alkopops) mit folgendem
Warnhinweis: .Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten".

*   Einwandfreie und vollständige Kennzeichnung der Zusammensetzung ,
sowie die Angabe aller Zutaten muss gesichert werden (Änderung der LMKV
1993): Dies betrifft u.a. § 4 Ziffer 9 Absenkung der Alkoholangabe (0,5 %Vol.)
und § 7 Ziffer 4 LMKV 1993 (vollständige Zutatenangabe).

4.            Gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit dafür einzutreten,
dass die Sanktionen nach der Gewerbeordnung verschärft werden.
Gewerbetreibende, die mehrfach gegen die Bestimmungen des
Alkoholausschankes an Jugendliche verstoßen, soll nicht nur die
Gewerbeberechtigung, sondern aus gesundheitspolitischen Erwägungen auch
der Betriebsstättengenehmigungsbescheid entzogen bzw. ruhend gestellt
werden können.

 


5.  Gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und dem
Bundesminister für Inneres dafür einzutreten, dass die geltenden
Bestimmungen eingehalten und deren Einhaltung durch die zuständigen
Behörden ausreichend kontrolliert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss