411/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 16.06.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend Verbandsklagerecht

 

Zur Geltendmachung verschiedener KonsumentInnenrechte steht dem „Verein für Konsumentinformation“ (VKI) ein Verbandsklagerecht zu, das in vielen Fällen erfolgreich im Sinne des VerbraucherInnenschutzes und fairen Wettbewerbs wahrgenommen wurde.

 

Das Klagsrecht des VKI nach § 14 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist – im Gegensatz zu jenem der Sozialpartner - ausschließlich im Fall von irreführender Werbung möglich. Dabei liegt die Beweislast beim VKI, was jeweils mit einem sehr aufwendigen Beweisverfahren verbunden ist. Einfacher und effizienter wären auch eine Klagsbefugnis gegen Gesetzesverstöße, wie es den Sozialpartnerorganisationen bereits eingeräumt woren ist.

 

Damit könnte z.B. auch der Missbrauch von marktbeherrschender Stellung eingeklagt und im Sinne sowohl des KonsumentInnenschutzes als auch des fairen Wettbewerbs gegen monopolistische Strukturen vorgegangen werden. Damit würde der Rechtsschutz für KonsumentInnen wesentlich verbessert werden und entspricht dies auch den Grundprinzipien der Europäischen Union.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Justiz wird ersucht,

 

·                      dem Nationalrat bis 31. Dezember 2004 einen Entwurf einer Novelle des UWG vorzulegen, mit der dem VKI das Verbandsklagerecht auch bei Gesetzesverstößen eingeräumt wird,

·                      und dem Nationalrat darüber zu berichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den  Justizausschuss vorgeschlagen.