411/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 16.06.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser,
Freundinnen und Freunde
betreffend Verbandsklagerecht
Zur Geltendmachung verschiedener KonsumentInnenrechte
steht dem „Verein für Konsumentinformation“ (VKI) ein Verbandsklagerecht zu,
das in vielen Fällen erfolgreich im Sinne des VerbraucherInnenschutzes und
fairen Wettbewerbs wahrgenommen wurde.
Das Klagsrecht des VKI nach § 14 Bundesgesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist – im Gegensatz zu jenem der
Sozialpartner - ausschließlich im Fall von irreführender Werbung möglich. Dabei
liegt die Beweislast beim VKI, was jeweils mit einem sehr aufwendigen
Beweisverfahren verbunden ist. Einfacher und effizienter wären auch eine
Klagsbefugnis gegen Gesetzesverstöße, wie es den Sozialpartnerorganisationen
bereits eingeräumt woren ist.
Damit könnte z.B. auch der Missbrauch von
marktbeherrschender Stellung eingeklagt und im Sinne sowohl des KonsumentInnenschutzes
als auch des fairen Wettbewerbs gegen monopolistische Strukturen vorgegangen
werden. Damit würde der Rechtsschutz für KonsumentInnen wesentlich verbessert
werden und entspricht dies auch den Grundprinzipien der Europäischen Union.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Justiz wird ersucht,
·
dem Nationalrat bis 31. Dezember 2004
einen Entwurf einer Novelle des UWG vorzulegen, mit der dem VKI das
Verbandsklagerecht auch bei Gesetzesverstößen eingeräumt wird,
·
und dem Nationalrat darüber zu berichten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.