417/A XXII. GP

Eingebracht am 16.06.2004
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A n t r a g

 

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn

und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung des Buchhaltungsagenturgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Buchhaltungsagenturgesetz (BHAG-G), BGBl. I Nr. 37/2004, wird wie folgt geändert:

1. Im § 17 Abs. 6 wird die Wortfolge "gemäß Abs. 5 Z 2" geändert in "gemäß Abs. 5 Z 4"

2. § 25 Abs. 2 lautet:

"Der Geschäftsführer hat unverzüglich die notwendigen Verhandlungen zum Abschluss eines Kollektivvertrages für ab dem 1. Mai 2004 in ein Arbeitsverhältnis zur Buchhaltungsagentur eintretende Bedienstete, mit dem Ziel bis 30. Juni 2006 abzuschließen, zu führen. Der Abschluss des Kollektivvertrages erfolgt nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat."

3. § 31 lautet:

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 2004 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, den Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.

Begründung:

Im Zuge der Vorbereitung des Gesetzes über die Buchhaltungsagentur unterlief im § 17 Abs. 6 ein redaktioneller Zitatfehler. Außerdem unterblieb während der parlamentarischen Behandlung die rechtzeitige Ersetzung von "Platzhaltern", in welchen an den Tag des tatsächlichen Inkrafttretens eine Frist geknüpft werden und auch der Tag des Inkrafttretens des Gesetzes festgehalten werden sollte.