417/A XXII. GP
Eingebracht am 16.06.2004
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A n t r a g
der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz
geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Änderung des Buchhaltungsagenturgesetzes
Der Nationalrat hat beschlossen
Das Buchhaltungsagenturgesetz (BHAG-G), BGBl. I
Nr. 37/2004, wird wie folgt geändert:
1. Im § 17 Abs. 6 wird die Wortfolge "gemäß Abs. 5 Z 2" geändert in "gemäß Abs. 5 Z 4"
2. § 25 Abs. 2 lautet:
"Der Geschäftsführer hat
unverzüglich die notwendigen Verhandlungen zum Abschluss eines
Kollektivvertrages für ab dem 1. Mai 2004 in ein Arbeitsverhältnis zur
Buchhaltungsagentur eintretende Bedienstete, mit dem Ziel bis 30. Juni 2006
abzuschließen, zu führen. Der Abschluss des Kollektivvertrages erfolgt nach Zustimmung
durch den Aufsichtsrat."
3. § 31 lautet:
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai
2004 in Kraft.
In
formeller Hinsicht wird beantragt, den Antrag unter Verzicht auf die erste
Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.
Begründung:
Im Zuge der Vorbereitung des Gesetzes über
die Buchhaltungsagentur unterlief im § 17 Abs. 6 ein redaktioneller
Zitatfehler. Außerdem unterblieb während der parlamentarischen Behandlung die
rechtzeitige Ersetzung von "Platzhaltern", in welchen an den Tag des
tatsächlichen Inkrafttretens eine Frist geknüpft werden und auch der Tag des
Inkrafttretens des Gesetzes festgehalten werden sollte.