418/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 16.06.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gassner

und GenossInnen

betreffend Einsatz der beschlossenen Budgetmittel für Hochwassersanierungsmaßnahmen und

Hochwasserschutzmaßnahmen - kein Versickern der Mittel aus dem Katastrophenfonds in das

allgemeine Budget

Der Fünfte Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Katastrophenfondsgesetz 1996
(III-75 d.B.) hat ergeben, dass im Fonds nach dem Hochwasseropferentschädigungs- und -
wiederaufbau-Gesetz 2002 am Ende des Jahres 2003 noch zweckgebundene Mittel von mehr
als 100 Mio. Euro vorhanden waren. Im Katastrophenfonds selbst wurden 2003 die Mittel
ebenfalls nicht ausgeschöpft, obwohl verschiedene Hochwasser-Präventions-Projekte
aufgrund fehlender Finanzmittel nicht realisiert wurden, sodaß auch hier ein
Rücklagenüberhang im Ausmaß von 25 Mio. Euro Ende 2003 bestand. Diese Mittel werden
nach dem Willen der Regierung stillschweigend ins Budget zur Budgetsanierung abgeführt
und können daher nicht für dringend notwendige Hochwassersanierungsmaßnahmen und
Hochwasserschutzmaßnahmen eingesetzt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:
Der Finanzausschuss wolle beschließen:

Entschließung:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemäß ihren eigenen Versprechen das
Hochwasseropferentschädigungs- und -wiederaufbau-Gesetz 2002 zu verlängern und die
anstehenden Projekte mit den Ende 2003 noch vorhandenen Mitteln auszufinanzieren..

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss