418/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 16.06.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Mag. Gassner
und GenossInnen
betreffend Einsatz der beschlossenen Budgetmittel für
Hochwassersanierungsmaßnahmen und
Hochwasserschutzmaßnahmen - kein Versickern der Mittel
aus dem Katastrophenfonds in das
allgemeine
Budget
Der Fünfte Bericht des Bundesministers für Finanzen
gemäß Katastrophenfondsgesetz 1996
(III-75 d.B.) hat ergeben, dass im Fonds nach dem
Hochwasseropferentschädigungs- und -
wiederaufbau-Gesetz 2002 am Ende des Jahres 2003 noch zweckgebundene Mittel von
mehr
als 100 Mio. Euro vorhanden waren. Im Katastrophenfonds selbst wurden 2003 die
Mittel
ebenfalls nicht ausgeschöpft, obwohl verschiedene
Hochwasser-Präventions-Projekte
aufgrund fehlender Finanzmittel nicht realisiert wurden, sodaß auch hier ein
Rücklagenüberhang im Ausmaß von 25 Mio. Euro Ende 2003 bestand. Diese Mittel
werden
nach dem Willen der Regierung stillschweigend ins Budget zur Budgetsanierung
abgeführt
und können daher
nicht für dringend notwendige Hochwassersanierungsmaßnahmen und
Hochwasserschutzmaßnahmen eingesetzt
werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher
nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Finanzausschuss wolle beschließen:
Entschließung:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemäß ihren
eigenen Versprechen das
Hochwasseropferentschädigungs- und -wiederaufbau-Gesetz 2002 zu verlängern und
die
anstehenden Projekte mit den Ende 2003 noch vorhandenen Mitteln
auszufinanzieren..
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss