419/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 17.06.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Abgeordneten
DDr. Niederwieser, Brosz, Kolleginnen und Kollegen
betreffend 5 Millionen Euro jährlich als Sofortmaßnahme
zur Existenzsicherung der
nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft
Schulen in freier Trägerschaft stellen eine wertvolle und
unterstützenswerte
Bereicherung
des österreichischen Schulsystems dar. Durch das Privatschulgesetz
von
1962 werden diesen Schulen jedoch stark benachteiligt, indem sie von Bund,
Ländern und Gemeinden nur einen geringen Teil der Kosten erstattet bekommen.
Die
Personalkosten konfessioneller Schulen hingegen werden vom Bund getragen.
Durch einen Rückgang der Fördermittel spitzt sich die
Situation an den Schulen in
freier Trägerschaft immer mehr zu. Insbesondere bei den sogenannten
Alternativschulen kam
es zu beträchtlichen Kürzungen. Bekam das „Netzwerk -
Bundesdachverband für selbstbestimmtes
Lernen" 2002 noch ein jährliches
Fördervolumen von 350.000 Euro, so wurde dies zwischenzeitlich mit nunmehr
173.000 Euro mehr als halbiert. Die Jahressubvention - inklusive
Personalkosten -
für den gesamten Bereich der Schulen in
freier Trägerschaft beträgt 1,5 Millionen
Euro und damit nicht einmal 10 Prozent der tatsächlichen Kosten ab. Demzufolge
werden die Eltern der etwa 4.000 SchülerInnen gezwungen, durchschnittlich
zwischen 200 - 300 Euro pro Monat an Schulgeld zu bezahlen, wenn sie ihr
gesetzlich garantiertes Recht auf freie
Schulwahl wahrnehmen wollen. Durch die
oben angeführten Kürzungen des Jahres 2004 bedingt, sind Schulschließungen
und/oder eine weitere Steigerung des Kostenbeitrags zu befürchten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, als
Sofortmaßnahme zur Absicherung der
Schulen in freier Trägerschaft 5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung zu
stellen.
Längerfristig
soll für Schulen in freier Trägerschaft das Modell der Basisfinanzierung
eingeführt
werden, wonach 80 Prozent der Kosten für Kinder im gleichen Alter in
öffentlichen
Schulen ersetzt werden. Zugleich soll das Recht auf freie Schulwahl und
eine
Qualitätssicherung festgeschrieben werden.
Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss