419/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 17.06.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Abgeordneten DDr. Niederwieser, Brosz, Kolleginnen und Kollegen

betreffend 5 Millionen Euro jährlich als Sofortmaßnahme zur Existenzsicherung der
nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft

Schulen in freier Trägerschaft stellen eine wertvolle und unterstützenswerte
Bereicherung des österreichischen Schulsystems dar. Durch das Privatschulgesetz
von 1962 werden diesen Schulen jedoch stark benachteiligt, indem sie von Bund,
Ländern und Gemeinden nur einen geringen Teil der Kosten erstattet bekommen.
Die Personalkosten konfessioneller Schulen hingegen werden vom Bund getragen.

Durch einen Rückgang der Fördermittel spitzt sich die Situation an den Schulen in
freier Trägerschaft immer mehr zu. Insbesondere bei den sogenannten
Alternativschulen kam es zu beträchtlichen Kürzungen. Bekam das „Netzwerk -
Bundesdachverband für selbstbestimmtes Lernen" 2002 noch ein jährliches
Fördervolumen von 350.000 Euro, so wurde dies zwischenzeitlich mit nunmehr
173.000 Euro mehr als halbiert. Die Jahressubvention - inklusive Personalkosten -
für den gesamten Bereich der Schulen in freier Trägerschaft beträgt 1,5 Millionen
Euro und damit nicht einmal 10 Prozent der tatsächlichen Kosten ab. Demzufolge
werden die Eltern der etwa 4.000 SchülerInnen gezwungen, durchschnittlich
zwischen 200 - 300 Euro pro Monat an Schulgeld zu bezahlen, wenn sie ihr
gesetzlich garantiertes Recht auf freie Schulwahl wahrnehmen wollen. Durch die
oben angeführten Kürzungen des Jahres 2004 bedingt, sind Schulschließungen
und/oder eine weitere Steigerung des Kostenbeitrags zu befürchten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, als Sofortmaßnahme zur Absicherung der
Schulen in freier Trägerschaft 5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung zu stellen.
Längerfristig soll für Schulen in freier Trägerschaft das Modell der Basisfinanzierung
eingeführt werden, wonach 80 Prozent der Kosten für Kinder im gleichen Alter in
öffentlichen Schulen ersetzt werden. Zugleich soll das Recht auf freie Schulwahl und
eine Qualitätssicherung festgeschrieben werden.

Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss