422/A XXII. GP
Eingebracht am 17.06.2004
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A n t r a g
der Abgeordneten Mag. Mainoni, Miedl, Rossmann, Pack
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz,
mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesstraßengesetz 1971, BGBl. Nr.
286/1971, zuletzt geändert durch das BGBl. I 50/2002, wird wie folgt geändert:
Im Verzeichnis 1 Bundesstraßen A
(Bundesautobahnen) wird in der Beschreibung der Strecke für die A 2 Süd Autobahn
der Ausdruck „Graz/Liebenau (ehemalige B 73)“ ersetzt
durch den Ausdruck „Graz/Liebenau (Sternäckerweg)“.
Begründung:
Die Beschreibung der A 2 Süd Autobahn im
Bereich der Stadt Graz im Verzeichnis 1 Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) des
BStG 1971 enthält die Wortfolge „einschließlich Graz/Ost – Graz/Liebenau
(ehemalige B 73)“. Dieser Teilabschnitt wird auch „A2Z“ genannt.
Die Stadt Graz projektiert die Verlängerung
der Straßenbahnlinie 4 in Liebenau bis zum Einkaufszentrum Sternäckerweg, die
Errichtung eines Park & Ride-Platzes, eines Gewerbegebietes und zweier
niveaugleicher Anschlüsse an die „A2Z“.
Zu diesem Zweck haben die Republik (Bund), die
Stadt Graz und die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
(ASFINAG) eine Vereinbarung getroffen. Danach übernimmt die Stadt Graz das
Autobahnteilstück zwischen dem projektierten Autobahnende Sternäckerweg und dem
derzeitigen Ende der Autobahn an der ehemaligen Bundesstraße B 73. Zur Abgeltung
des dadurch entfallenden Fruchtgenussrechtes der ASFINAG bezahlt die Stadt Graz
€ 2,1 Mio. an diese. Die Übertragung des Eigentums an den Grundstücken des
Bundes erfolgt entgeltlos. Die Stadt Graz verpflichtet sich, diese Grundstücke
in das öffentliche Gut zu übernehmen, ausschließlich als Verkehrsfläche zu
verwenden und die Erhaltungskosten hiefür zu übernehmen.
Aufgrund der Übernahme dieses Autobahnstückes
durch die Stadt Graz stimmt die Beschreibung im Verzeichnis 1 mit dem
beabsichtigten Autobahnende nicht überein. Die vorgesehene Gesetzesänderung
soll daher das künftige Autobahnende mit „Graz/Liebenau (Sternäckerweg)“
festlegen. Die oben angeführte Vereinbarung wurde unter der Bedingung
geschlossen, dass die vorgesehene Änderung des Bundesstraßengesetzes
beschlossen wird.
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung in
Verbindung mit der Vereinbarung wird ein wesentlicher Impuls für die weitere
wirtschaftliche Entwicklung des Südens der Stadt Graz gegeben und gleichzeitig
eine Verbesserung der öffentlichen Verkehrsversorgung ermöglicht.
In
formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag – unter Verzicht auf die erste
Lesung – dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.