427/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 28.06.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

betreffend sofortige Verankerung der EU-Verordnungen 1829/2003 über
gentechnisch veränderte Lebensmittel und 1830/2003 über Rückverfolgbarkeit und
Kennzeichnung im österreichischen Lebensmittelrecht

Seit 18. April 2004 sind die EU-Verordnungen 1829/2003 über genetisch veränderte
Lebens- und Futtermittel und 1830/2003 über Rückverfolgbarkeit und
Kennzeichnung in Kraft. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass aufgrund
des freien Warenverkehrs in der EU auch in österreichischen Lebensmittelregalen
Waren mit Hinweisen auf gentechnische Veränderungen gefunden werden. Für den
Vollzug in Österreich wäre es daher dringendst erforderlich, die genannten EU-
Verordnungen im Lebensmittelrecht zu verankern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, die EU-Verordnungen 1829/2003
über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel sowie 1830/2003 über
Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von aus GVO hergestellten Lebensmitteln
umgehend in § 10 Abs. 3 bzw. § 10 Abs. 5 Lebensmittelgesetz aufzunehmen, damit
im Falle von Beanstandungen auch Strafbestimmungen zur Anwendung kommen
können.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen.