427/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
28.06.2004
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möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser,
Freundinnen und Freunde
betreffend sofortige
Verankerung der EU-Verordnungen 1829/2003 über
gentechnisch
veränderte Lebensmittel und 1830/2003 über Rückverfolgbarkeit und
Kennzeichnung im
österreichischen Lebensmittelrecht
Seit 18. April 2004 sind die EU-Verordnungen 1829/2003 über
genetisch veränderte
Lebens- und Futtermittel und 1830/2003 über
Rückverfolgbarkeit und
Kennzeichnung in Kraft. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass
aufgrund
des freien Warenverkehrs in der EU auch in
österreichischen Lebensmittelregalen
Waren mit Hinweisen auf gentechnische
Veränderungen gefunden werden. Für den
Vollzug in Österreich wäre es daher dringendst erforderlich, die genannten EU-
Verordnungen im Lebensmittelrecht zu verankern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die österreichische Bundesregierung wird
ersucht, die EU-Verordnungen 1829/2003
über genetisch veränderte Lebensmittel und
Futtermittel sowie 1830/2003 über
Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
von aus GVO hergestellten Lebensmitteln
umgehend in § 10 Abs. 3 bzw. § 10 Abs. 5 Lebensmittelgesetz aufzunehmen, damit
im Falle von Beanstandungen auch Strafbestimmungen zur Anwendung kommen
können.
In formeller Hinsicht
wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen.