431/A XXII. GP
Eingebracht am 07.07.2004
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ANTRAG
der Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz,
mit dem die Österreichische Gebärdensprache im Bundesverfassungsgesetz
verankert wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Verankerung der
Österreichischen Gebärdensprache in der Bundesverfassung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das
Bundesverfassungsgesetz, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 100/2003, wird
wie folgt geändert:
1. Artikel 8 wird folgender Absatz 3
angefügt:
„(3) Die Österreichische Gebärdensprache ist
als eigenständige Sprache und als ein Ausdruck der Kultur der Gehörlosen sowie
als deren Werkzeug für den Zugang zu Bildung und gleichen Chancen
anzuerkennen.“
Begründung:
Weltweit gibt es
mehrere tausend Gebärdensprachen. Seit 30 Jahren gibt es eine
Gebärdensprachforschung, die sich mit diesem Kommunikationsmittel beschäftigt.
Mittlerweile ist die Gebärdensprache in 11
Ländern der EU als eigenständige Sprache anerkannt.
Es gibt mehrere Dokumente, die zu einer Anerkennung
der Gebärdensprache auffordern, zuletzt gab es im April 2003 eine Empfehlung
des Europarates.
Die Gebärdensprache wird auch von
schwerhörigen Menschen benutzt.
Etwa 10.000 BürgerInnen in Österreich
verwenden die Österreichische Gebärdensprache als Erstsprache.
Bisher wurde im Schulsystem vor allem auf den
Erwerb der Lautsprache wert gelegt.
Dies führt jedoch zu einem Defizit beim
Wortschatz und der Allgemeinbildung gehörloser Kinder.
Die Erlernung der Gebärdensprache als erste
Sprache ist nicht nur für die sprachliche, sondern auch für die psychosoziale
Entwicklung gehörloser Kinder sehr wichtig.
Mittlerweile wird in vielen Ländern, wie z.B.
Schweden, Finnland, Irland, Griechenland, ein bilinguales Unterrichtssystem
verwendet. Auch in Österreich bekam ein Schulversuch mit einer bilingualen
Klasse (Gebärdensprache und Lautsprache) eine europäische Auszeichnung.
Die Anerkennung der Österreichischen
Gebärdensprache in der Verfassung ist daher ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung der Bildungs- und Lebenssituation von gehörlosen Menschen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Verfassungsausschuss
vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb
von drei Monaten verlangt.