431/A XXII. GP

Eingebracht am 07.07.2004
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Österreichische Gebärdensprache im Bundesverfassungsgesetz verankert wird.

 

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Verankerung der Österreichischen Gebärdensprache in der Bundesverfassung

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesverfassungsgesetz, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 100/2003, wird wie folgt geändert:

 

1. Artikel 8 wird folgender Absatz 3 angefügt:

 

„(3) Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache und als ein Ausdruck der Kultur der Gehörlosen sowie als deren Werkzeug für den Zugang zu Bildung und gleichen Chancen anzuerkennen.“

 

 

Begründung:

 

 

Weltweit gibt es mehrere tausend Gebärdensprachen. Seit 30 Jahren gibt es eine Gebärdensprachforschung, die sich mit diesem Kommunikationsmittel beschäftigt.

Mittlerweile ist die Gebärdensprache in 11 Ländern der EU als eigenständige Sprache anerkannt.

Es gibt mehrere Dokumente, die zu einer Anerkennung der Gebärdensprache auffordern, zuletzt gab es im April 2003 eine Empfehlung des Europarates.

Die Gebärdensprache wird auch von schwerhörigen Menschen benutzt.

Etwa 10.000 BürgerInnen in Österreich verwenden die Österreichische Gebärdensprache als Erstsprache.

Bisher wurde im Schulsystem vor allem auf den Erwerb der Lautsprache wert gelegt.

Dies führt jedoch zu einem Defizit beim Wortschatz und der Allgemeinbildung gehörloser Kinder.

Die Erlernung der Gebärdensprache als erste Sprache ist nicht nur für die sprachliche, sondern auch für die psychosoziale Entwicklung gehörloser Kinder sehr wichtig.

Mittlerweile wird in vielen Ländern, wie z.B. Schweden, Finnland, Irland, Griechenland, ein bilinguales Unterrichtssystem verwendet. Auch in Österreich bekam ein Schulversuch mit einer bilingualen Klasse (Gebärdensprache und Lautsprache) eine europäische Auszeichnung.

Die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in der Verfassung ist daher ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Bildungs- und Lebenssituation von gehörlosen Menschen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss  vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb

von drei Monaten verlangt.