432/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 07.07.2004
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

und GenossInnen

 

betreffend Probleme für Wiedereinsteigerinnen

 

 

Als Besorgnis erregend muss die Situation der Frauen am Arbeitsmarkt bezeichnet werden. Vor allem auch die alarmierende Zahl von arbeitslosen Wiedereinsteigerinnen nach der Babypause, bestätigen nunmehr die Befürchtungen, vor denen die SPÖ immer gewarnt hat.

 

Die Sozialdemokratische Forderung, hat immer gelautet, umfassende Maßnahmen zu setzen, um berufstätigen Müttern den Wiedereinstieg zu erleichtern. Nicht nur in Teilzeitjobs, die vor allem der Wirtschaft Vorteile bringen. Doch vielen Frauen bleibe oft gar nichts anderes übrig, als schlecht bezahlte Teilzeitjobs mit nachteiliger Arbeitszeiteinteilung anzunehmen, wenn sie nach Ablauf des Kündigungsschutzes ihren alten Job verlieren noch bevor die Bezugsberechtigung des Kindergeldes endet.

 

Die Voraussetzung für ein selbst bestimmtes Leben ist wirtschaftliche Unabhängigkeit – also ein eigenes Einkommen. Es müssen daher von der Regierung sofort Maßnahmen gesetzt werden, welche die Situation der Frauen am Arbeitsmarkt umgehendst verbessern.

 

Ein internationaler Vergleich beweist, dass es in jenen Ländern in denen die Frauenbeschäftigungsquote am höchsten und die Gleichberechtigung am weitesten fortgeschritten ist, auch die höchsten Geburtenraten gibt.

 

Wichtig ist neben arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen vor allem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu sichern. Der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und der Ausbau der öffentlichen Angebote in der Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen ist daher stark zu forcieren. Das schafft Arbeitsplätze und erleichtert Frauen die Aufnahme einer Beschäftigung.

 

Gerade bei der Kinderbetreuung liegt Österreich im EU-Vergleich denkbar schlecht. Mit einer Betreuung von knapp 9 Prozent bei den Kleinstkindern "sind wir meilenweit" von der Erreichung des Ziels von 33 Prozent Betreuungsquote bis 2010 für die Kinder von 0 bis 3 Jahren entfernt: Die schlechte Versorgung mit Betreuungsmöglichkeiten erschwert die Erwerbsbeteiligung von Frauen wesentlich.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend zweckgebundene finanzielle Mittel – ähnlich der „Kindergartenmilliarde“ von 1997 – für die Errichtung und den Ausbau von geeigneten Kinderbetreuungseinrichtungen für Kofinanzierungen mit den Ländern zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, ohne Verzögerung Verhandlungen mit den Ländern hinsichtlich der Verwendung dieser Kofinanzierungsmittel aufzunehmen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss