432/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 07.07.2004
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek
und GenossInnen
betreffend Probleme für
Wiedereinsteigerinnen
Als Besorgnis erregend muss die Situation der
Frauen am Arbeitsmarkt bezeichnet werden. Vor allem auch die alarmierende Zahl
von arbeitslosen Wiedereinsteigerinnen nach der Babypause, bestätigen nunmehr
die Befürchtungen, vor denen die SPÖ immer gewarnt hat.
Die Sozialdemokratische Forderung, hat immer
gelautet, umfassende Maßnahmen zu setzen, um berufstätigen Müttern den
Wiedereinstieg zu erleichtern. Nicht nur in Teilzeitjobs, die vor allem der
Wirtschaft Vorteile bringen. Doch vielen Frauen bleibe oft gar nichts anderes
übrig, als schlecht bezahlte Teilzeitjobs mit nachteiliger
Arbeitszeiteinteilung anzunehmen, wenn sie nach Ablauf des Kündigungsschutzes ihren
alten Job verlieren noch bevor die Bezugsberechtigung des Kindergeldes endet.
Die Voraussetzung für ein selbst bestimmtes
Leben ist wirtschaftliche Unabhängigkeit – also ein eigenes Einkommen. Es
müssen daher von der Regierung sofort Maßnahmen gesetzt werden, welche die
Situation der Frauen am Arbeitsmarkt umgehendst verbessern.
Ein internationaler Vergleich beweist, dass es
in jenen Ländern in denen die Frauenbeschäftigungsquote am höchsten und die
Gleichberechtigung am weitesten fortgeschritten ist, auch die höchsten
Geburtenraten gibt.
Wichtig ist neben arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen vor allem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu sichern. Der
Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und der Ausbau der öffentlichen
Angebote in der Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen ist daher
stark zu forcieren. Das schafft Arbeitsplätze und erleichtert Frauen die
Aufnahme einer Beschäftigung.
Gerade bei der Kinderbetreuung liegt
Österreich im EU-Vergleich denkbar schlecht. Mit einer Betreuung von knapp 9
Prozent bei den Kleinstkindern "sind wir meilenweit" von der
Erreichung des Ziels von 33 Prozent Betreuungsquote bis 2010 für die Kinder von
0 bis 3 Jahren entfernt: Die schlechte Versorgung mit
Betreuungsmöglichkeiten erschwert die Erwerbsbeteiligung von Frauen wesentlich.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher
folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
umgehend zweckgebundene finanzielle Mittel – ähnlich der „Kindergartenmilliarde“
von 1997 – für die Errichtung und den Ausbau von geeigneten
Kinderbetreuungseinrichtungen für Kofinanzierungen mit den Ländern zur
Verfügung zu stellen.
Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
wird aufgefordert, ohne Verzögerung Verhandlungen mit den Ländern hinsichtlich
der Verwendung dieser Kofinanzierungsmittel aufzunehmen.“
Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss