437/A XXII. GP

Eingebracht am 09.07.2004
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ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Krainer

und GenossInnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002-AWG 2002) BGBL. I Nr.102/2002 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002-AWG 2002) BGBL. I Nr.102/2002 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen :

 

Das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002-AWG 2002) in der Fassung BGBL. I Nr.102/2002 wird wie folgt geändert:

 

1.       Nach § 14 Abs. 6 wird nachstehender Absatz 6a eingefügt:

          „(6a) Verpackungen, insbesondere Getränkeverpackungen, für die von Verbrauchern ein Pfand zu entrichten ist, sind mit einem deutlich sichtbaren „P in der Mindestgröße von 2,5 cm x 1,0 cm und dem Wort „Pfand“ gekennzeichnet in Verkehr zu bringen.“

 

2.       § 69 Abs. 1 ist nach Zif. 19 nachstehende Zif. 20 einzufügen:

          „20. bei der Kennzeichnungspflicht gemäß § 14 Abs. 6 a nicht nachkommt,“

 

3.       Im § 91 wird nachstehender Abs. 6 angefügt:

          „(6) § 14 Abs. 6 und § 79 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzblattes

          BGBL. 1 Nr. ..../2003 tritt mit 1.6.2004 in Kraft.“

         

 

          Gemäß § 29 Abs. 4 GOG wird verlangt, innerhalb von drei Monaten eine Erste Lesung über diesen Antrag durchzuführen.

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss

 

 

Erläuterungen:

 

Bei ständig wachsenden Verpackungsarten und Verpackungsmaterialen, insbesondere bei Getränkeverpackungen ist es den KonsumentInnen nicht mehr möglich, rasch zu erkennen, ob es sich um ein pfandpflichtiges Produkt handelt. Gleichzeitig ging der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen zuletzt dramatisch zurück.

 

Mit dem gegenständlichen Antrag wird sichergestellt, dass durch die deutliche Kennzeichnung betreffender Waren mit einem „P“ und dem Wort Pfand auf der Verpackung es den umweltfreundlichen KonsumentInnen ermöglicht werden, sich sowohl bei der Kaufentscheidung im Geschäft, als auch hinsichtlich der Rückbringung der Ware sich einen Überblick über bepfandete Verpackungen zu verschaffen. Dabei soll die Designfreiheit möglichst nicht eingeschränkt werden.

 

Angesichts des Umstandes, dass faktisch alle Mehrwegverpackungen bepfandet sind, wird damit ein wichtiger Impuls für die notwendige Erhöhung der umweltfreundlichen Mehrwegverpackungen gesetzt.