437/A XXII. GP
Eingebracht am 09.07.2004
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ANTRAG
der Abgeordneten Krainer
und GenossInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz
2002-AWG 2002) BGBL. I Nr.102/2002 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002-AWG 2002) BGBL.
I Nr.102/2002 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen :
Das Bundesgesetz über eine nachhaltige
Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002-AWG 2002) in der Fassung BGBL. I
Nr.102/2002 wird wie folgt geändert:
1. Nach
§ 14 Abs. 6 wird nachstehender Absatz 6a eingefügt:
„(6a)
Verpackungen, insbesondere Getränkeverpackungen, für die von Verbrauchern ein
Pfand zu entrichten ist, sind mit einem deutlich sichtbaren „P in der
Mindestgröße von 2,5 cm x 1,0 cm und dem Wort „Pfand“ gekennzeichnet in Verkehr
zu bringen.“
2. §
69 Abs. 1 ist nach Zif. 19 nachstehende Zif. 20 einzufügen:
„20.
bei der Kennzeichnungspflicht gemäß § 14 Abs. 6 a nicht nachkommt,“
3. Im
§ 91 wird nachstehender Abs. 6 angefügt:
„(6)
§ 14 Abs. 6 und § 79 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzblattes
BGBL.
1 Nr. ..../2003 tritt mit 1.6.2004 in Kraft.“
Gemäß
§ 29 Abs. 4 GOG wird verlangt, innerhalb von drei Monaten eine Erste Lesung über
diesen Antrag durchzuführen.
Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss
Erläuterungen:
Bei ständig wachsenden Verpackungsarten und
Verpackungsmaterialen, insbesondere bei Getränkeverpackungen ist es den
KonsumentInnen nicht mehr möglich, rasch zu erkennen, ob es sich um ein
pfandpflichtiges Produkt handelt. Gleichzeitig ging der Mehrweganteil von
Getränkeverpackungen zuletzt dramatisch zurück.
Mit dem gegenständlichen Antrag wird
sichergestellt, dass durch die deutliche Kennzeichnung betreffender Waren mit
einem „P“ und dem Wort Pfand auf der Verpackung es den umweltfreundlichen
KonsumentInnen ermöglicht werden, sich sowohl bei der Kaufentscheidung im
Geschäft, als auch hinsichtlich der Rückbringung der Ware sich einen Überblick
über bepfandete Verpackungen zu verschaffen. Dabei soll die Designfreiheit
möglichst nicht eingeschränkt werden.
Angesichts des Umstandes, dass faktisch alle
Mehrwegverpackungen bepfandet sind, wird damit ein wichtiger Impuls für die
notwendige Erhöhung der umweltfreundlichen Mehrwegverpackungen gesetzt.