438/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 09.07.2004
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Franz Riepl
und GenossInnen
betreffend Auswirkungen der
Pensionsreform 2003 auf Frauenpensionen im Zusammenhang mit der Harmonisierung
der Pensionssysteme
Entgegen beschönigender Aussagen von
Regierungsmitgliedern gehören Frauen zu den hauptbetroffenen Verliererinnen der
Pensionsreform 2003. Der vertretenen Zielsetzung des Aufbaus einer
eigenständigen Alterssicherung wird keineswegs entsprochen, weil die
sogenannten Abmilderungsmaßnahmen nur kleine Teile der Kürzungen der Frauenpensionen
wettmachen werden. Angesichts der heute bereits unzumutbar niedrigen
Frauenpensionen ist die Pensionsreform 2003 ein willentlich gesetzter Akt
Frauenaltersarmut zu erhöhen, somit sozialpolitisch skandalös.
Was bedeutet die „Pensionsreform 2003“
für die Frauen?
·
Pensionskürzung um 12% (10%
Verlust-Deckel + 2% Anpassungsverlust). Schon in wenigen Jahren wird bei fast
jeder Neupension die volle Kürzung wirksam werden und das bei einer mittleren
Höhe der Frauenpensionen von € 683,–/Monat! Der in Aussicht gestellte Ausbau
der eigenständigen Alterssicherung der Frauen wurde damit von der Regierung ins
Gegenteil verkehrt!
·
Die von der Regierung heftig beworbenen
Ausgleichsmaßnahmen für Frauen bringen diesen in den meisten Fällen gar nichts!
Auch bei Berücksichtigung dieser Maßnahmen wird der 10%-Verlust-Deckel bald nur
mehr in wenigen Fällen unterschritten.
·
Die Umsetzung der ursprünglichen
Pensionspläne der Regierung hätte sogar noch wesentlich höhere Kürzungen
gebracht. Allein die Ausweitung des Bemessungszeitraumes von 15 auf 40 Jahre
bei völlig unzureichender Aufwertung weiter zurück liegender Verdienste hätte
im Endausbau im Durchschnitt ein Pensionsminus von 25% bedeutet! Erst durch den
massiven öffentlichen Widerstand konnte eine völlige Demontage der öffentlichen
Alterssicherung verhindert werden.
·
Auch die Abschaffung der vorzeitigen
Alterspensionen trifft die Frauen sehr hart. Bekanntlich schaffen es schon 45-
oder 50-jährige Frauen oft nicht mehr, eine neue Arbeit zu finden! Da bei
längerer Arbeitslosigkeit das Partnereinkommen angerechnet wird, bedeutet die
„Pensionsreform 2003“ für viele ältere Frauen ohne Arbeit den Entzug jeder
öffentlichen Unterstützung!
Als „Solidarpaket für Frauen“ bezeichnet die
Regierung jene Maßnahmen, die Frauen die Pensionsverluste erträglich machen
sollen. In etlichen Aussagen wird sogar behauptet, die „Pensionsreform 2003“
hätte enorme Verbesserungen für Frauen gebracht!
Staatssekretärin Ursula Haubner hat die
Wertung von 24 (bisher 18) Monaten Kindererziehungszeit als Beitragszeit als
„Meilenstein für die Alterssicherung der Frauen“ dargestellt (z.B. APA 0448 vom
3.4.2003). Realität ist aber, dass die Neuregelung selbst Frauen mit Kindern in
aller Regel überhaupt nichts bringt. Für die Pensionshöhe wurden nämlich schon
bisher 48 und nicht 24 (oder 18) Monate Kindererziehungszeit angerechnet! Und
für die Begründung eines Pensionsanspruchs kann es bestenfalls in Jahrzehnten
zu einer größeren Zahl von Anwendungsfällen der Neuregelung kommen, da diese
nur für Geburten ab 1.1.2002 gilt.
Frauenministerin Maria Rauch-Kallat
versicherte, dass durch die Einschränkung der Verlängerung des
Durchrechnungszeitraums um 3 Jahre pro Kind garantiert werde, dass Frauen mit
Kindererziehungszeiten bis zum Jahr 2009 keinerlei Veränderungen bzw.
Verschlechterungen erfahren (OTS 0002 vom 16.05.2003). Realität ist aber, dass
bereits ab 2004 die Kürzung der Steigerungsprozente schrittweise wirksam wird
und im Jahre 2009 bereits die volle Absenkung von 2% auf 1,78% für alle
Versicherungsjahre wirksam wird (was eine 11%ige Kürzung bedeutet).
Selbst allein auf die Durchrechnung bezogen
liegt die Frauenministerin falsch – 2009 ist der Durchrechnungszeitraum im ASVG
bereits um 6 Jahre verlängert, für 1 Kind werden davon aber nur 3 Jahre
abgezogen!
Schließlich noch ein Zitat von Bundeskanzler
Schüssel in Verbindung mit der etwas geänderten Bewertung der
Kindererziehungszeiten aus einer Parlamentsrede: „In punkto Kinder- und
Familienfreundlichkeit kann uns niemand übertreffen“ (OTS 0171 vom 29.04.2003).
Ob das die Mütter (und Väter), die von den
Pensionskürzungen der „Pensionsreform 2003“ voll getroffen werden, auch so
sehen?
Diese Einstellung der Regierungsmitglieder, und
hier im Besonderen der weiblichen, lässt auch für die geplante Harmonisierung
der Pensionssysteme nichts Gutes erwarten. Zu befürchten ist auch dabei, dass
die Frauen wieder auf der Strecke bleiben und die Aussicht auf Altersarmut
trotz langjähriger Berufstätigkeit und Beitragszahlung immer konkreter wird
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten
Abgeordneten folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für soziale Sicherheit,
Generationen und Kosumentenschutz wird aufgefordert, im Zuge der Harmonisierung
der Pensionssysteme dafür zu sorgen, dass die negativen Auswirkungen der
Pensionsreform 2003 auf Frauenpensionen beseitigt und eine Neuregelung der
Pensionsberechnung so gestaltet wird, dass Altersarmut, von der hauptsächlich
Frauen bedroht sind, ausgeschlossen wird.
Weiters wird die Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen aufgefordert, entsprechend ihren Ankündigungen, die
Interessen der Frauen wahrzunehmen und bereits jetzt, im Verhandlungsstadium über
die Harmonisierung Einfluss zu nehmen, damit eine gendergerechte Harmonisierung
der Pensionssysteme herbeigeführt und eine eigenständige, existenzsichernde
Alterssicherung für Frauen geschaffen wird.“
Zuweisungsvorschlag: Sozialausschuss