452/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 22.09.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Mindesthöhe von Verkehrszeichen

 

 

Für rund 400.000 Menschen in Österreich, davon ca. 88.000 allein in Wien ist eine nicht behobene Sehbehinderung oder Blindheit Realität.

Eine neue Studie des Kuratorium für Verkehrssicherheit („Unterwegs im Dunkeln“) zeigt auf, mit welchen Problemen blinde und sehbehinderte Menschen im Straßenverkehr konfrontiert sind.

Verkehrszeichen,  Mauervorsprünge, Briefkästen, etc. können von sehenden Menschen problemlos umgangen werden, mit dem Blindenstock sind diese Hindernisse jedoch nicht zu erfassen und es kommt oft zu Verletzungen.

Besonders gefährlich für blinde und sehbehinderte Menschen sind zu niedrig montierte, scharfkantige Verkehrszeichen.

In der derzeitigen Fassung der Straßenverkehrsordnung ist die Anbringung der Straßenverkehrszeichen am rechten Fahrbahnrand in einer Höhe von 0,60 bis 2,20 m über Fahrbahnniveau festgeschrieben.

Wichtig wäre aber, dass die Mindestanbringungshöhe der Straßenverkehrszeichen 2,20 m über Gehsteigniveau beträgt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2004 einen Entwurf vorzulegen, welcher eine Verankerung einer Mindesthöhe für Verkehrszeichen von 2,20 Meter über Gehsteigniveau  in der Straßenverkehrsordnung beinhaltet.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.