458/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 13.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Brosz, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Prämien für MedaillengewinnerInnen der paralympischen Spiele in Athen.
Nach den Paralympischen Winterspielen im Jahr 2002 in Salt
Lake City erhielten die
MedaillengewinnerInnen nach einem von der
damaligen Sportministerin Susanne
Riess-Passer entwickelten System
Medaillenprämien. Die AthletInnen erhielten
jeweils € 5.000 für Gold, € 2.500 für
Silber und € 1.250 für Bronze. Riess-Passer
versprach die Medaillenprämien auch künftigen Paralympioniklnnen zukommen zu
lassen. Umso überraschter waren nun die SportlerInnen die an die Spielen 2004
in
Athen erfolgreich teilgenommen hatten,
als eben diese versprochene Prämie
ausblieb.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundeskanzler in seiner Funktion
als Sportminister wird aufgefordert den
MedaillengewinnerInnen der
paralympischen Spiele in Athen Medaillenprämien nach
dem von der damaligen Sportministerin Susanne
Riess-Passer im Jahr 2002
entwickelten System auszuzahlen und
dieses Modell auch zukünftig bei
Paralympischen Spielen anzuwenden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für
Sportangelegenheiten
vorgeschlagen.