458/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 13.10.2004
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Prämien für MedaillengewinnerInnen der paralympischen Spiele in Athen.

Nach den Paralympischen Winterspielen im Jahr 2002 in Salt Lake City erhielten die
MedaillengewinnerInnen nach einem von der damaligen Sportministerin Susanne
Riess-Passer entwickelten System Medaillenprämien. Die AthletInnen erhielten
jeweils € 5.000 für Gold, € 2.500 für Silber und € 1.250 für Bronze. Riess-Passer
versprach die Medaillenprämien auch künftigen Paralympioniklnnen zukommen zu
lassen. Umso überraschter waren nun die SportlerInnen die an die Spielen 2004 in
Athen erfolgreich teilgenommen hatten, als eben diese versprochene Prämie
ausblieb.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundeskanzler in seiner Funktion als Sportminister wird aufgefordert den
MedaillengewinnerInnen der paralympischen Spiele in Athen Medaillenprämien nach
dem von der damaligen Sportministerin Susanne Riess-Passer im Jahr 2002
entwickelten System auszuzahlen und dieses Modell auch zukünftig bei
Paralympischen Spielen anzuwenden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Sportangelegenheiten
vorgeschlagen.