462/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 21.10.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Pirklhuber, Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erstellung des neuen Programms für die Ländliche Entwicklung für den Zeitraum 2007 bis 2013

 

 

Im Herbst 2004 wird in Österreich mit der Erstellung des neuen Programms für die Ländliche Entwicklung für den Zeitraum 2007 – 2013 begonnen. Die Fertigstellung ist für die erste Jahreshälfte 2006 geplant.

 

Bei der Konzeption des derzeit laufenden Programm für die Ländliche Entwicklung wurde das Parlament in keiner Weise eingebunden, obwohl über dieses Programm im Zeitraum von 2000 bis 2006 rund zwei Drittel aller öffentlichen Gelder für die Land- und Forstwirtschaft in Österreich abgewickelt werden und für die ländliche Entwicklung in der Programmperiode 2000 – 2006 6.923.940 Euro zur Verfügung stehen.

 

Insbesondere das Umweltprogramm (ÖPUL) ist für die österreichische Landwirtschaft auf Jahre hinaus richtungsweisend. Die im Umweltprogramm erfassten Flächen (ohne Berücksichtigung der Almflächen) betragen 88 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Österreichs. Am ÖPUL nehmen rund 136.000 Betriebe teil, das sind 74 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich. Allein im Jahr 2002 wurden 616 Mio. Euro an die LandwirtInnen im Rahmen dieses Programms ausbezahlt (bei einem Gesamt-Agrarbudget von 2.092 Euro).

 

Im Anbetracht der ökologischen und sozialen Relevanz sowie der Höhe der eingesetzten Steuermittel hat die interessierte Öffentlichkeit ein Recht darauf, vor der Einreichung des neuen Konzeptes für die ländliche Entwicklung in Brüssel mit einbezogen und informiert zu werden. Im Sinne einer demokratischen Mitbestimmung ist vor allem auch der Nationalrat damit zu befassen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Erarbeitung des neuen Programms für die Ländliche Entwicklung für den Zeitraum 2007 – 2013 eine laufende Information des Parlaments sicherzustellen und das Konzept vor Einreichung bei der EU- Kommission dem österreichischen Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.