463/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 10.11.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Kammern für Arbeiter und Angestellte

 

Die gesetzliche Vertretung unselbständig Erwerbstätiger durch die Kammern für Arbeiter und Angestellte ist ein wesentliches Element sowohl des politischen wie auch gesellschaftlichen und sozialen Systems in Österreich. Die Bedeutung der Kammern wird allein schon in der Tatsache verdeutlicht, dass diese im Jahr 2003 mehr als 2 Millionen Menschen in Beratungsgesprächen unterstützt und € 284 Mio. für ihre Mitglieder vor Gericht erkämpft haben.

 

Den Kammern für Arbeiter und Angestellte – noch dazu einseitig – die für ihre Arbeit notwendigen Mittel zu kürzen bzw. „einzufrieren“ bedeutete daher

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Maßnahmen zu unterlassen, die eine Einschränkung der finanziellen Mittel der Kammern für Arbeiter und Angestellte und damit der Arbeitsfähigkeit derselben zur Folge hat oder haben könnte sowie dafür einzutreten, dass die zum Zeitpunkt der Antragseinbringen bestehende Rechtslage hinsichtlich der Höhe und der jährlichen Anpassung der Arbeiterkammerumlage nicht eingeschränkt wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.