466/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 11.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heinzl, Beate Schasching
und GenossInnen
betreffend die sofortige Realisierung der Güterzugumfahrung St. Pölten
Der viergleisige Ausbau der Westbahn ist im Hinblick auf die zu
erwartende Steigerung des Ost-West
Verkehrs durch die Erweiterung der
Europäischen Union von höchster Priorität. Die Republik
Österreich hat sich im Rahmen des EU-Beitrittsvertrages verpflichtet, auf der
Donauachse eine
Kapazität für zusätzlich 200 Züge zu schaffen. Auch die ehrgeizigen
österreichischen und
europäischen Pläne zur Eindämmung der Emission klimarelevanter Gase, die durch
den rasanten
Anstieg des Verkehrsaufkommens gefährdet sind, erhöhen die Notwendigkeit des
raschen Ausbaus
der Schieneninfrastruktur, um die
angestrebte Verlagerung des Personen- und Güterverkehrs von der
Straße auf die Schiene voranzutreiben.
Die Güterzugumfahrung
St. Pölten, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung positiv absolviert hat, ist
eines der wichtigsten Teilprojekte des Ausbaues der Westbahnachse, weil der
mitten in der Stadt
gelegene St. Pöltner Hauptbahnhof bereits jetzt tagtäglich als Nadelöhr für den
Güterverkehr wirkt.
(Etwa 80 % des Güterverkehrs haben nicht die Landeshauptstadt zum Ziel). Dies
wurde bereits im
Zuge der ersten Planungsarbeiten zum Ausbau der Westbahn zwischen Wien und ST.
Pölten in den
Jahren 1990 - 1993 erkannt. Deshalb wurde bereits
im Jahr 1996 mittels BGBl. 450/1996 die GZU St.
Pölten zum Bau übertragen.
Die weiteren Meilensteine des Projektes waren bisher:
1997 Die1995 von der HL-AG abgegebene Umweltverträglicheitserklärung für die
Güterzugumfahrung St. Pölten führt zur ersten positiven
Umweltverträglichkeits-
prüfung einer Eisenbahnstrecke nach
dem österreichischen UVP-Gesetz .
1997 Aufnahme der Güterzugumfahrung St. Pölten in den Masterplan des
Bundesverkehrswegeplanes
Ende 1997 Trassenverordnung durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr.
Einem
1999/2000 Baubescheide für die 4 Teilabschnitte der Güterzugumfahrung St. Pölten,
Baubeginn und Errichtung mehrerer Brückenbauten
Frühjahr 2000 Infrastrukturminister DI Schmid lässt dem NÖ Landeshauptmann Pröll ausrichten,
er könne sich
seine Verbesserungsvorschläge für die Infrastruktur in NÖ „in die
Haare schmieren" und bezeichnet den Spatenstich für die GZU St. Pölten als
„frühlingshafte Gartenumgraberei". In Folge hat laut einer Aussage der
Nachfolgerin von DI Schmidt als Verkehrsminister, (Bundesministerin
DI Forstinger in der Anfragebeantwortung 03746/AB der XXI. GP) das Land
Niederösterreich den Baustopp unkommentiert zur Kenntnis genommen, wobei
LH Pröll mit ihr in dieser Angelegenheit
nie Kontakt aufgenommen hat. Dies steht
im krassen Widerspruch, dass LH Pröll den Weiterbau der GZU St. Pölten in der
Öffentlichkeit immer wieder fordert, zuletzt anlässlich der
Spatenstichfeier zum
viergleisigen Ausbau der Strecke Wien - St. Pölten am 21.2.2003.
5.4.2000 Die HL-AG stoppt die Grundeinlösen aufgrund einer Weisung des
Verkehrsministers Arch. DI Schmid, keine weiteren finanzwirksamen
Maßnahmen
auf der GZU zu setzen. In einem
Brief an den Bürgermeister von St. Pölten
Gruber kündigt er ihm eine Neupriorisierung an und bis dahin erst eine
Entscheidung über den Weiterbau. Am
gleichen Tag teilt der Pressesprecher des
Verkehrsministers der APA mit, dass es keinen Baustopp gäbe.
Ende Juni 2000 Wiederanlaufen der Grundeinlösen der Güterzugumfahrung St. Pölten
26.6.2000 Parlamentarische Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie Arch. DI Schmid:
- Mit der Inbetriebnahme der Güterzugumfahrung St. Pölten kann bis zur Fertigstellung der Neubaustrecke Wien - St. Pölten zugewartet werden.
- Auf die Finanzmittel der Güterzugumfahrung St. Pölten kann teilweise zur Realisierung von Wien - St. Pölten zugegriffen werden.
- Die bereits begonnen Brückenbauwerke werden fertiggestellt.
- Die Grundeinlösen werden im erforderlichen Umfang durchgeführt.
- Die Knoten Wagram und Rohr werden errichtet.
BGBl 306/2001 Der
Kostenrahmen für „Knoten Rohr - Knoten Wagram (Güterzugumfahrung St.
Pölten)" wurde um 3,4 Mrd. S
(das war der Kostenanteil des Streckenteiles der
Güterzugumfahrung St. Pölten) per Verordnung
der Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und Technologie Dr. Forstinger gekürzt.
Die als vordringlich bezeichnete Strecke
Wien - St. Pölten wurde aber nicht zum
Bau übertragen.
Jänner 2002 Im Generalverkehrsplan Österreich wird durch die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie Dr. Forstinger die Priorität für den
fehlenden Teil der
Güterzugumfahrung St. Pölten mit 1a
angegeben und wäre somit aufgrund der
langen Baudauer sofort in Angriff zu
nehmen.
8. März 2002 Ministeratsbeschluß, in dem unter anderem für den „gebotene Lückenschluß im
Zuge des
Ausbaues der viergleisigen Westbahn" insgesamt eine SCHIG-
Rahmenaufstockung um ca. 5,6 Mrd. EURO auf
insgesamt ca. 16 Mrd. EURO
beschlossen wurde.
8. September 2004 Anlässlich der Eröffnung eines Teilabschnittes des Vollausbaues der S33
bezeichnet Staatssekretär Mag. Mainoni den Baustopp der
Güterzugumfahrung
wörtlich als
„Schildbürgerstreich"
Diesen völlig
wirren und unkoordinierten Aktionen der Bundesregierung steht die nach wie vor
vordringliche Notwendigkeit der
raschestmöglichen Realisierung der Güterzugsumfahrt St. Pölten
gegenüber.
Tatsächlich gibt
es keine Alternative zur Güterzugsumfahrung St. Pölten. Eine bestandsnahe
viergleisige Durchfahrt durch St. Pölten
bis zum Knoten Rohr würde durch das Zentrum von St. Pölten
führen, einen noch teureren Umbau der Gleisanlagen im Bahnhof St. Pölten
bei gleichzeitig vollem
Bahnbetrieb erfordern, die erst kürzlich fertiggestellten Teile zwischen St.
Pölten und dem Knoten
Rohr mit allen Ortsdurchfahrten neu in Angriff nehmen lassen, viel Zeit und
Geld für neue Planungen
erfordern , aufwendige Maßnahmen zu Schutz der Anrainer erfordern und
möglicherweise trotzdem
an der UVP scheitern (während die Güterzugumfahrung bereits eine positive UVP
absolviert hat) und
jedenfalls weitere Belastungen für die Bewohner von St. Pölten und alle Orte
westlich davon mit sich
bringen. Die bereits getätigten Bauwerke würden darüber hinaus dann einen
verlorenen Aufwand
darstellen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden:
•
Der Hauptbahnhof
St. Pölten steht vor dem programmierten Verkehrskollaps
•
Das Projekt hat im Generalverkehrplan Priorität 1a und muss deshalb
aufgrund der langen
Bauzeit sofort weitergebaut werden
•
Alle notwendigen
Behördengenehmigungen sind vorhanden
•
Das Geld für den
Weiterbau ist vorhanden
•
ES WIRD DERZEIT NUR NICHT GEBAUT!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die
Errichtung der
baureifen Güterzugumfahrung St. Pölten in unverantwortlicher Weise nicht länger
zu blockieren,
sondern angesichts des im Zuge der
Ostöffnung zu erwartenden starken Anstiegs des Gütertransits
so rasch als möglich den Baubeginn zu setzen und die dafür notwendige
Bauübertragung per
Verordnung zu erlassen.
Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss