466/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 11.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heinzl, Beate Schasching

und GenossInnen

betreffend die sofortige Realisierung der Güterzugumfahrung St. Pölten

Der viergleisige Ausbau der Westbahn ist im Hinblick auf die zu erwartende Steigerung des Ost-West
Verkehrs durch die Erweiterung der Europäischen Union von höchster Priorität. Die Republik
Österreich hat sich im Rahmen des EU-Beitrittsvertrages verpflichtet, auf der Donauachse eine
Kapazität für zusätzlich 200 Züge zu schaffen. Auch die ehrgeizigen österreichischen und
europäischen Pläne zur Eindämmung der Emission klimarelevanter Gase, die durch den rasanten
Anstieg des Verkehrsaufkommens gefährdet sind, erhöhen die Notwendigkeit des raschen Ausbaus
der Schieneninfrastruktur, um die angestrebte Verlagerung des Personen- und Güterverkehrs von der
Straße auf die Schiene voranzutreiben.

Die Güterzugumfahrung St. Pölten, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung positiv absolviert hat, ist
eines der wichtigsten Teilprojekte des Ausbaues der Westbahnachse, weil der mitten in der Stadt
gelegene St. Pöltner Hauptbahnhof bereits jetzt tagtäglich als Nadelöhr für den Güterverkehr wirkt.
(Etwa 80 % des Güterverkehrs haben nicht die Landeshauptstadt zum Ziel). Dies wurde bereits im
Zuge der ersten Planungsarbeiten zum Ausbau der Westbahn zwischen Wien und ST. Pölten in den
Jahren 1990 - 1993 erkannt. Deshalb wurde bereits im Jahr 1996 mittels BGBl. 450/1996 die GZU St.
Pölten zum Bau übertragen.

Die weiteren Meilensteine des Projektes waren bisher:

1997                        Die1995 von der HL-AG abgegebene Umweltverträglicheitserklärung für die

Güterzugumfahrung St. Pölten führt zur ersten positiven Umweltverträglichkeits-
prüfung einer Eisenbahnstrecke nach dem österreichischen UVP-Gesetz .

1997                        Aufnahme der Güterzugumfahrung St. Pölten in den Masterplan des

Bundesverkehrswegeplanes

Ende 1997                        Trassenverordnung durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr.

Einem

1999/2000                        Baubescheide für die 4 Teilabschnitte der Güterzugumfahrung St. Pölten,

Baubeginn und Errichtung mehrerer Brückenbauten

Frühjahr 2000                        Infrastrukturminister DI Schmid lässt dem NÖ Landeshauptmann Pröll ausrichten,

er könne sich seine Verbesserungsvorschläge für die Infrastruktur in NÖ „in die
Haare schmieren" und bezeichnet den Spatenstich für die GZU St. Pölten als
„frühlingshafte Gartenumgraberei". In Folge hat laut einer Aussage der
Nachfolgerin von DI Schmidt als Verkehrsminister, (Bundesministerin
DI Forstinger in der Anfragebeantwortung 03746/AB der XXI. GP) das Land
Niederösterreich den Baustopp unkommentiert zur Kenntnis genommen, wobei
LH Pröll mit ihr in dieser Angelegenheit nie Kontakt aufgenommen hat. Dies steht
im krassen Widerspruch, dass LH Pröll den Weiterbau der GZU St. Pölten in der
Öffentlichkeit immer wieder fordert, zuletzt anlässlich der Spatenstichfeier zum
viergleisigen Ausbau der Strecke Wien - St. Pölten am 21.2.2003.


5.4.2000                       Die HL-AG stoppt die Grundeinlösen aufgrund einer Weisung des

Verkehrsministers Arch. DI Schmid, keine weiteren finanzwirksamen Maßnahmen
auf der GZU zu setzen. In einem Brief an den Bürgermeister von St. Pölten
Gruber kündigt er ihm eine Neupriorisierung an und bis dahin erst eine
Entscheidung über den Weiterbau. Am gleichen Tag teilt der Pressesprecher des
Verkehrsministers der APA mit, dass es keinen Baustopp gäbe.

Ende Juni 2000       Wiederanlaufen der Grundeinlösen der Güterzugumfahrung St. Pölten

26.6.2000                        Parlamentarische Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Verkehr,

Innovation und Technologie Arch. DI Schmid:

-        Mit der Inbetriebnahme der Güterzugumfahrung St. Pölten kann bis zur Fertigstellung der Neubaustrecke Wien - St. Pölten zugewartet werden.

-        Auf die Finanzmittel der Güterzugumfahrung St. Pölten kann teilweise zur Realisierung von Wien - St. Pölten zugegriffen werden.

-        Die bereits begonnen Brückenbauwerke werden fertiggestellt.

-        Die Grundeinlösen werden im erforderlichen Umfang durchgeführt.

-        Die Knoten Wagram und Rohr werden errichtet.

BGBl 306/2001        Der Kostenrahmen für „Knoten Rohr - Knoten Wagram (Güterzugumfahrung St.
Pölten)" wurde um 3,4 Mrd. S (das war der Kostenanteil des Streckenteiles der
Güterzugumfahrung St. Pölten) per Verordnung der Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und Technologie Dr. Forstinger gekürzt.
Die als vordringlich bezeichnete Strecke Wien - St. Pölten wurde aber nicht zum
Bau übertragen.

Jänner 2002                        Im Generalverkehrsplan Österreich wird durch die Bundesministerin für Verkehr,

Innovation und Technologie Dr. Forstinger die Priorität für den fehlenden Teil der
Güterzugumfahrung St. Pölten mit 1a angegeben und wäre somit aufgrund der
langen Baudauer sofort in Angriff zu nehmen.

8. März 2002                        Ministeratsbeschluß, in dem unter anderem für den „gebotene Lückenschluß im

Zuge des Ausbaues der viergleisigen Westbahn" insgesamt eine SCHIG-
Rahmenaufstockung um ca. 5,6 Mrd. EURO auf insgesamt ca. 16 Mrd. EURO
beschlossen wurde.

8. September 2004 Anlässlich der Eröffnung eines Teilabschnittes des Vollausbaues der S33

bezeichnet Staatssekretär Mag. Mainoni den Baustopp der Güterzugumfahrung
wörtlich als „Schildbürgerstreich"

Diesen völlig wirren und unkoordinierten Aktionen der Bundesregierung steht die nach wie vor
vordringliche Notwendigkeit der raschestmöglichen Realisierung der Güterzugsumfahrt St. Pölten
gegenüber.

Tatsächlich gibt es keine Alternative zur Güterzugsumfahrung St. Pölten. Eine bestandsnahe
viergleisige Durchfahrt durch St. Pölten bis zum Knoten Rohr würde durch das Zentrum von St. Pölten
führen, einen noch teureren Umbau der Gleisanlagen im Bahnhof St. Pölten bei gleichzeitig vollem
Bahnbetrieb erfordern, die erst kürzlich fertiggestellten Teile zwischen St. Pölten und dem Knoten
Rohr mit allen Ortsdurchfahrten neu in Angriff nehmen lassen, viel Zeit und Geld für neue Planungen
erfordern , aufwendige Maßnahmen zu Schutz der Anrainer erfordern und möglicherweise trotzdem
an der UVP scheitern (während die Güterzugumfahrung bereits eine positive UVP absolviert hat) und
jedenfalls weitere Belastungen für die Bewohner von St. Pölten und alle Orte westlich davon mit sich
bringen. Die bereits getätigten Bauwerke würden darüber hinaus dann einen verlorenen Aufwand
darstellen.


Zusammenfassend kann festgestellt werden:

         Der Hauptbahnhof St. Pölten steht vor dem programmierten Verkehrskollaps

         Das Projekt hat im Generalverkehrplan Priorität 1a und muss deshalb aufgrund der langen
Bauzeit sofort weitergebaut werden

         Alle notwendigen Behördengenehmigungen sind vorhanden

         Das Geld für den Weiterbau ist vorhanden

         ES WIRD DERZEIT NUR NICHT GEBAUT!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Errichtung der
baureifen Güterzugumfahrung St. Pölten in unverantwortlicher Weise nicht länger zu blockieren,
sondern angesichts des im Zuge der Ostöffnung zu erwartenden starken Anstiegs des Gütertransits
so rasch als möglich den Baubeginn zu setzen und die dafür notwendige Bauübertragung per
Verordnung zu erlassen.

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss