467/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
11.11.2004
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der Abgeordneten
Grillitsch, Scheuch
und Kollegen
betreffend ein
neues, impulskräftiges Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums
Am 1.1.2007
beginnt eine neue Programmplanungsperiode für die Förderung der Entwicklung des
ländlichen Raums für den Zeitraum 2007 bis 2013. Die EU-Kommission hat dazu am
14.7.2004 den Mitgliedstaaten ihre Verordnungsentwürfe präsentiert.
Österreich erhält
für seine Maßnahmen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung EU-weit den höchsten
Anteil. Österreich ist damit Europameister in der Ländlichen Entwicklung.
Die bäuerlichen
Betriebe sind dabei der wesentliche Faktor und Impulsgeber für die
wirtschaftliche Entwicklung im Ländlichen Raum. Allein im Jahr 2003 investierte
die Land- und Fortwirtschaft mehr als 6 Milliarden €. Der Agrarsektor sichert
damit Arbeitsplätze in Industrie, Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.
Darüber hinaus
gewährleisten die über 135.000 Betriebe, die freiwillig am Österreichischen
Umweltprogramm teilnehmen, und die 20.000 Biobetriebe eine nachhaltige und
umweltfreundliche Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen in
Österreich.
Mit der
Bergbauernförderung ist es gelungen, die Bewirtschaftung von benachteiligten
Gebieten sicherzustellen.
Daher ist es für
unseren Ländlichen Raum besonders wichtig, die von der Kommission
vorgeschlagenen Maßnahmen entlang der drei thematischen Achsen
-
Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
-
Nachhaltige
Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen
-
Diversifizierung
des ländlichen Gewerbes und der ländlichen Wirtschaft und Steigerung der
Lebensqualität im ländlichen Raum
einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und strategische Zielsetzungen zu formulieren, um rechtzeitig am 1.1.2007 mit einem neuen Programmplanungsdokument starten zu können.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
ANTRAG
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht
·
das bewährte
österreichische Programm für die Ländliche Entwicklung weiter zu entwickeln und
in der Neugestaltung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den thematischen
Schwerpunkten des künftigen Programms angesichts des vorliegenden Vorschlags
zur finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft herzustellen, damit die
Bäuerinnen und Bauern bei der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben auch in
Zukunft optimal unterstützt werden,
·
die
positiven Effekte der nachhaltigen, umweltfreundlichen und flächendeckenden
Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen auf Umwelt und Naturräume auch
hinkünftig entsprechend zu fördern, wobei eine Vereinfachung in der Abwicklung
und Verwaltung anzustreben ist,
·
die
Lebensqualität und die wirtschaftliche Entwicklung in exponierten Lagen wie in
Berggebieten und benachteiligten Gebieten zu fördern,
·
die Stärkung
der Investitionsförderung und damit Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit,
insbesondere vor dem Hintergrund der Veränderungen im Rahmen der Reform der GAP
und der erweiterten Märkte, sicherzustellen,
·
bäuerliche
Unternehmer bei der Erschließung von Zukunftsmärkten sowie die Schaffung leistungsfähiger Vermarktungs- und
Verarbeitungseinrichtungen zu
unterstützen,
·
entsprechende
Bildungs- und Beratungsschwerpunkte insbesondere für Hofübernehmer und junge
Betriebsführer vorzusehen
·
eine offene,
transparente und breite Diskussion über die Neugestaltung des Programms
entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission zu führen sowie
·
die durch
die Modulation gewonnenen Mittel im Rahmen der Ländlichen Entwicklung Neu
entsprechend einzusetzen und darzustellen.
Weiters wird die
Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen ersucht
· den EU-Finanzrahmen im Interesse der österreichischen bäuerlichen Familien bestmöglich auszunutzen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.