470/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 16.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Posch und GenossInnen
betreffend Personalknappheit am UBAS

Im Zuge umfangreicher Reformen des Asylwesens wurde per 1.1.1998 der Unabhängige
Bundesasylsenat (UBAS) als Berufungsbehörde in Asylangelegenheiten geschaffen.
Gegenüber der vormaligen Rechtslage wurde damit erstmals eine verfassungsrechtlich
weisungsfrei gestellte Behörde als zweite Instanz in Asylsachen eingerichtet. Nachdem der
UBAS anfangs beim Bundeskanzleramt ressortierte, ist er seit 1.5.2003 dem
Bundesministerium für Inneres zugeordnet.

Wie den parlamentarischen Materialien zur diesbezüglichen Regierungsvorlage sowie einer
Anfragebeantwortung durch BM Strasser (XXII. GP, 1919/AB) zu entnehmen ist, wurde für
den UBAS von jährlich 5.400 Verfahren bei 40 Entscheidern ausgegangen. Dies ergäbe einen
Zeitaufwand von 1,6 Arbeitstagen pro Bescheid. Gemäß Selbstevaluierung des UBAS kommt
dieser Wert dem tatsächlichen Zeitaufwand sehr nahe.

Der erwartete Arbeitsanfall von etwa 5.000 Verfahren jährlich wurde allerdings bereits 1998
mit 7.000 anhängig gewordenen Verfahren deutlich überschritten. Auch in den darauf
folgenden Jahren lag der Anfall deutlich über dem Plansoll: 1999: 8.500 Verfahren, 2000:
6.500 Verfahren, 2001: 6.000 Verfahren, 2002: 9.300 Verfahren, 2003: 12.700 Verfahren,
2004: 9.100 Verfahren (bis Ende September).

Durch diesen massiven Anstieg hat sich beim UBAS mittlerweile ein Rückstau von ca. 22.000
bis 23.000 Berufungsverfahren angehäuft.

Der gestiegene Verfahrensanfall wurde jedoch in keiner Weise durch zusätzliches Personal
abgefedert: Die Zahl der Entscheider beträgt seit Bestehen des UBAS ca. 35. Im Laufe des
August 2004 wurden dem UBAS insgesamt 10 Verwaltungspraktikantinnen zugewiesen.

Befragt nach dem Personalstand bzw. zusätzlichem Personalbedarf, gab BM Strasser in einer
Anfragebeantwortung (XXII. GP, 1919/AB) an: Es wurden Maßnahmen eingeleitet, den -
nicht vorhersehbaren bzw. Schwankungen unterliegenden - Arbeitsanfall durch Straffung der
internen Verfahrensabläufe sowie den gezielten Einsatz von unterstützendem Personal
(Verwaltungspraktikanten und -praktikantinnen) zu bewältigen.

Da sich - bei unverändertem Personalstand - die Zahl der neu anhängig gemachten
Berufungen mehr als verdoppelt hat, kann man nicht davon ausgehen, dass eine „Straffung
der internen Verfahrensabläufe" bzw. die Beigabe von 10 Verwaltungspraktikantinnen dem
gesteigerten Arbeitsanfall ausreichend Rechnung trägt, es sei denn, man ginge davon aus, dass
mit der „Straffung" das Abgehen vom rechtsstaatlich gebotenen Berufungsverfahren gemeint
ist.

Die Überlastung des UBAS ist aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich, da die Parteien
des Berufungsverfahrens oft jahrelang auf eine Sachentscheidung warten müssen, was das
Ziel der raschen Erledigung von Asylsachen konterkariert.

Nicht zu vernachlässigen ist auch, dass der UBAS sich aufgrund der hohen Zahl an offenen
Verfahren oftmals ungerechtfertigter Kritik - auch von Seiten des zuständigen
Bundesministers - ausgesetzt sieht. Sämtliche Vorschläge des UBAS wurden ebenso ignoriert
wie die Bereitschaft, sich externer Evaluierung zu unterziehen.


Ein Abbau des Verfahrensrückstaus wird aber weder durch Kritik oder „Straffung der
internen Verfahrensabläufe", sondern nur durch die Beigabe von zusätzlichem Personal
bewerkstelligt werden können.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, angesichts der stark gestiegenen Zahl von
Berufungsverfahren in Asylsachen dem Unabhängigen Bundesasylsenat das zur Erfüllung
seiner Aufgaben als weisungsfreie Berufungsbehörde in Asylsachen notwendige Personal zur
Verfügung stellen und dem Nationalrat bis längstens 31.3.2005 über die von ihm getroffenen
Maßnahmen Bericht zu erstatten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Menschenrechte beantragt.