471/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 16.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend
dringend erforderliche Änderung der Anti-Spam-Regelung im TKG
Bei der Novellierung bzw. Neufassung 2003 erfolgte im
Telekommunikationsgesetz
eine gegenüber der bis dahin geltenden
Rechtslage stark veränderte Neuregelung
des Themas Spam (unerbetene e-mails).
Dabei hat die Regierungsmehrheit
aufgrund inhaltlich nicht
nachvollziehbarer Erwägungen oder Einflussnahmen für
eine Regelung gesorgt, die im europäischen Vergleich grob unüblich,
nicht
europarechtskonform und aus Sicht der
betroffenen Empfänger elektronischer Post
nachteilig ist.
Im einzelnen wurde in §107 TKG statt der u.a. nach der
EU-Kommunikations-
Datenschutzrichtlinie (2002/58/EG) vorgesehenen strengen
„Opt-in"-Bestimmung
(generelles Verbot von Spam/unerbetenen Nachrichten, wenn nicht im vorhinein
Zustimmung erfolgte) eine Mischform mit überwiegender „Opt-out"-Komponente
(Erlaubnis für Spam/unerbetene Nachrichten, wenn Empfängerinnen Möglichkeit zur
Ablehnung weiterer Nachrichten erhalten)
verankert.
Diese Lösung ist, wie von den Grünen
und allen ernstzunehmenden
Interessenvertretungen bereits im
Umfeld der Beschlussfassung nachdrücklich
festgehalten, völlig praxisfremd (als Reaktion auf Spam dem Absender
mitzuteilen,
keine Folgenachrichten mehr erhalten zu wollen, ist das sicherste Mittel, noch
mehr
Spam zu erhalten) und aufgrund ihrer Komplexität
kaum in wirksamer Weise rechtlich
anwendbar. Letzteres belegen auch
zahlreiche Beschwerden Betroffener, u.a. bei
den Grünen. Zudem erschwert die
Regelung in dieser ungeeigneten Form die
Bemühungen etwa der Internet-Serviceanbieter,
Spam durch interne
Verhaltensregelwerke unter den
Providern vorzubeugen. Die Rechtsmeinung, dass
die Formulierung EU-richtlinienwidrig ist, wurde überdies durch hochrangige
Positionierungen aus dem laufenden Jahr (zB Opinion 5-2004 der EU-Datenschutz-
Arbeitsgruppe vom Februar) weiter gestützt.
Eine Änderung der fragwürdigen
derzeitigen Regelung von §107 TKG in Richtung
der früheren
Rechtslage und eines einfachen, vollziehbaren Opt-in-Systems ist daher
zunehmend dringlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie wird aufgefordert, rasch
einen Vorschlag für die Änderung von §107
und der zugehörigen Straf- und Vollzugsbestimmungen des TKG zu unterbreiten,
der
eine EU-richtlinienkonforme Regelung
des Spam-Problems im Sinne der
Verbraucher und der betroffenen
Wirtschaft bringt und sich dabei an der bis zur
Neufassung 2003 des TKG geltenden
textlichen Fassung zu orientieren.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.