474/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 17.11.2004
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möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Riepl
und GenossInnen
betreffend Einführung eines Lastenausgleichs
Per Ende Oktober
sind österreichweit 16.810 Jugendliche ohne betrieblichen
Ausbildungsplatz (6.141 sind
lehrstellensuchend, 5.605 sind in kurzfristigen Kursen und
5.064 besuchen einen Lehrgang nach dem
Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz).
Insgesamt sind für das Ausbildungsjahr 2004/2005 7.800 Ausbildungsplätze in
Auffangnetzmaßnahmen
vorgesehen; bei Zugrundelegung der durchschnittlichen Kosten für
einen Ausbildungsplatz von € 8.000
ergibt das ein Finanzierungsvolumen von € 62,4 Mio.,
das aus Mitteln des AMS unter Beteiligung
der Länder aufgebracht wird. Die Betriebe leisten
dazu derzeit keinen Beitrag.
Aus
arbeitsmarkt- und bildungspolitischer Perspektive besteht daher dringender
Handlungsbedarf, das Lehrstellenangebot auszuweiten und/oder die
überbetriebliche
Lehrausbildung auszubauen und auch aus
Mitteln der Betriebe zu finanzieren, da Betriebe, die
selber nicht ausbilden, von Ausbildungsbetrieben profitieren. Die
qualitativ hochwertige
Ausbildung von Fachkräften kommt den Betrieben unmittelbar zu gute.
Die Lehrlingsausbildung leidet derzeit an 2 wesentlichen Mängeln:
•
zu wenig
Ausbildungsplätze (insbesondere in zukunftsorientierten Lehrberufen)
•
zu geringe Qualität der dualen betrieblichen Ausbildung (zum Teil in
einigen
Branchen, zum Teil auch in
einzelnen Betrieben)
Die Steigerung
der Qualität der Ausbildung verursacht Kosten, egal ob die Lehrlinge im
Betrieb, in Kursmaßnahmen oder in
Partnerbetrieben qualifiziert werden. Um diese Kosten
möglichst gleichmäßig auf alle Betriebe - auf die, die ausbilden und auf
die, die nicht
ausbilden - aufzuteilen, sollte ein Lastenausgleich geschaffen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert dem Nationalrat
unverzüglich eine Regierungsvorlage zur
Beschlussfassung zu übermitteln, in der gemeinsam
mit den Sozialpartnern ein Modell des Lastenausgleichs zur
Lehrlingsausbildung auf
gesetzlicher Ebene erarbeitet wird, das für
alle Betriebe in Österreich gilt. Alle Betriebe sollen
einen finanziellen Beitrag (Umlage) leisten; die Betriebe sowie die
überbetrieblichen
Ausbildungseinrichtungen, die tatsächlich eine qualitativ hochwertige
Lehrlingsausbildung
anbieten, sollen finanzielle Mittel erhalten. Dabei sind auch Möglichkeiten der
Einbeziehung
öffentlicher Mittel zu prüfen. Ein solcher Lastenausgleich soll Betriebe
anregen, erstmals
Lehrlinge auszubilden bzw. mehr Lehrlinge als bisher und auch in neuen,
zukunftsträchtigen
Lehrberufen auszubilden. Darüber hinaus soll die Qualität der Ausbildung
gefördert werden;
so soll zB besonders honoriert werden, wenn Qualifikationen über das Berufsbild
hinaus
vermittelt werden oder eine Weiterbildung der Ausbilder/innen erfolgt."
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales