478/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 18.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

betreffend Einspruch der Bundesregierung gegen die Beschlussfassung einer
weiteren "Wahlkampfkostenrückerstattung" für die Kärntner Landtagswahlen

Bereits im Vorfeld der Landtagswahlen 2004 ist es im Kärntner Landtag zu einem
demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich über die Grenzen Österreichs hinaus
einmaligen Vorgang gekommen: Es wurde bereits vor einer Landtagswahl eine
„Wahlkampfkostenrückerstattung" beschlossen. Grundlage dafür war das
Wahlergebnis 1999! Dieser Vorgang wurde in einem Gutachten des
Verfassungsrechtlers Univ-Prof Mayer als verfassungswidrig klassifiziert. Eine
Anfechtung der Landtagswahl 04 gestützt auf diese Verfassungswidrigkeit wäre
wahrscheinlich erfolgreich gewesen.

Nunmehr genehmigen sich die beiden Koalitionsparteien SPÖ und FPÖ in Kärnten
eine neuerliche Erhöhung der Parteienförderung. (Dabei ist schon allein sprachlich
beachtlich, dass bereits die Erhöhung des Vorjahres als „einmalig" bezeichnet
wurde, wobei die Doppeldeutigkeit der Wortwahl offenbar übersehen wurde!) Somit
wird im Ergebnis die Kärntner Landtagswahl 04 zweimal zum Anlass genommen
Wahlkampfkosten zu refundieren: Einmal im vorhinein und nun ein weiteres Mal im
nachhinein.

Besonders absurd ist, dass gerade LH Haider in früheren Jahren in populistischer
Weise gegen die Höhe der öffentlichen Parteienförderung polemisiert hat und u.a.
eine Halbierung dieser Förderung forderte. Offensichtlich ist die finanzielle Lage der
Kärntner Freiheitlichen derart prekär, dass sie nunmehr im Jahresabstand
„einmalige" außerordentliche Zuwendungen - zusätzlich zur normalen
Parteienförderung - benötigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, gegen den Gesetzesbeschluss des Kärntner
Landtages mit dem die Kärntner Landtagswahl 2004 neuerlich zum Anlass
genommen wird, Landesmittel an die Kärntner Parteien auszuschütten, im Sinne des
Art 98 B-VG Einspruch zu erheben.

 

 


In    formeller   Hinsicht   wird   die   Zuweisung   an   den    Verfassungsausschuss
vorgeschlagen.