482/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 18.11.2004
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gradwohl,
Genossinnen und Genossen
betreffend Übernahme der Scheitelstrecke der B 317 über den Perchauer Sattel in den
Zuständigkeitsbereich der ASFINAG und ihren vierspurigen Ausbau.
Derzeit fallt die B 317 auf steirischer Seite nur im Abschnitt bis
Scheifling als S 36 in den
Zuständigkeitsbereich der ASFINAG. Da das Land Kärnten seinerzeit nicht bereit
war, die
B 317, Friesacher Straße, als Schnellstraße weiterzuführen, musste der steirische
Abschnitt
der B 317 ab Scheifling über dem
Perchauer Sattel bis Dürnstein als Landesstraße
übernommen werden. Dies, obwohl es sich um eine eindeutige überregionale
Verkehrsverbindung mit stark steigendem Verkehrswachstum handelt, die sich auch
als
Transitroute eignet.
Der durch die
finanziellen Engpässe der Länder, auf Jahre zu erwartende Nichtausbau der
B 317 stellt eine schwere wirtschaftspolitische Bedrohung für die
Grenzlandregion der
Steiermark und Kärnten dar. Notwendig wäre
in jedem Fall ein vierspuriger Ausbau über den
Perchauer Sattel mit entsprechenden Ortsumfahrungen, um die anrainende
Bevölkerung von
Lärm- und Verkehrsimmissionen zu entlasten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie wird aufgefordert, die Strecke über den Perchauer Sattel der B 317
als
überregionale Verkehrsverbindung in das hochrangige Autobahn/Schnellstraßennetz
der
ASFINAG zu übernehmen und einen
vierspurigen kreuzungsfreien Ausbau mit getrennten
Fahrbahnen sowie entsprechenden Ortsumfahrungen in Angriff zu nehmen.
Darüberhinaus
sind
bis zur Realisierung des Straßenausbaus entsprechende lärmschutz- und
verkehrssicherheitstechnische Maßnahmen auf der B 317 in den bereits
bestehenden
Ortsdurchfahrten von Scheifling bis Dürnstein ehestmöglich zu setzen.