486/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 09.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eder

und GenossInnen

betreffend eine qualitativ hochwertige flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen

 

Angesichts der seit Wochen bekannten Pläne des Postvorstandes, Postämterschließungen in
einem dramatischen Ausmaß in Österreich vorzunehmen, hat die VP/FP-Bundesregierung es
verabsäumt, der Post AG klare Vorgaben zur Wahrung der öffentlichen Interessen und einer
Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit
Postdienstleistungen zu geben. Tatsächlich folgte beim Thema Postämterschließungen von
dieser VP/FP-Bundesregierung eine Kehrtwende nach der anderen. Am Dienstag, den 23.
November hat sich Verkehrsminister Hubert Gorbach noch für die Rettung von rund 350
Ämtern stark gemacht. Tags zuvor hat er der Post noch „keine Aufträge" erteilen wollen -
und davor wiederum gesagt, er wisse gar nichts von Plänen für Postämterschließungen. Auch
im Bereich der ÖVP gab es lange Zeit einen doppelgleisigen Kurs. So wurde zunächst
vermittelt, dass das Postmanagement in seinen Entscheidungen unabhängig sei, bevor
Bundesminister Bartenstein - offensichtlich auf Grund der wachsenden Proteste der Länder,
Gemeinden, der Wirtschaft und der Bevölkerung - in den letzten Tagen klar machte, dass
diese Pläne des Postmanagements so nicht realisiert werden können.

Es ist daher richtig, von einer unredlichen und chaotischen Politik der VP/FP-
Bundesregierung in der Frage der Postämterschließungen zu sprechen.

Diese Bundesregierung hat es jedenfalls bis jetzt verabsäumt, weitere Postamterschließungen
zu verhindern. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an einen Entwurf der Post-
Universaldienstverordnung, der damals im Jahr 2000 in Begutachtung geschickt, aber nicht
beschlossen wurde, wonach ähnlich wie in Deutschland klare Vorgaben für die Post AG zur
Betreibung von Postdienststellen festgelegt worden werden. Darin war festgeschrieben, dass
in Gemeinden mit 10.000 EinwohnerInnen und mehr zumindest 80 % der Wohnbevölkerung
die nächste Postgeschäftsstelle von innerhalb 15 Minuten mit einem Verkehrsmittel und in
Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen zumindest zwei Drittel der
  Wohnbevölkerung die nächste Postgeschäftsstelle von innerhalb von 15 Minuten Gehzeit
  erreichen können müssen. Demgegenüber hat die Regierung im Jahr 2002 eine Post-
 
Universaldienstverordnung beschlossen, die lediglich eine „ausreichende flächendeckende


Versorgung mit Postgeschäftsstellen sicherzustellen" der Post AG vorschreibt. Damit wurde
der Post AG weiterstgehende Entscheidungsfreiheit über die Gestaltung ihres Filialnetzes
gegeben und die öffentlichen Interessen vernachlässigt.

Zusätzlich hat diese VP/FP-Bundesregierung der Post AG einen betriebswirtschaftlichen
Druck auferlegt, derartige Filialschließungen vorzunehmen. Dies hat in der Vergangenheit
bereits dazu geführt, dass 700 Postfilialen geschlossen wurden. Die Post musste im Jahr 2001
eine Sonderdividende von 29,1 Mio. €, im Jahr 2002 von 36,3 Mio. € und im Jahr 2003 von
36 Mio. € abfuhren. Demgegenüber stehen geplante Einsparungen bei der neuen
Schließungswelle von lediglich 23 Mio. €. Allein durch eine maßvolle Rücknahme der
Sonderdividende könnten Postämterschließungen vermieden werden.

Die Österreichische Post AG wird im kommenden Frühjahr jetzt 357 weitere Postämter
auflassen. Die Lebensqualität der Bevölkerung, insbesondere im ländlichen Raum, und die
Wirtschaftsstandortqualität würde dadurch spürbar weiter belastet.

Zwar liegen derzeit noch keine offiziellen Listen vor, welche Postämterschließungen
tatsächlich vorgenommen werden sollen. Bekannt geworden in den Medien ist aber bereits,
dass die Schließung von 15 Postämtern in Vorarlberg, 37 in Tirol, 23 in Salzburg, 76 in
Oberösterreich und 20 im Burgenland geplant ist. In Niederösterreich sollen es um die 100
Ämter sein, in der Steiermark bis zu 50 und in Kärnten 20 bis 40.

 

Die unterzeichneten Nationalräte stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, raschestmöglich
durch eine Änderung der Post-Universaldienstverordnung im Interesse einer qualitativ
hochwertigen flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit
Postdienstleistungen konkrete Bedingungen für den Betrieb von Postämtern mit eigenem
Personal festzulegen und darüber hinaus durch eine maßvolle Gestaltung der von der Post AG
abzuführenden Sonderdividenden die Finanzierung des Filialnetzes zu unterstützen.

 

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss