489/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 10.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Broukal, Dr. Grünewald
und GenossInnen
betreffend Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung und tatsächliche
Stärkung der Universitätsvertretungen
Die Novelle zum Hochschülerschaftsgesetz kommt einer Zerschlagung der
Bundesvertretung
der ÖH gleich. Das österreichweite Studierendenparlament wird in Zukunft nicht
mehr direkt
gewählt werden, stattdessen wird
das höchste bundesweite Gremium von den einzelnen
Universitätsvertretungen beschickt, wobei auch der Grundsatz „eine Person eine
Stimme"
gröblich missachtet wird. Die kritische StudentInnenvertretung soll durch das
neue
Hochschülerschaftsgesetz einfach „mundtot" gemacht werden.
Den über 200.000
österreichische Studierenden soll mit diesem Gesetz die Möglichkeit
genommen werden, ihr Studierendenparlament,
ihre Vertretung gegenüber der Öffentlichkeit,
dem Parlament und der Regierung, direkt selbst zu wählen. Bei dieser
Neuregelung handelt es
sich um ein obskures "Wahlmännersystem", dass die
Zusammensetzung des bundesweiten
StudentInnenparlaments auf undurchsichtige demokratiepolitische Weise zustande
kommen
lässt.
Der Initiativantrag wurde in einer Nacht- und Nebel-Aktion von ÖVP und
FPÖ, entgegen den
Vorankündigungen seitens der
Bildungsministerin, ohne allgemeine Begutachtung und ohne
ausreichende, eingehende Anhörung der ÖH-Bundesfunktionäre (Gespräche wurden
nur mit
ausgewählten ÖVP- und FPÖ-nahen StudentenvertreterInnen geführt) eingebracht.
Eine aktuelle Studie des Instituts SORA zeigt aber, dass 84 Prozent der
Studierenden das
direkte Wahlrecht beibehalten
wollen!
Auch im
Universitätsgesetz 2002 ist die Einbindung der Studierenden in Senat,
Universitätsrat und Rektorat nicht ausreichend gegeben. Nach § 25 des
Universitätsgesetzes
2002 wird die genaue Anzahl der VertreterInnen im Senat vom Universitätsrat
bestimmt. Die
UniversitätsprofessorInnen müssen laut UG
aber über eine absolute Mehrheit verfügen, die
Studierenden müssen mindestens 25 Prozent der VertreterInnen stellen und
den Rest der
Mittelbau bzw.
das allgemeine Universitätspersonal. § 21 des UG 2002 sieht lediglich ein
Anhörungsrecht für
Universitätsvertretungsvorsitzende zu Tagesordnungpunkten, die ihren
Aufgabenbereich betreffen, vor. Bei den Sitzungen des Rektorats sieht das UG
2002 (§ 22)
keine Regelung zur Einbindung der StudierendenvertreterInnen vor.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird
aufgefordert, dem
Nationalrat Gesetzesvorschläge
vorzulegen, die folgendes sicherstellen:
•
Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung im
Hochschülerschaftsgesetz.
•
passives Wahlrecht
für ausländische Studierende.
Tatsächliche Stärkung der Universitätsvertretungen im Universitätsgesetz durch:
•
Einführung der
Drittelparität im Senat,
•
Sitz und Stimme
des/der Universitätsvertretungsvorsitzenden im Universitätsrat sowie
•
verpflichtende Einladung des/der Vorsitzenden der
Universitätsvertretungen zu den
Sitzungen des Rektorats."
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für
Wissenschaft und Forschung