489/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 10.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Broukal, Dr. Grünewald

und GenossInnen

betreffend Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung und tatsächliche

Stärkung der Universitätsvertretungen

Die Novelle zum Hochschülerschaftsgesetz kommt einer Zerschlagung der Bundesvertretung
der ÖH gleich. Das österreichweite Studierendenparlament wird in Zukunft nicht mehr direkt
gewählt werden, stattdessen wird das höchste bundesweite Gremium von den einzelnen
Universitätsvertretungen beschickt, wobei auch der Grundsatz „eine Person eine Stimme"
gröblich missachtet wird. Die kritische StudentInnenvertretung soll durch das neue
Hochschülerschaftsgesetz einfach „mundtot" gemacht werden.

Den über 200.000 österreichische Studierenden soll mit diesem Gesetz die Möglichkeit
genommen werden, ihr Studierendenparlament, ihre Vertretung gegenüber der Öffentlichkeit,
dem Parlament und der Regierung, direkt selbst zu wählen. Bei dieser Neuregelung handelt es
sich um ein obskures "Wahlmännersystem", dass die Zusammensetzung des bundesweiten
StudentInnenparlaments auf undurchsichtige demokratiepolitische Weise zustande kommen
lässt.

Der Initiativantrag wurde in einer Nacht- und Nebel-Aktion von ÖVP und FPÖ, entgegen den
Vorankündigungen seitens der Bildungsministerin, ohne allgemeine Begutachtung und ohne
ausreichende, eingehende Anhörung der ÖH-Bundesfunktionäre (Gespräche wurden nur mit
ausgewählten ÖVP- und FPÖ-nahen StudentenvertreterInnen geführt) eingebracht.

Eine aktuelle Studie des Instituts SORA zeigt aber, dass 84 Prozent der Studierenden das
direkte Wahlrecht beibehalten wollen!

Auch im Universitätsgesetz 2002 ist die Einbindung der Studierenden in Senat,
Universitätsrat und Rektorat nicht ausreichend gegeben. Nach § 25 des Universitätsgesetzes
2002 wird die genaue Anzahl der VertreterInnen im Senat vom Universitätsrat bestimmt. Die
UniversitätsprofessorInnen müssen laut UG aber über eine absolute Mehrheit verfügen, die
Studierenden müssen mindestens 25 Prozent der VertreterInnen stellen und den Rest der


Mittelbau bzw. das allgemeine Universitätspersonal. § 21 des UG 2002 sieht lediglich ein
Anhörungsrecht für Universitätsvertretungsvorsitzende zu Tagesordnungpunkten, die ihren
Aufgabenbereich betreffen, vor. Bei den Sitzungen des Rektorats sieht das UG 2002 (§ 22)
keine Regelung zur Einbindung der StudierendenvertreterInnen vor.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem
Nationalrat Gesetzesvorschläge vorzulegen, die folgendes sicherstellen:

         Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung im Hochschülerschaftsgesetz.

         passives Wahlrecht für ausländische Studierende.

Tatsächliche Stärkung der Universitätsvertretungen im Universitätsgesetz durch:

         Einführung der Drittelparität im Senat,

         Sitz und Stimme des/der Universitätsvertretungsvorsitzenden im Universitätsrat sowie

         verpflichtende Einladung des/der Vorsitzenden der Universitätsvertretungen zu den
Sitzungen des Rektorats."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag:          Ausschuss für Wissenschaft und Forschung