490/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 10.12.2004
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

betreffend Gebührenbefreiung für gehörlose oder blinde Menschen

 

 

Mit In-Kraft-Treten des Budgetbegleitgesetzes 2003, BGBl. Nr. I 71/2003, wurde die Gebührenbefreiung für behinderte Menschen vom Familieneinkommen abhängig gemacht. Einzige Ausnahmen sind Gehörlosen- und Blindenheime. Bis zu dieser neuen Regelung waren jedoch behinderte Menschen generell von der Rundfunkgebühr befreit.

 

Die nunmehr geltende gesetzliche Regelung soll verhindern, dass Familien missbräuchlich „auf Kosten“ ihres behinderten Angehörigen gratis den ORF empfangen.

 

Leider diskriminiert dies aber vor allem gehörlose und blinde Menschen, die es geschafft haben, sich voll in die Gesellschaft zu integrieren. Diese Gruppe kann aber derzeit vom ORF-Angebot maximal 15 Prozent konsumieren, muss aber ab einem gewissen Einkommen die volle Gebühr entrichten.

 

Noch dazu, wo auch heute noch die Medien nicht zur Gänze barrierefrei sind. Der ORF sollte sein TV-Programm durch Untertitelung und Gebärdensprache auch für Hörbehinderte zugänglich machen. Weiters sollten Audiodeskriptionshilfen (erklären die Handlung eines Filmes) für sehbehinderte Menschen eingesetzt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, welche die bestehende gesetzliche Regelung dahingehend ändert, dass

 

1.      das vollintegrative Fernsehen auf mindestens 50 Prozent gesteigert wird und

2.      bis zur Umsetzung dieser Forderung blinde bzw. gehörlose Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, von der Rundfunkgebühr befreit werden, sofern alle am Wohnsitz gemeldeten Personen gehörlos oder blind sind.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss