492/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 10.12.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend österreichweite Überprüfung der Alten- und Pflegeheime durch die Arbeitsinspektion
des Abgeordneten Grünewald, Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend österreichweite Überprüfung der
Alten- und Pflegeheime durch die
Arbeitsinspektion
Die im Bericht der Arbeitsinspektion 2001
enthaltene Überprüfung von Alten- und
Pflegeheimen in der Steiermark brachte folgende Ergebnisse:
-
vor allem neu
errichtete Heim entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen
-
der Verpflichtung,
die Arbeitskleidung zu reinigen, kommen die Einrichtungen nicht nach
-
für
ArbeitnehmerInnen in Alten- und Pflegeheimen gibt es keinen Kollektivvertrag
und häufig keinen Betriebsrat
-
das
Arbeitszeitgesetz gilt nicht für den öffentlichen Bereich und wird in Heimen
mit privaten Betreibern meist auch nicht berücksichtigt
-
Arbeitszeiten bis
zu 10 Stunden täglich und bis zu 50 Stunden wöchentlich sind üblich
-
Tag- und
Nachtdienste werden häufig am AZG vorbei mit bis zu 12 Stunden geplant
-
die Pausen von 2
Stunden bei Nachtdiensten sind nur pro forma und können nicht eingehalten
werden
-
die Anwendung von
Artikel V des Nachtschwerarbeitsgesetzes ist nicht gewährleistet
Einer der Hauptgründe für die Missstände in Österreichs
Alten- und Pflegeheimen
sind die schlechten Arbeitsbedingungen für das Personal. Eine österreichweite
Überprüfung des Istzustandes in allen Einrichtungen wäre für die Behebung der
bestehenden Mängel dringend notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
wird aufgefordert, ab sofort eine
österreichweite Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Alten- und Pflegeheime
durch das Arbeitsinspektorat durchführen zu lassen
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.