498/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 22.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Terezija Stoisits, Bettina
Stadlbauer, Mag. Ulrike
Lunacek und
GenossInnen
betreffend die mögliche Benachteiligung von ohne PartnerInnen lebende
Frauen und
lesbischen Partnerinnenschaften im
Fortpflanzungsmedizingesetz
Ziel des
Fortpflanzungsmedizingesetzes war ursprünglich die Überwindung einer
bestehenden
Fortpflanzungsunfähigkeit zur Erfüllung eines aktuellen Kinderwunsches. Die
nunmehr vom
Justizausschuss einstimmig beschlossene
Novelle nimmt auf jene Fälle Bedacht, in denen zwar kein
solcher aktueller Kinderwunsch vorliegt, aber im Hinblick auf eine
Erkrankung und der damit
verbundenen Therapie absehbar ist, dass der betreffenden Person künftig eine
Fortpflanzung auf
natürlichem Weg nicht mehr möglich sein
wird. Nach geltendem Recht dürfen Samen und Eizellen,
die für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung verwendet werden
sollen, sowie
entwicklungsfähige Zellen höchstens ein Jahr aufbewahrt werden. Die vorliegende
Novelle
ermöglicht die Entnahme und Aufbewahrung von Zellen und Gewebe bis zum Widerruf
der
Zustimmung oder dem Tod der Person, von der sie stammen. Entwicklungsfähige
Zellen, deren
langjährige Konservierung im Hinblick auf die hohe Missbrauchsgefahr
problematisch erscheint,
sollen zehn Jahr lang aufbewahrt werden
dürfen.
Die unterzeichneten Abgeordneten begrüßen die genannten Zielsetzungen der Novelle.
Für die Zukunft diskussionswürdig erscheint darüber hinaus folgende
Problematik, welche auch im
Begutachtungsverfahren aufgeworfen
worden ist: demnach scheint auch das novellierte Gesetz
dezidiert alleine, ohne Partner lebende Frauen sowie lesbische Frauen und
lesbische
Partnerinnenschaften zu benachteiligen. Für diese rechtliche Ungleichbehandlung
gegenüber in
heterosexuellen Lebensformen lebenden Menschen bzw. Paaren wird auch in den
Erläuterungen
kein triftiger sachlicher Grund angeführt. Im Begutachtungsverfahren wurde z.B.
von der
„Homosexuellen Initiative Wien" die Aufnahme der rechtlichen Zulässigkeit
der Insemination für
alle Frauen in die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes gefordert. Dabei
wurde auch
angeführt, dass es dazu entsprechender begleitender rechtlicher Maßnahmen auch
im Sinne des
Kindeswohles bedürfe, insbesondere was das Adoptionsrecht betrifft. Nach dieser
Stellungnahme
sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass die nichtbiologische Mutter
automatisch das
Adoptionsrecht
für das Kind ihrer Partnerin erhält, ohne dass die biologische Mutter ihren
Rechtsstatus gegenüber dem Kind aufgeben
muss. Umgekehrt erhalte das Kind auch Rechte
gegenüber der nichtbiologischen Mutter, das heißt letzterer erwachsen
auch Pflichten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten sind der Auffassung, dass es durchaus sinnvoll
war, das
Fortpflanzungsmedizingesetz in der vom Justizausschuss beschlossenen Fassung
auch im
Nationalrat anzunehmen, dass darüber hinaus
aber eine umfassende Diskussion über eine spätere
Erweiterung bzw. weitere Novellierung geführt werden soll. Es sollen
insbesondere von
WissenschafterInnen aus den einschlägigen Bereichen und von LegistInnen geprüft
werden,
inwieweit es eine Diskriminierung im genannten Sinn gibt und in welche Richtung
allenfalls
Novellierungsvorschläge ausgearbeitet werden sollen.
In diesem Sinn stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht
1. zu
prüfen, ob nach Beschlussfassung der Fortpflanzungsmedizingesetz-Novelle 2004
in
diesem Gesetz eine unsachliche Benachteiligung von ohne PartnerInnen lebenden
Frauen
sowie lesbischen Partnerinnenschaften besteht. Dabei sollen die Expertisen von
WissenschafterInnen aus den einschlägigen
Bereichen eingeholt werden. Falls als Ergebnis
dieser Prüfung hervorkommt, dass es eine derartige unsachliche
Ungleichbehandlung gibt,
sollen Vorschläge für eine weitere Novellierung des
Fortpflanzungsmedizingesetzes
vorgelegt werden, die die festgestellte
Diskriminierung beseitigen;
2, dem Justizausschuss des Nationalrates bis zum
Ende des Jahres 2005 einen Bericht über die
Ergebnisse der Prüfung dieser Materie vorzulegen.
Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss