499/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 22.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lunacek, Posch, Freundinnen und Freunde
betreffend einer österreichischen Initiative für das Verbot von
Streubomben und
Streumunition
Streumunition wirkt sehr unpräzise, wird häufig in hohen Stückzahlen
eingesetzt und
verteilt sich nach der Ausbreitung
auf ein großes Gebiet, was große Mengen
explosiver Kampfmittelrückstände verursacht. Gerade Kinder fühlen sich durch
die
geringe Größe und die Farben dieser Waffen
angezogen. Daraus folgt
unabsehbares humanitäres Leid, Tote und Verletzungen. Zu den Staaten,
die von
Streumunition am meisten geschädigt wurden
gehören einige der ärmsten der Welt
wie Afghanistan, Kambodscha, Tschad, Eritrea, Äthiopien, Laos, Sudan und
Vietnam. Außerdem wurde Streumunition im Falklands/Malwinen-Konflikt
sowie in
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Irak,
Kuwait, Libanon, Russland (Tschetschenien),
Saudi-Arabien sowie Serbien und Montenegro(einschließlich Kosovo)
eingesetzt. In
78 Staaten lagern noch rund 400 Millionen Anti-Personenminen und Anti-Fahrzeug-
Minen. 15 000 bis 20 000 Menschen fallen
pro Jahr Minen zum Opfer. Streumunition
wird nachweislich in über 15 EU-Mitgliedstaaten gelagert und in
mindestens zehn
EU-Mitgliedstaaten hergestellt. In den Kriegen in Afghanistan und im Irak haben
die
Koalitionstruppen große Mengen an Streumunition eingesetzt.
Das dem
Übereinkommen der Vereinten Nationen über bestimmte konventionelle
Waffen (Waffenübereinkommen) beigefügte
Protokoll V vom 28. November 2003
betrifft explosive Kampfmittelrückstände. Ebenso das 1997 geschlossene
Übereinkommen von Ottawa über das
Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der
Herstellung und der Weitergabe von
Anti-Personenminen und über deren
Zerstörung. Der Begriff „explosive Kampfmittelrückstände" bezieht
sich auf nicht
explodierte Munition (explosive Munition, die scharf gemacht, mit
Zündvorrichtung
versehen, geladen oder in anderer Weise zur Verwendung vorbereitet und in einem
bewaffneten Konflikt eingesetzt worden ist
und die hätte explodieren sollen, aber
nicht explodiert ist) und auf zurückgelassene explosive Munition. Anti-
Personenminen sind Minen, die dazu bestimmt sind, durch die Gegenwart, Nähe
oder Berührung einer Person zur Explosion
gebracht zu werden. Sie sind durch das
Übereinkommen von Ottawa verboten worden.
Es
ist notwendig, das internationale humanitäre Recht in Bezug auf Streumunition
zu
stärken und neue Vereinbarungen durch die Gruppe der Regierungsexperten (GGE)
im Rahmen des
Waffenübereinkommens zu treffen, die die Verwendung von
Streumunition und
Anti-Fahrzeug-Minen einschränken. Der Begriff Streumunition
bezieht sich auf Waffensysteme, die aus der
Luft abgeworfen oder vom Boden
abgeschossen werden. Streumunition hat eine hohe Blindgängerquote, da sie
häufig
nicht beim Aufprall explodiert und da sie noch lange nach Beendigung eines
Konflikts eine Gefahr für die Bevölkerung
bleibt, wobei viele Arten von Streumunition
und Anti-Fahrzeug-Minen mit empfindlichen Zündvorrichtungen ausgestattet
sind,
die auf einen geringeren physischen Kontakt reagieren als Anti-Personenminen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische
Bundesregierung wird aufgefordert einmal mehr - wie
bereits bei den Anti-Personenminen im
Ottawa Prozess - eine Vorreiterrolle im
Bereich Streumunition und Streubomben einzunehmen und dazu folgende
Schritte zu setzen:
1)
eine rasche Ratifizierung des Protokoll V der Convention on
Conventional
Weapons (CCW) durch die Republik
Österreich;
2)
ein unilaterales
Moratorium Österreichs in Bezug auf Einsatz, Produktion,
Entwicklung, Lagerung und Handel von
Streumunition und Streubomben zu
erklären;
3)
die Erarbeitung eines Protokoll VI - eigens für Cluster
Munitions - innerhalb
der CCW aktiv von österreichischer
Seite zu unterstützen;
4)
eine Erweiterung
des österreichischen Bundesgesetzes über das Verbot von
Anti-Personenminen (BGBl 13 I/1997) um Streumunition vorzunehmen, da
nicht explodierte Streubomben bzw.
Streumunition sich als Blindgänger gleich
wie Anti-Personenminen verhalten.
In formeller
Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischer Ausschuß
vorgeschlagen.