502/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.01.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Riepl, Heidrun Silhavy
und GenossInnen
betreffend automatische Zuweisung an eine
Mitarbeitervorsorgekasse
Das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz regelt in Abschnitt 3 (§§9
und 10) die Auswahl der
Mitarbeitervorsorgekassen ohne eine verbindliche Frist festzulegen,
innerhalb welcher sich die Dienstgeber für
eine solche Kasse entscheiden müssen. Durch diese Regelungslücke wurde bis zum 31.Oktober 2004 – 1,5
Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes – laut einer Anfragebeantwortung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit für 176.054 ArbeitnehmerInnen noch immer keine Abfertigungskasse
ausgewählt. Was bedeutet, dass deren Abfertigungsbeiträge
nicht entsprechend langfristig veranlagt werden können.
Zur Zeit werden rund 12 Mio. Euro an Beiträgen, für die noch keine
Mitarbeitervor-sorgekasse ausgewählt wurde, von den Krankenkassen vorübergehend
„zwischengeparkt“. Da diese Gelder aber jederzeit verfügbar sein müssen, ist
eine längerfristige Veranlagung nicht möglich und der Zinssatz daher relativ niedrig.
Das heißt, dass zur Zeit die Abfertigungsbeiträge von tausenden
ArbeitnehmerInnen nicht so veranlagt werden können,
wie das den Ertragserwartungen der
bestehenden Mitarbeitervorsorgekassen
entsprechen würde, die bei einer längerfristigen Veranlagung einen
Ertrag zwischen 5 und 6% brutto in Aussicht stellen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten, sodass eine automatische Zuweisung an eine Mitarbeitervorsorgekasse durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger erfolgen kann, wenn ein Betrieb, trotz Aufforderung und Fristsetzung durch den Hauptverband, von sich aus keine Mitarbeitervorsorgekasse auswählt.“
Zuweisungsvorschlag: Sozialausschuss