504/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.01.2005
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

und GenossInnen

betreffend pensionsrechtliche Anrechnung von Zeiten, in denen Notstandshilfe wegen Anrechnung des Partnereinkommens nicht zur Auszahlung gelangt auch für „Über 50-jährige“

 

 

Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Pensionsharmonisierungsgesetzes wurden nicht nur viele Ungerechtigkeiten der verschiedenen Pensionssysteme auf Jahre hinaus festgeschrieben, sondern vor allem Frauen besonders benachteiligt.

 

Eine besonders hervorstechende Ungerechtigkeit trifft vor allem über 50-jährige Frauen (nur wenige Männer sind davon betroffen). Im Gegensatz zu jüngeren Frauen, die in Hinkunft jene Zeiten, in denen sie zwar wegen der Anrechnung des Partnereinkommens keine Notstandshilfe beziehen, diese jedoch trotzdem (wenn auch unzureichend) auf dem Pensionskonto gutgeschrieben erhalten, wird diese Verbesserung den über 50-jährigen Frauen nicht zugestanden. Diese Gruppe, die in mehrfacher Hinsicht benachteiligt ist, kann in den meisten Fällen auch wenig bis gar nichts mehr gegen die Arbeitslosigkeit unternehmen, weil für die Vermittelbarkeit in dieser Altersgruppe nur geringe Aussichten auf Erfolg besteht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Soziales, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis längstens 31.3.2005 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in der auch für über 50-jährge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zeiten, in denen sie wegen Anrechnung des PartnerInneneinkommens keine Notstandshilfe beziehen können, als Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung gewertet werden.“

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss