509/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.01.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mandak,  Freundinnen und Freunde

 

betreffend  Änderung der Pflegegeld-Einstufungsverordnung

 

Lt. der weltweit größten Alzheimer-Studie, die in Wien-Donaustadt und in Floridsdorf läuft, leiden in Österreich 2 % der über 75-jährigen und 20 % der über 85-jährigen Menschen an Demenzerkrankungen.

Dies entspricht einer Zahl von 80.000 bis 100.000 Betroffenen.

Die meisten Demenz-Kranken werden in der ersten Zeit der Erkrankung zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt, was für diese eine große Belastung darstellt.

 

Die Praxis der Pflegegeldeinstufung ist bei Demenzkranken mehr als reformbedürftig.

Durch den Krankheitsverlauf und die Besonderheit der Erkrankung (großer Bewegungsdrang, Unrast, Persönlichkeitsveränderung) ist ab dem Anfangsstadium  eine dauernde Beaufsichtigung notwendig.

Bei Demenzerkrankungen gibt es aber anfangs meist eine zu niedrige Einstufung, da die derzeit verwendeten Kriterien zu kurz greifen.

Die übliche Einstufung in die Pflegegeldstufen 1 bis 2 entspricht nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf. Ein höheres Pflegegeld für demenzkranke Menschen ist dringend notwendig.

Für bestimmte Gruppen von Pflegebedürftigen, z.B. für blinde Menschen oder RollstuhlfahrerInnen, sind in der Einstufungsverordnung Mindesteinstufungen festgelegt.

Dies wäre auch bei Demenzkranken erforderlich, um den besonderen Pflegeaufwand zu berücksichtigen.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 30. Juni 2005 einen Entwurf zuzuleiten, der eine Pflegegeld- Mindesteinstufung für Demenzkranke in Stufe 3 oder 4  beinhaltet.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.