512/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.01.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Glawischnig, Kopf,
Wittauer, Krainer
und KollegenDr.
Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen
betreffend die Position Österreichs
zum Schutz von Walen und Delfinen bei den Vertragsstaatenkonferenzen des
Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfanges (ICRW)1[1] und in anderen Gremien
Da durch die exzessive Waljagd fast
alle Walarten an den Rand des Aussterbens gebracht wurden, besteht seit 1986
ein Moratorium für den kommerziellen Walfang. Lediglich indigenen Gruppen in Dänemark/Grönland, Russland, USA und
St. Vincent werden Quoten zugeteilt. Japan und Island setzen die Jagd auf Wale
unter dem Vorwand der „Wissenschaft“ basierend auf der Ausnahmeregelung der
Konvention (Art. VIII) fort. Norwegen bejagt weiterhin Wale für kommerzielle
Zwecke, da es sich auf Grund eines Vorbehaltes nicht an das Moratorium gebunden
sieht.
Die IWC hat in den vergangenen Jahren mehrfach die als wissenschaftlich bezeichneten und die kommerziellen Walfangaktivitäten verurteilt und die Walfangnationen aufgefordert, ihre Fangaktivitäten einzustellen. Diese Forderung wird von den Walfangstaaten ignoriert und Fangquoten werden sogar angehoben. Weiterhin steigt der Druck innerhalb der IWC an, um in naher Zukunft – vielleicht schon auf der nächsten IWC-Konferenz 2005 - den kommerziellen Walfang im Rahmen eines so genannten Bewirtschaftungsverfahrens für Walbestände wieder zuzulassen.
Gleichzeitig mehren sich die
Kenntnisse über die negativen Auswirkungen zahlreicher zumeist vom Menschen
verursachter Faktoren auf die Walbestände, wie z.B. zunehmende
Lärmverschmutzung, Beifang in der Fischerei, Nahrungsmangel durch Überfischung,
Meeresverschmutzung durch Chemikalien etc.
In Anbetracht der großen
Schwierigkeiten bei der Erforschung und der Schätzung von Walbeständen, sowie
der Tatsache,
-
dass viele Walarten und Walbestände optisch kaum zu unterscheiden sind,
jedoch genetische oder biologische Unterschiede aufweisen, so dass
Fangaktivitäten zu gravierenden Vollzugsproblemen und zur Ausbeutung von
bestimmten Walbeständen,
-populationen oder -arten führen
können,
-
dass es weiterhin Unklarheiten über die taxonomische Einteilung
zahlreicher Walarten gibt,
-
dass eine humane Tötung von Walen auf Grund deren Größe, Physiognomie
bzw. der äußeren Bedingungen oftmals nicht gegeben ist,
-dass Wale von Umweltfaktoren bedroht
werden und somit einem zusätzlichen Druck durch kommerzielle Walfangaktivitäten
nicht Stand halten können sowie
-
-
Bbezug
nehmend auf die Ergebnisse der bisherigen IWC-Konferenzen inkl. der
verabschiedeten Resolutionen
stellen die unterzeichnenden
Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der
Bundesregierung werden ersucht, bei den Vertragsstaatenkonferenzen der
Internationalen Walfangkonvention sowie im Rahmen anderer Gremien (z.B. Bonner
Konvention, Washingtoner Artenschutzabkommen, EU, UN) folgende Position zu
vertreten:
Beibehaltung
des bestehenden Moratoriums für den kommerziellen Walfang und Ablehnung
jeglicher Vorschläge, die zur Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs führen
Beendigung
des so genannten
"wissenschaftlichen Walfangs"
Darüber hinaus werden die
zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht,
Ø aktive bilaterale
Gespräche im Rahmen außenpolitischer Aktivitäten im Sinne des
Entschließungsantrages zu führen, auch weil ein Schwerpunkt während der
österreichischen EU-Präsidentschaft das Thema "Biologische Vielfalt"
sein wird,
Ø nachdrücklich für die
weitere Einschränkung und Beendigung des Handels mit lebenden Wal- und
Delfin-Arten einzutreten,
Ø sich aktiv bei die
Meeresumwelt und -ressourcen betreffenden Konferenzen und Initiativen zu
engagieren, um die negativen anthropogenen Einflüsse, wie z.B. durch Beifang
und Lärm, auf Wale und Delfine zu reduzieren
Ø sowie die österreichische
Beteiligung und Fortsetzung der Arbeit im IWC-Wissenschaftsausschuss inkl. in
der Arbeitsgruppe "Umwelteinflüsse auf Wal- und Delfinbestände" zu
gewährleisten.“
In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.
[1] Österreich
ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens zur
Regelung des Walfangs vom 2.12.1946 (BGBI. Nr. 44/1995) und nimmt seit 1994 an
den jährlich stattfindenden Konferenzen der Internationalen Walfangkommission
(IWC) teil.