513/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Broukal
und GenossInnen
betreffend Verbesserungen des Studienförderungsgesetzes und Abschaffung der
Studiengebühren
Die Budgetmittel
für die Studienforderung sind bereits das dritte Jahr „eingefroren". Für
die
2003 und 2004 wurden jeweils 147 Mio. Euro veranschlagt, allerdings mussten im
Jahr 2003
für die Studienförderung von rund 46.000 Studierenden insgesamt rund 162 Mio.
Euro
aufgewendet werden. Davon sind im übrigen ca. 20 Prozent für den sogenannten
„Studienzuschuss" zu veranschlagen,
d.h., ca. 30 Mio. Euro waren kein „echtes" Stipendium,
sondern nur ein Ersatz für die bereits bezahlten Studiengebühren. Da im Jahr
2003 bereits ein
Fehlbetrag von ca. 16 Mio. Euro zu verzeichnen war, wird für 2004 eine
Unterdotierung von
rund 20 Mio. Euro angenommen. Die für 2005 vorgesehenen rund 147 Mio. Euro
werden
nicht als ausreichend betrachtet, da
insbesondere in Folge steigender StudienanfängerInnen an
den Universitäten und den Ausbau des Fachhochschulsektors, der einen
hohen Anteil von
StipendienbezieherInnen aufweist, mit einer weiter wachsenden Zahl an
StipendienbezieherInnen gerechnet werden
muss.
In der
Studierenden-Sozialerhebung 2002 wurde darauf hingewiesen, dass es in Folge der
Studiengebühren bei der
Gesamtstudierendenzahl zu einem Rückgang von Studierenden aus
Familien mit niedrigem Einkommen kommen wird. Vor allem ältere Studierende
mussten das
Studium abbrechen, es kam zu einer Ausweitung der studentischen
Erwerbstätigkeit auch bei
BeihilfenbezieherInnen. Der Anteil des Stipendiums am studentischen
Gesamtbudget ist
gesunken und mit fortschreitendem Semester gibt es eine sinkende Förderquote.
Die
Studiengebühren sind eine Barriere für Kinder aus bildungsferneren Schichten
sowie für
Berufstätige.
Seit einigen Jahren gibt es einen neuen Studienplan für die Medizinischen
Universitäten.
Dieser kann jedes Wintersemester begonnen werden und gliedert sich in drei
Abschnitte: Der
erste Abschnitt dauert zwei
Semester und schließt mit der SIP1 (=Summativ Integrative
Prüfung) ab. Für den zweiten Abschnitt
stehen den Studierenden z.B. in Wien dann nur mehr
600 Plätze zur Verfügung (520 für Humanmedizin, 80 für Zahnmedizin). Jedes
Wintersemester inskribieren über 1500 MedizinerInnen in Wien, die nach
einem Jahr
regelrecht um
einen Platz im zweiten Abschnitt kämpfen müssen. Schaffen Sie die SIP nicht
bei den Antritten im Juli bzw. September, können Sie erst wieder im nächsten
Herbst -
vorausgesetzt sie haben bis dahin die SIP 1 positiv erledigt - in den zweiten
Abschnitt
einsteigen. Weiters gibt es jene Studierende, die die SIP zwar positiv
absolviert, jedoch
keinen der vorhandenen 600 Plätze mehr
erhalten haben. Diese sind dazu verpflichtet ein Jahr
zu warten, obwohl sie alle Anforderungen des Studiums erfüllt haben. Sie
verlieren ohne
eigenes Verschulden nach dem dritten
Semester ihre Studien- und Familienbeihilfe.
In den nächsten
Jahren wird sich mit größter Wahrscheinlichkeit ein „Rückstau" an
Studierenden bilden, weil mehr Studierende
die SIP schaffen als Plätze vorhanden sind.
Weiters stehen die vorhandenen Plätze in keiner Relation zu jenen
Studierenden, die eben
jene erhalten wollen. Dadurch muss fast von
vornherein für den ersten Abschnitt eine Dauer
von vier Semestern eingerechnet werden.
Es ist nicht fair, dass Studierenden, die durch Budgetprobleme der
Regierung keinen der zu
knapp bemessenen Plätze bekommen
haben, ihnen zustehende Beihilfen gestrichen
bekommen. Es ist wichtig, den Studierenden trotzdem eine finanzielle Stütze und
Absicherung zu gewährleisten.
Bereits im ersten Abschnitt des alten Studienplans wurde ein
Verordnungssemester zusätzlich
zu den vier regulären plus dem
Toleranzsemester gewährt. Diese Regelung muss auch im
neuen Medizin Curriculum wieder eingeführt
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird
aufgefordert, folgende
Maßnahmen zu setzen bzw. einen
Gesetzesentwurf dazu vorzulegen:
•
Abschaffung der
Studiengebühren
•
Indexanpassung der Stipendienhöhen und -bemessungsgrundlagen, da diese
zuletzt 1999
(!) vorgenommen wurde
•
Anhebung der Altersgrenze für den Stipendienbezug auf 40 Jahre
•
Entfall der Überprüfung der Altersgrenzen bei weiterführenden Studien
(Magister- und
Doktoratsstudium)
•
Verbesserung des
Studienabschlussstipendiums: Wie bei anderen
StipendienbezieherInnen soll ein Ersatz der
Studiengebühren erfolgen und ein Verdienst
neben dem Stipendienbezug bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich sein.
Auch eine
Angleichung der Altersgrenze beim Zuschuss von Kinderbetreuungskosten von
studierenden Eltern in der Studienabschlussphase, die derzeit noch immer 38
Jahre
beträgt, an jene beim Studienabschlussstipendium (41 Jahre) ist notwendig
•
Berücksichtigung von wichtigen Gründen bei Nachweis des Studienerfolgs
auch nach den
ersten zwei Semestern
•
Verordnungssemester
für Studierende nach dem neuen Medizin Curriculum."
Zuweisung: Ausschuss für
Wissenschaft und Forschung