517/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen betreffend Transparenz der
Verwendung der für die Opfer der Flutkatastrophe zugesagten 34 Millionen Euro
Hilfsgelder aus Mitteln des Bundes.

Die Österreicherinnen und Österreicher haben sich in den letzten Wochen
ausgesprochen hilfsbereit gezeigt und eine Rekordsumme an Spenden für die Opfer
der Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004 geleistet. Die Veröffentlichung
über die Verwendung der Spendengelder ist für Hilfsorganisationen
selbstverständlich.

Ebenso haben die Österreicherinnen und Österreicher ein Anrecht darauf, dies auch
von ihrer Bundesregierung zu verlangen und nachvollziehen zu können, wie viel aus
Steuermitteln tatsächlich als österreichische Hilfeleistung für die Menschen im
Katastrophengebiet aufgebracht wird und wie diese Steuergelder konkret verwendet
werden. Die Offenlegung der Hilfsgelder aus Bundesmittel muss in geeigneter Weise
erfolgen, z. B. über eine Internetseite und muss allen Kriterien der geforderten
Transparenz hinsichtlich Höhe, Zeitraum, Verwendungsart und -ort erfüllen. Auch
Informationen hinsichtlich dem Gender-Aspekt der eingesetzten Mitteln sind für die
Öffentlichkeit von großem Interesse. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn auch
die Bundesländer und Gemeinden die Höhe, Herkunft und Verwendung ihrer
zugesagten Hilfsmittel in ebensolcher Weise veröffentlichen würden.

Den Ansprüchen der Transparenz wird durch einen allfälligen Abschlussbericht in
geraumer Zeit nicht Genüge getan, sondern die Publikmachung der Herkunft und des
Ziels der Hilfsgelder hat quasi zeitgleich mit den jeweiligen Aktionen zu laufen,
sodass sich die Österreicherinnen und Österreicher ein Bild über den Verlauf der
Hilfsentwicklung machen können. Die von Koordinator Strasser angekündigte
Homepage (www.bundeskanzleamt.at/wiederaufbau) auf den Internetseiten des
Bundeskanzleramtes veröffentlicht zwar Informationen über die Projekte, die
gefördert werden sollen, geht aber auf die finanziellen Mittel, die umgesetzt werden,
nicht ein. Im Sinne der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit von Geldflüssen für
die SteuerzahlerInnen ist das Öffentlichmachen der in Bewegung gesetzten
öffentlichen Mittel aber unerlässlich.

Angesichts der bislang fehlenden wie oben beschriebenen Transparenz der
Hilfegelder aus Bundesmitteln für die Opfer der Tsunami-Katastrophe stellen daher
die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


Entschließung

Die Bundesregierung und die zuständigen BundesministerInnen werden ersucht
dafür zu sorgen, dass die Transparenz der Hilfegelder aus Bundesmittel für die Opfer
der Tsunami-Katastrophe in geeigneter Weise gewährleistet wird. Es soll dabei
ersichtlich sein, aus welchen Budgetansätzen der einzelnen Ministerien die Mittel
kommen und für welche Projekte sie eingesetzt werden. Die Informationen über die
eingesetzten Mittel sollen auch darüber Aufschluss geben, wie die Gelder
geschlechtsspezifisch vergeben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: außenpolit. Ausschuß