517/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Petra Bayr und
GenossInnen betreffend Transparenz der
Verwendung der
für die Opfer der Flutkatastrophe zugesagten 34 Millionen Euro
Hilfsgelder
aus Mitteln des Bundes.
Die Österreicherinnen und Österreicher
haben sich in den letzten Wochen
ausgesprochen hilfsbereit gezeigt
und eine Rekordsumme an Spenden für die Opfer
der Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004
geleistet. Die Veröffentlichung
über die Verwendung der Spendengelder
ist für Hilfsorganisationen
selbstverständlich.
Ebenso haben die Österreicherinnen und Österreicher ein
Anrecht darauf, dies auch
von ihrer Bundesregierung zu verlangen und nachvollziehen zu können, wie viel
aus
Steuermitteln tatsächlich als
österreichische Hilfeleistung für die Menschen im
Katastrophengebiet aufgebracht wird und wie diese Steuergelder konkret
verwendet
werden. Die Offenlegung der Hilfsgelder aus
Bundesmittel muss in geeigneter Weise
erfolgen, z. B. über eine
Internetseite und muss allen Kriterien der geforderten
Transparenz hinsichtlich Höhe, Zeitraum, Verwendungsart und -ort
erfüllen. Auch
Informationen hinsichtlich dem Gender-Aspekt
der eingesetzten Mitteln sind für die
Öffentlichkeit von großem Interesse. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn auch
die Bundesländer und Gemeinden die
Höhe, Herkunft und Verwendung ihrer
zugesagten Hilfsmittel in ebensolcher Weise veröffentlichen würden.
Den Ansprüchen der Transparenz wird durch einen allfälligen
Abschlussbericht in
geraumer Zeit nicht Genüge getan, sondern
die Publikmachung der Herkunft und des
Ziels der Hilfsgelder hat quasi
zeitgleich mit den jeweiligen Aktionen zu laufen,
sodass sich die Österreicherinnen und
Österreicher ein Bild über den Verlauf der
Hilfsentwicklung machen können. Die
von Koordinator Strasser angekündigte
Homepage (www.bundeskanzleamt.at/wiederaufbau) auf den
Internetseiten des
Bundeskanzleramtes veröffentlicht zwar
Informationen über die Projekte, die
gefördert werden sollen, geht aber auf die finanziellen Mittel, die
umgesetzt werden,
nicht ein. Im Sinne der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit von Geldflüssen
für
die SteuerzahlerInnen ist das
Öffentlichmachen der in Bewegung gesetzten
öffentlichen Mittel aber
unerlässlich.
Angesichts der bislang fehlenden wie
oben beschriebenen Transparenz der
Hilfegelder
aus Bundesmitteln für die Opfer der Tsunami-Katastrophe stellen daher
die
unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Die Bundesregierung und die zuständigen
BundesministerInnen werden ersucht
dafür zu
sorgen, dass die Transparenz der Hilfegelder aus Bundesmittel für die Opfer
der
Tsunami-Katastrophe in geeigneter Weise gewährleistet wird. Es soll dabei
ersichtlich
sein, aus welchen Budgetansätzen der einzelnen Ministerien die Mittel
kommen und für welche Projekte sie eingesetzt werden. Die Informationen über
die
eingesetzten Mittel sollen auch darüber Aufschluss geben, wie die Gelder
geschlechtsspezifisch vergeben
werden.
Zuweisungsvorschlag: außenpolit. Ausschuß