522/A XXII. GP

Eingebracht am 26.01.2005
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Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Herta Mikesch, Neudeck, Bucher

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

X. Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Tabakmonopolgesetz 1996, BGBl. Nr 830/1995, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.  I Nr. 71/2003 (Art. 61) , wird wie folgt geändert:

 

1. In § 38 wird als Abs. 7 angefügt „Die Handelsspanne bei Zigaretten darf von 1.4..2005 bis 31.3.2007 jedenfalls nicht niedriger sein als jene Spanne, die sich bei der Preisklasse von 3,30 Euro ergibt.".

 

 

 

 

Begründung:

 

Zu Z 1 (§ 38 Abs. 7):

"Die vorliegende Änderung des Tabakmonopolgesetzes hat vor allem zum Ziel, einerseits den Tabaktrafikanten ein gesichertes Einkommen zu gewährleisten, andererseits aber auch aus Gründen der Gesundheitspolitik und des Jugendschutzes den Verkauf von Zigaretten unter einer bestimmten Preishöhe zu verhindern."

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.