528/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 02.03.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Nachmittagsbetreuung für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und außerordentliche SchülerInnen

 

 

 

Qualitativ hochwertige Betreuung für Schulkinder auch außerhalb der Unterrichtszeit ist den Eltern und PädagogInnen ein großes Anliegen. Diese Betreuung ist zu einem sehr wichtigen Bestandteil des erweiterten Netzwerks der Familien geworden. Auch in ganztägigen Schulformen, die in verschränkter oder getrennter Abfolge geführt werden können, wird diese Betreuung angeboten.

 

Bei der Form der getrennten Abfolge wird der Nachmittag in die gegenstandsbezogene und in die individuelle Lernzeit sowie in einen Freizeitteil gegliedert. Für die Lerneinheiten werden auch am Nachmittag LehrerInnen bereit gestellt, welche im Zuge des Finanzausgleichs vom Bund finanziert werden. Gemäß Lehrplanverordnung handelt es sich dabei um jeweils fünf Wochenstunden pro Betreuungsgruppe.

 

Im Gegensatz zum Unterricht am Vormittag wird jedoch am Nachmittag nicht darauf eingegangen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und auch außerordentliche SchülerInnen (Kinder, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse dem Unterricht nicht folgen können) auch im Lernteil eine erweiterte Betreuung benötigen. Während für den Unterricht in Integrationsklassen eine zweite Lehrkraft bereit gestellt wird, wenn sich mindestens vier SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Klasse befinden, sind bei der Berechnung der erforderlichen Lehrerkontingente für den Nachmittag alle SchülerInnen gleichgestellt und werden die besonderen Förderbedürfnisse nicht berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kunst wird aufgefordert, für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie für außerordentliche SchülerInnen in Entsprechung der Zusatzkontingente für den Unterrichtsteil auch für den Betreuungsteil am Nachmittag die notwendigen LehrerInnenkontigente bereitzustellen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.