529/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 02.03.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Überarbeitung der "Pickerl"-Regelung (wiederkehrende Begutachtung von Kraftfahrzeugen nach §57a KFG) hinsichtlich der derzeit insbesondere aus Verkehrssicherheitsperspektive zu großzügigen Prüfintervalle

 

 

Im Jahr 2002 wurden auf Betreiben der derzeitigen Regierungsfraktionen die „Pickerl“-Regelung geändert. Waren bis dahin grundsätzlich einjährige Überprüfungsintervalle festgelegt, so wurde bei einer Novelle im Rahmen des Verwaltungsreformgesetzes 2001 (BGBl I 2002/65) §57a Abs 3 Z3 KFG dahingehend geändert, dass für Neu-PKW und -Kombi die erste Überprüfung erst nach drei Jahren und die zweite erst nach weiteren zwei Jahren zu erfolgen hätte; erst ab dem sechsten Jahr blieb die jährliche Frist in Geltung. Die Regelung wurde mit 20.4.2002 in Kraft gesetzt und durch eine - wie nicht weniger als drei Durchführungserlässe belegen, eher komplexe - Übergangsbestimmung in §132 Abs 10 KFG auch rückwirkend zur Anwendung gebracht. Somit wurden für PKW und Kombi ab dem Erstzulassungsjahr 1998 Überprüfungen ausgesetzt.

 

Bereits damals haben nicht zuletzt die Grünen wegen der absehbaren Nachteile für Verkehrssicherheit und Umweltschutz deutliche Kritik an dieser Neuregelung geäußert. Die Autofahrerorganisationen haben ähnlich argumentiert. Von den Regierungsfraktionen wurde – mit dem damaligen ÖVP-Verkehrssprecher Kukacka als Wortführer – diese Kritik dennoch vom Tisch gewischt und hartnäckig ins Treffen geführt, dass für Neufahrzeuge ohnedies eine teilweise mehrjährige Garantie bestünde. Von dieser Argumentation ließen sich die Regierungsfraktionen auch von der offenkundigen Tatsache nicht abbringen, dass diese beiden Dinge nicht viel miteinander zu tun haben, da die Garantie sich auf die kostenlose Reparatur von Mängeln bezieht, diese Mängel aber nach wie vor zuerst erkannt werden müssten. Gerade bei Umweltaspekten sind Mängel (Abgasverhalten, ...) aber oft nicht unmittelbar für die FahrzeugnutzerInnen wahrnehmbar, auch sicherheitsrelevante technische Defekte sind in ihrer Frühphase oft verborgen und eben nur bei einer genauen fachkundigen Überprüfung des Fahrzeuges erkennbar.

 

Wenig überraschend haben nun Langzeitbeobachtungen und –untersuchungen des ÖAMTC auf einer sehr breiten und daher verlässlichen statistischen Basis den Beleg erbracht, dass die Bedenken der Grünen völlig gerechtfertigt waren: Fast 10% der PKW und Kombi weisen demnach bereits bei der ersten verpflichtenden Überprüfung (also drei Jahre nach Erstzulassung) schwere technische Mängel auf, etwa in den Bereichen Bremsen, Lenkung, Radaufhängung, Bereifung, aber auch bei Beleuchtung. Bei umweltrelevanten Defekten gab es keine Verbesserung. 

 

Da Entbürokratisierung zwar ein wichtiges Anliegen ist, aber keineswegs zulasten der Verkehrssicherheit wie in diesem Fall gehen darf, ist diese Regelung des KFG aus Sicht der Grünen dringend zu überdenken und weitgehend auf den früheren Stand zurückzuführen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Fehlentscheidung des Jahres 2002 bei den Prüfintervallen nach §57a KFG für PKW und Kombi zu korrigieren. Dem Nationalrat ist aufgrund der vorliegenden detaillierten Untersuchungsergebnisse umgehend ein Vorschlag für die insbesondere im Sinne der Verkehrssicherheit sachlich gebotene erneute Verkürzung der Prüfintervalle zuzuleiten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.