549/A(E) XXII. GP
Eingebracht
am 03.03.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Lackner
und
GenossInnen
betreffend
gesetzliche Regelungen für eine verstärkte Qualitätssicherung bei der
Verwendung von Blut und Blutprodukten
Die Ergebnisse internationaler Beratungen (WHO, US
Advisory Committee on Blood Safety-
and
Availability, Europäische Union) über die Erkrankungen Hepatitis C, TSE und
anderen
durch
Blut übertragbaren Erkrankungen zeigen, dass es zu verstärkten
Qualitätssicherungs-
maßnahmen
bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten kommen muss.
Die
Bestimmungen des österreichischen Blutsicherheitsgesetzes 1999 berücksichtigen
die
jüngsten
Entwicklungen natürlich noch nicht und müssen erweitert werden.
Insbesondere
durch den technischen Fortschritt ist es im Gesundheitsbereich notwendig, die
Instrumente
der elektronischen Informationstechnologien aufeinander abzustimmen. Die Er-
gebnisse
der Vorarbeiten auf europäischer Ebene sind bei allen Überlegungen
einzubeziehen,
da
sich die Verarbeitung und Verwendung von Blut und Blutprodukten, insbesonders
von
Blutplasma,
nicht auf Österreich begrenzt.
Grundsätzlich
ist im Sinne einer durchgängigen Qualitätssicherung sowohl für SpenderInnen
als
auch für PatientInnen, aber auch für die Industrie und die
Gesundheitsdienstleister, auf
dem
Sektor Blut und Blutprodukte eine elektronische Dokumentation sicherzustellen.
Die
lückenlose Erfassung von Schlüsselinformationen bei der Produktion, Lagerung,
Logistik,
Transfusion,
Verarbeitung oder Vernichtung von Blut und Blutprodukten ist von höchster Be-
deutung.
Der
gesamte Lebenszyklus von Blut und Blutprodukten reicht über die Regelungen des
Blut-
sicherheitsgesetzes
hinaus. Insbesondere die rasche Übermittlung von Informationen über
Transfusionsnebenwirkungen
oder Qualitätsmangel von Blut und Blutprodukten an die Be-
hörde
sowie die rasche Rückrufaktionen von gesundheitsgefährdenden Chargen müssen
ermöglicht werden.
Digitale
Dokumente müssen in diesem sensiblen Bereich, unter Beachtung des Datenschutz-
gesetzes
2000, gegebenenfalls des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung in
elektroni-
scher
Form an die berechtigten Stellen übermittelt und verarbeitet werden können. Nur
da-
durch
ist sicherzustellen, dass es zu keinem Bruch der Informationskette und damit
verbunde-
nen
Qualitätsminderungen kommt.
Qualitätsgesicherte
Produkte und Daten im Sektor Blut und Blutprodukte sind sowohl für die
Einzelperson
als auch für die Gesamtbevölkerung von sozialer, medizinischer und ökonomi-
scher
Bedeutung.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
"Die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat
umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der insbesondere folgende Punkte
enthält:
1.
Die
gesamte Spender- und Empfängerdokumentation, bei der Verwendung von Blut
und
Blutprodukten, hat elektronisch zu erfolgen.
2. Die
lückenlose Erfassung von Schlüsselinformationen (z.B. Spendennummer, Annah-
medatum,
Ablaufdatum...) bei der Produktion, Lagerung, Logistik, Transfusion,
Verarbeitung oder Vernichtung von Blut und Blutprodukten hat elektronisch zu
erfolgen.
3. Die im Bereich von Blut und
Blutprodukten eingesetzte Software muss standardisiert und die
Schlüsselinformationen auf die unterschiedlichen Systeme portierbar sein.
4. Digitale Dokumente müssen in
diesem sensiblen Bereich unter Beachtung des Datenschutzgesetzes 2000, in
elektronischer Form an die berechtigten Stellen übermittelt und verarbeitet
werden können.
5. Jede Veränderung dieser
digitalen Dokumente muss erkennbar sein. Hierzu sind bis zu diesem Zeitpunkt
geeignete Verfahren (z.B. digitale Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung)
einzusetzen.
6. Die
Meldungen an die Behörde und von der Behörde, insbesondere Nebenwirkungen
oder
Produktmängel, sollen elektronisch erfolgen.
Die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird weiters aufgefordert, gemeinsam
mit den betroffenen PartnerInnen aus dem Bereich der Gesundheitsdienstleister
und der Industrie jene Rahmenbedingungen bzw. Migrationsstrategien zu
entwickeln, die notwendig sind, um die genannten Zielsetzungen fristgerecht
umsetzen zu können."
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss