554/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 03.03.2005
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Bleckmann, Grillitsch, Wittauer, Auer, Bucher, Missethon
Kolleginnen und
Kollegen
betreffend
Übertragung der B 317 zwischen Scheifling und Klagenfurt in den Zuständigkeitsbereich
der ASFINAG
Für einen guten
Wirtschaftsstandort ist die verkehrsmäßige Erschließung von besonderer
Bedeutung, was auch auf das Bundesland Steiermark zutrifft. Zurzeit wird der
steirische Abschnitt der B 317 ab Scheifling über den Perchauer Sattel als
Landestraße geführt. Auf Grund des wachsenden Verkehrsaufkommens und der
Bedeutung dieses Streckenabschnitts erscheint jedoch die Übertragung dieses
Straßenzuges in den Zuständigkeitsbereich der ASFINAG erforderlich. Auch im
Sinne der wirtschaftspolitischen Stärkung dieser Grenzlandregion zum Bundesland
Kärnten wären ein entsprechender Ausbau über den Perchauer Sattel sowie
Ortsumfahrungen zur Entlastung der unmittelbar betroffenen Bevölkerung äußerst
wichtig.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang folgenden
Entschließungsantrag
Der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, möglichst
rasch die Aufnahme der B 317 zwischen Scheifling und Klagenfurt in das
Bundesstraßengesetz und somit in den Zuständigkeitsbereich der ASFINAG zu
prüfen sowie gegebenenfalls eine entsprechende Regierungsvorlage vorzubereiten
und dem Nationalrat zuzuleiten.
In formeller
Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.