554/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 03.03.2005
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Bleckmann, Grillitsch, Wittauer, Auer, Bucher, Missethon

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Übertragung der B 317 zwischen Scheifling und Klagenfurt in den Zuständigkeitsbereich der ASFINAG

 

 

Für einen guten Wirtschaftsstandort ist die verkehrsmäßige Erschließung von besonderer Bedeutung, was auch auf das Bundesland Steiermark zutrifft. Zurzeit wird der steirische Abschnitt der B 317 ab Scheifling über den Perchauer Sattel als Landestraße geführt. Auf Grund des wachsenden Verkehrsaufkommens und der Bedeutung dieses Streckenabschnitts erscheint jedoch die Übertragung dieses Straßenzuges in den Zuständigkeitsbereich der ASFINAG erforderlich. Auch im Sinne der wirtschaftspolitischen Stärkung dieser Grenzlandregion zum Bundesland Kärnten wären ein entsprechender Ausbau über den Perchauer Sattel sowie Ortsumfahrungen zur Entlastung der unmittelbar betroffenen Bevölkerung äußerst wichtig.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, möglichst rasch die Aufnahme der B 317 zwischen Scheifling und Klagenfurt in das Bundesstraßengesetz und somit in den Zuständigkeitsbereich der ASFINAG zu prüfen sowie gegebenenfalls eine entsprechende Regierungsvorlage vorzubereiten und dem Nationalrat zuzuleiten.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.